RS VwGH Erkenntnis 1987/01/27 84/10/0219

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Veröffentlicht am 27.01.1987
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Rechtssatz

Die zeugenschaftliche Einvernahme des Meldungslegers ist nicht notwendig, wenn der Beschuldigte lediglich die Begehung der ihm zur Last gelegten Verwaltungsübertretung global bestreitet, obwohl ihm anlässlich der Strafverhandlung Gelegenheit zur Rechtfertigung gegeben wurde.

Schlagworte
Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit
Im RIS seit
02.02.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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