Aus dem angefochtenen Bescheid lässt sich entnehmen, dass von der Bezirkshauptmannschaft Kufstein gegen den Berufungswerber ein Pfändungs- und Überweisungsbescheid einer Geldforderung an die Firma F. und Co, Fernverkehr, XY, K. ergangen ist und zwar hinsichtlich eines Betrages von Euro 1.955,30. Dieser Bescheid wurde sowohl dem Drittschuldner als auch dem Berufungswerber zugestellt. Innerhalb offener Frist wurde nachstehende Berufung erhoben: ?In umseitig bezeichneten Rechtssachen erhe... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 137 Abs.1 Z15 des Wasserrechtsgesetzes 1959, BGBl. Nr. 215/1959, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl.I.Nr. 112/2003 (wobei die seit dem Tatzeitpunkt kundgemachten letzten Novellen dieses Bundesgesetzes jedenfalls keine für den Bw günstigere Regelungen mit sich gebracht haben), begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 3.630 Euro zu bestrafen, wer ua. gemäß §§ 34 Abs.1 und 2 zum Schutz der Wasserversorgung getroffenen Anordnungen zuw... mehr lesen...
Begründung: Mit Strafverfügung vom 22.12.2003, Zahl 30206/369-27780-2003, hat die Bezirkshauptmannschaft Hallein über den Beschuldigten wegen zwei näher vorgeworfener Übertretungen der Straßenverkehrsordnung Geldstrafen von insgesamt ? 399 verhängt. Diese Strafverfügung ist nach Aktenlage in Rechtskraft erwachsen. Mit Schreiben vom 01.07. 2004 teilte der Beschuldigte der Bezirkshauptmannschaft Hallein mit, dass er zurzeit Arbeitslosengeld beziehe und nur einen monatlichen Teilzahlungsbetr... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Bestrafte hat einen Rechtsanspruch auf angemessenen Aufschub oder Teilzahlung, wenn ihm die unverzügliche Zahlung aus wirtschaftlichen Gründen nicht zuzumuten ist. Dabei hat die Behörde allerdings zu berücksichtigen, dass, wenn eine Ratenzahlung bewilligt wird, der Ablauf der Vollstreckungsverjährungsfrist (§ 31 Abs 3 zweiter Satz VStG) nicht gehemmt wird (VwGH 22.01.2003, 2002/04/0185). Nach Ablauf der Vollstreckungsverjährungsfrist ausstehende Raten könnten daher nicht me... mehr lesen...
Mit dem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 7. Juni 2000, Zl 3-*****-99, welches am 28. Juni 2000 in Rechtskraft erwachsen ist, wurden über den Berufungswerber wegen Übertretungen gemäß § 3 Abs 1 iVm § 28 Abs 1 Z 1 lit a Ausländerbeschäftigungsgesetz zwei Geldstrafen von je S 50.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: je 15 Tage) verhängt. Ferner waren dem Berufungswerber Beiträge zu den Kosten des Strafverfahrens in Höhe von zwei mal S 5000,-- auferlegt worden. Am 23. Mai 2001 stellte... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist der Antrag auf gerichtliche Exekution zur Hereinbringung der Geldstrafe innerhalb der Vollstreckungsverjährungsfrist eingebracht und wurde darüber hinaus durch Pfändung in das Vermögen der verpflichteten Partei eingegriffen, so würde eine Bewilligung der Ratenzahlung eine Verfügung im Sinne des § 54b Abs 3 VStG darstellen, die in den Gang des gerichtlichen Exekutionsverfahrens eingreift. Die solcherart bewilligte Ratenzahlung würde demnach den Ablauf der Vollstreckungsverjä... mehr lesen...
Auf Grundlage des vorliegenden Verfahrensaktes der Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz ergibt sich für die gemäß § 51 Abs 1 VStG sachlich und örtlich zuständige Berufungsbehörde folgender Sachverhalt: Über Anzeige der Verkehrsabteilung, Außenstelle Graz-West, vom 24.3.1995 wurde ein Verwaltungsstrafverfahren gegen den Berufungswerber wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 20 Abs 2 StVO eingeleitet und ein Rechtshilfeersuchen um Einvernahme des Beschuldigten an die deutsche Verwaltung... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Zustellung des am 2.12.1996 abgefertigten Straferkenntnisses an die Rechtsanwältin D. war nicht mehr rechtswirksam, da der Erstbehörde bereits am 9.1.1996 schriftlich klar hervorgehend angezeigt wurde, daß ab diesem Zeitpunkt "nunmehr" die Rechtsanwälte R. den Berufungswerber vertraten. So ergab sich aus dieser Vertretungsanzeige mangels Enthaltens des Wortes auch nicht, daß eine Doppelvertretung mit der Anwältin D. vorlag; vielmehr deutete das Wort "nunmehr" auf einen Ver... mehr lesen...
