Rechtssatz: Die gegenständliche vorläufige Beschlagnahme stellte eine Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dar. Da aber die Bezirkshauptmannschaft nach der vorläufigen Beschlagnahme einen Bescheid gemäß § 39 Abs 1 VStG erließ, mit dem die endgültige Beschlagnahme angeordnet wurde, bildet nunmehr dieser Bescheid die Rechtsgrundlage für die Beschlagnahme. Die vorläufige Beschlagnahme ist rechtlich nicht mehr selbständig existent. Es kann daher seit der Erlassung des ... mehr lesen...
I. 1. In der Beschwerde vom 05. November 2007 wird im Wesentlichen angeführt, dass es bei einer Amtshandlung mit Polizisten der Bundespolizeidirektion Graz am 12. Oktober 2007 zu einer Sicherstellung sowie Beschlagnahme von insgesamt vier Kleidungsstücken, zwei Hosen, einem Pullover sowie ein Paar Socken, alle der Marke Hugo Boss gekommen sei und dadurch der Beschwerdeführer in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Eigentum gemäß Art 5 StGG sowie Art 1 des ZPR zur EMRK ver... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei einer PKW-Kontrolle erfolgte eine vorläufige Beschlagnahme transportierter Kleidungsstücke im Sinne des § 39 Abs 2 VStG, da eine sofortige Beiseiteschaffung oder zumindest Manipulation dieser Gegenstände befürchtet wurde. Hiebei hatten die Beamten auf die konkrete Situation am Vorfallsort Bedacht zu nehmen. Da jedoch drei Beamte unmittelbar anwesend waren, die zwei anderen kontrollierten Personen nur in der Nähe des Fahrzeuges standen, die Amtshandlung in der Mittagszeit vo... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Innsbruck vom 29.08.2006, Zl II-STR-02391e/2006, wurde gegenüber Herrn H. M. ?M., XY-Straße 44/II/Top 12, I., Folgendes verfügt: ?Gemäß § 39 Abs 1 des Verwaltungsstrafgesetzes (VStG) wird hinsichtlich nachangeführter, seitens des Herrn H. M. ?M. in dessen Wohnung in I., XY-Straße 44/II/Top 12, - wie anlässlich einer seitens des Amtstierarztes des Stadtmagistrates Innsbruck am 28.7.2006 an Ort und Stelle durchgeführten Tierschutzkontrolle ... mehr lesen...
Am 9.7.2003 langte beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol eine Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, eingebracht von Herrn C. Sch., 6108 Scharnitz, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. P. R., ein. In dieser Beschwerde wird binnen offener Frist vorgebracht, dass der Beschwerdeführer am 4.7.2003 um 23.55 Uhr, und am 6.7.2003 um 22.30 Uhr, durch die Beschlagnahme von jeweils zwei Nylonsäcken mit Chips durch Beamte des Gendarmeriepostens ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die vorläufige Beschlagnahme der beiden Säcke mit Chips greift in das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht des Beschwerdeführers auf Unversehrtheit seines Eigentums gem Art 5 StGG ein. Sie bildet eine Maßnahme unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, die gem Art 129a Abs1 B-VG iVm § 67a AVG beim Unabhängigen Verwaltungssenat angefochten werden kann (VfSlg. 8815/1980, 9403/1982). Die Beschwerde ist daher insoweit zulässig. Der durch die vorläufige Beschlagna... mehr lesen...
