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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Wurde dem Besch der gesamte Akteninhalt vorgehalten, so bedarf es nicht eines weiteren Vorhaltes von Divergenzen zwischen den Angaben des Besch und des Anzeigenden.
Schlagworte
Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens ManuduktionspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988100077.X01Im RIS seit
15.01.2007