Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/10/0219 E 27. Jänner 1987 RS 1Stammrechtssatz
Die zeugenschaftliche Einvernahme des Meldungslegers ist nicht notwendig, wenn der Beschuldigte lediglich die Begehung der ihm zur Last gelegten Verwaltungsübertretung global bestreitet, obwohl ihm anlässlich der Strafverhandlung Gelegenheit zur Rechtfertigung gegeben wurde.
Schlagworte
Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle WahrheitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1984100220.X03Im RIS seit
02.02.2005