Rechtssatz: Lediglich eine dem Beschuldigten gegenüber ausgesprochene Beschlagnahme kann - sofern Eigentümer eine andere Person als der Beschuldigte des Verwaltungsverfahrens ist - in dessen Rechtssphäre keine Auswirkungen haben. Wurde der verfahrensgegenständliche Beschlagnahmebescheid nicht an die Berufungswerberin als Eigentümerin des betroffenen Geldspielapparates zugestellt und war der Bescheid auch nicht an sie gerichtet, steht dieser ein Berufungsrecht nicht zu. Erst wenn das Straf... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach § 102 Abs. 1 erster Halbsatz des Kraftfahrgesetzes, BGBl. Nr. 267/1967, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. I 146/1998 (im Folgenden: KFG), gehört es zu den nach § 134 Abs. 1 KFG verwaltungsstrafrechtlich sanktionierten Pflichten des Lenkers, sich vor Inbetriebnahme des Kraftfahrzeuges davon zu überzeugen, dass dieses den hiefür in Betracht kommenden Vorschriften entspricht, wobei im Besonderen gemäß § 49 Abs. 6 erster Halbsatz KFG an Kraftwagen die vorgesehene Kennzeichentaf... mehr lesen...
Für den gemäß § 51 Abs 1 VStG sachlich und örtlich zuständigen Unabhängigen Verwaltungssenat für die Steiermark ergibt sich auf Grundlage des vorliegenden Verfahrensaktes der Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz nachstehender Sachverhalt: Die Firma A G I GmbH mit Sitz in G, ist Eigentümerin der verfahrensgegenständlichen drei Geldspielapparate der Marke American Poker II und des Geldspielapparates der Marke Super Fruitpot, die sie an die Firma H B GmbH mit Sitz in S, vermietet hat. Diese... mehr lesen...
Rechtssatz: Da eine Beschlagnahme nach § 39 Abs 2 VStG nur eine vorläufige Maßnahme ist, hat die Behörde entweder die Gegenstände wieder freizugeben, oder unter den entsprechenden Voraussetzungen die bescheidmäßige Anordnung der Beschlagnahme nach § 39 Abs 1 VStG nachzuholen. Da die Beschlagnahmebescheide allerdings mangels Erlassung gegenüber der Eigentümerin ins Leere gegangen waren - auch der Verfallsbescheid war mangels Ausspruches in einem Straferkenntnisses behoben worden - lag bis z... mehr lesen...
I.1. In der Beschwerde vom 8. Juli 1998 wird nachfolgendes vorgebracht: 1. Sachverhalt: Mit Bescheid des Magistrates Graz vom 20.4.1998 GZ.: A4-A 83/98/1 wurde uns gemäß § 5a Abs. 1 Steiermärkisches Veranstaltungsgesetz LGBl 192/1969 idF LGBl 29/1986 die Bewilligung zur Aufstellung und zum Betrieb eines Geldspielapparates der Type 'Play Star, Bell Star' Gerätenummer 5.085 für den Gastgewerbebetrieb Konrad E, G, G-gasse Nr. 8, bis 20.4.2001 erteilt. Wir haben diesen Geldspielapparat am ange... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine vorläufige Beschlagnahme nach § 39 Abs 2 VStG (hier eines Geldspielapparates) ist nur bei Gefahr im Verzug zulässig. Diese Voraussetzung ist nicht gegeben, wenn ein Behördenorgan mit den Organen der öffentlichen Aufsicht an Ort und Stelle ist und somit das ordentliche Verfahren (die Erlassung eines Beschlagnahmebescheides) durchführen kann. Bei dem Sachverhalt konnte dem (vor Erlassung des Beschlagnahmebescheides eingebrachten) Antrag der Beschwerdeführerin auf Feststellun... mehr lesen...
Begründung: 1. Die Beschwerdeführerin brachte am 23.5.1997, somit fristgerecht, gegen die fortdauernde Beschlagnahme ihrer Waffen samt Munition eine auf § 67a Abs 1 Z 2 AVG gestützte Maßnahmenbeschwerde ein, worin vorgebracht wird: Die Beschwerdeführerin sei Hälfteigentümerin des Hauses in K, B-gasse, wo sie ihren Zweitwohnsitz habe. Am 11.4.1997 sei im Haus der Beschwerdeführerin ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes, nämlich Herr E vom Gendarmerieposten K erschienen. Die Beschwe... mehr lesen...
Rechtssatz: Durch die Nichtausfolgung widerrechtlich beschlagnahmter Waffen wird fortdauernd in das Recht auf Eigentum des Betroffenen eingegriffen. Daß die Beschlagnahme der Waffen - deren Gewahrsam mittlerweile an die BPD Wien übergegangen ist - bereits beim UVS Niederösterreich in Beschwerde gezogen wurde, gewährleistet keinen ausreichenden Rechtsschutz für die Beschwerdeführerin, da die BPD Wien in dem zuvor anhängig gemachten Verfahren nicht belangte Behörde ist. mehr lesen...
Mit dem gegenständlichen Bescheid wurden gemäß §39 VStG mehrere der "O OEG" gehörige Gegenstände zur Sicherung der Strafe des Verfalles beschlagnahmt. Diese Maßnahme wurde mit der Anzeige des Gendarmerieposten Erpfendorf vom 6.7.1996, begründet. In der dagegen fristgerecht erhobenen Berufung wird die Aufhebung des angefochtenen Bescheides mit dem Vorbringen begehrt, daß die Beschlagnahme zu Unrecht ausgesprochen wurde, da die Eigentümerin über die erforderliche Gewerbeberechtigung zur Aus... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 7.2.1994 wurde gegen die Bundespolizeidirektion I als belangte Behörde die Beschwerde mit folgendem Inhalt an den unabhängigen Verwaltungssenat gerichtet: "Nach Landung des Flugzeuges der Maschine Tyrolean VO228 am 23.1.1994 und nach Passieren der Zollkontrolle ging der Beschwerdeführer um ca. 21 Uhr zu seinem vor dem Flughafengebäude am dort befindlichen Parkplatz abgestellten PKW. Als er dort ankam, sprach ihn ein Beamter der Polizeieinsatzstelle Flughafen (Dienstnummer ... mehr lesen...
Rechtssatz: Laserwarngeräte sind bewilligungspflichtige Funkanlagen iS §4 Abs1 Fernmeldegesetz 1949. §28 Abs2 Fernmeldegesetz 1949 sieht ihren Verfall vor. Gemäß §39 Abs1 VStG kann die Behörde zur Sicherung des Verfalles ihre Beschlagnahme anordnen. Bei Gefahr im Verzuge können Organe der öffentlichen Sicherheit Laserwarngeräte gemäß §39 Abs2 VStG vorläufig in Beschlag nehmen. mehr lesen...
I. 1. In der Beschwerde vom 28.12.1992 bringt der Beschwerdeführer im wesentlichen vor, daß ihm ein Flobertgewehr, dessen rechtmäßiger Eigentümer er sei, auf Anordnung der Bezirkshauptmannschaft Fürstenfeld nach § 39 Verwaltungsstrafgesetz (im folgenden VStG) beschlagnahmt worden sei. Ein Beschlagnahmebescheid sei nie ergangen. Die Beschlagnahme sei durch Organe des Gendarmeriepostens F auf angebliche Anordnung der Bezirkshauptmannschaft Fürstenfeld durchgeführt worden. Er habe lediglich e... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Beschlagnahme einer Waffe über Auftrag der Behörde kann weder auf § 39 Abs 1 und Abs 2 VStG, noch auf § 13 Abs 1 Waffengesetz gestützt werden, wenn hierüber kein Bescheid erlassen wurde und auch Gefahr im Verzug nicht vorliegt. Die Beschlagnahme war daher rechtswidrig. Schlagworte Beschlagnahme mehr lesen...
Rechtssatz: Wird unbefugt eine Funksendeanlage für das Rundfunkband II auf der Frequenz 88,8 MHz im UKW-Rundfunkbereich an verschiedenen Standorten im Bereich der "Geißlochklamm" errichtet und die unbefugt errichtete Funksendeanlage zum Zwecke der Aussendung des Privatradios "Radio Rübezahl" betrieben, so liegt zumindest der Verdacht einer Übertretung des Fernmeldegesetzes vor, so daß die Voraussetzungen der Beschlagnahme gegeben sind, da für diesen Verfahrensschritt der Verdacht einer mit... mehr lesen...