Rechtssatz: Der im gesamten bisherigen Strafverfahren ausdrücklich als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen des R eingeschrittene Rechtsanwalt Dr. H konnte den Beschuldigten aus den folgenden rechtlichen Gründen nicht wirksam vertreten: Gemäß § 3 Abs.1 Konkursordnung (KO) sind nach der Konkurseröffnung Rechtshandlungen des Gemeinschuldners, welche die Konkursmasse betreffen, den Konkursgläubigern gegenüber unwirksam. Nach § 6 Abs.3 KO können Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche, die ... mehr lesen...
Begründung: Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt: "Sie haben als Zulassungsbesitzer dem am 18.11.1992 ordnungsgemäß zugestellten Verlangen des Magistrates vom 12.11.1992, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Auskunft darüber zu geben, wem Sie das Fahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen L-50 überlassen gehabt haben, welches am 13.8.1992 um 12.58 Uhr in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone Wien, T-straße, abgestellt war, nicht entsprochen." Wegen ... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Bwin wurde im angefochtenen Straferkenntnis die fahrlässige Verkürzung der Lustbarkeitsabgabe und Landesabgabe für Lustbarkeiten in bestimmter Höhe in einem bestimmten Zeitraum vorgeworfen. Weder aus dem
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses noch aus der
Begründung: noch aus der Strafverfügung bzw. der Aufforderung zur Rechtfertigung, also dem übrigen Verfahrensakt, ist ersichtlich, worin die Verkürzung gelegen ist, insbesondere ob die Verkürzung unter Verletzung einer... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem Bw wurde das Bewirken einer Getränkesteuerverkürzung in bestimmter Höhe in einem bestimmten Zeitraum vorgeworfen. Die Verkürzung der Abgabe (Getränkesteuer) - es handelt sich nach dem Tatbild um ein Erfolgsdelikt - ist dann bewirkt, wenn bei Selbstberechnungsabgaben (wie die Gemeinde-Getränkesteuer) die Abgabe bis zum Fälligkeitszeitpunkt nicht in der zutreffenden Höhe entrichtet wurde (vgl § 33 Finanzstrafgesetz sowie Doralt-Ruppe, Grundriß des österreichischen Steuerrecht... mehr lesen...
Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden
Spruch: "Sie haben es als Geschäftsführer der Hans W GesmbH. bis zum 24. Juni 1994 unterlassen, die Getränkesteuer für den Betrieb in Wien, R-straße, für die Zeit von 1) Jänner 1992 bis Dezember 1992 im Betrag von S 61.655,-- und 2) Jänner 1993 bis Dezember 1993 im Betrag von S 126.962,-- einzubekennen und zu entrichten. Sie haben dadurch die Getränkesteuer in Wien in der Zeit vom 1) 11. Februar 1993 bis 24. Juni 1994 mit dem... mehr lesen...
Begründung: ad I.) Unter diesem Spruchpunkt des angefochtenen Straferkenntnisses wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er hätte als Medieninhaber (Verleger) die Abrechnung über die von ihm im Monat Juni 1991 für die Vornahme oder Verbreitung von Anzeigen aller Art vereinnahmten Entgelte von S 141.980,-- dem Magistrat bis 25. Oktober 1994 nicht vorgelegt und den sich danach ergebenden Abgabenbetrag bis 25. Oktober 1994 nicht gezahlt und hiedurch die Anzeigenabgabe um den Betrag von S 1... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 137 Abs.3 lit.g WRG 1959 begeht eine Verwaltungsübertretung und ist nach dem Einleitungssatz mit einer Geldstrafe bis zu S 100.000,-- zu bestrafen, wer ohne die gemäß § 32 Abs.1 und 2 WRG 1959 erforderliche wasserrechtliche Bewilligung oder entgegen einer solchen eine Einwirkung auf Gewässer vornimmt. Nach § 32 Abs.1 WRG 1959 sind Einwirkungen auf Gewässer, die unmittelbar oder mittelbar deren Beschaffenheit (§ 30 Abs.2) beeinträchtigen, nur nach wasserrechtlicher Bewil... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird eine Abgabenverkürzung für den Zeitraum von Jänner 1990 bis Oktober 1990 erst aufgrund einer am 18.5.1994 abgeschlossenen Revision festgestellt und hat die Behörde seither keine - erst recht nicht eine den Kriterien des § 32 Abs. 2 VStG entsprechende - Verfolgungshandlung gesetzt, so kann diese Tat dem Berufungswerber wegen zwischenzeitlich eingetretener Verfolgungsverjährung (und absoluter Verjährung) nicht mehr vorgeworfen werden. Dem Umstand, daß die Ermittlung abgabenv... mehr lesen...
Rechtssatz: Entgegen der Auffassung des Berufungswerbers ist im gegenständlichen Fall keine Verfolgungsverjährung eingetreten, da es sich bei Anlagen gemäß §38 Abs1 Wasserrechtsgesetz um solche handelt, die als Wasseranlagen im Sinne des §137 Abs4 Wasserrechtsgesetz in der Fassung vor der Novelle 1990, BGBl. Nr. 252/1990, gelten. Weiters ist im gegenständlichen Fall keine Strafbarkeitsverjährung gemäß §31 Abs3 VStG eingetreten, da §137 Abs4 Wasserrechtsgesetz in der Fassung vor der Novelle... mehr lesen...
Mit der Anzeige der Funkpatrouille O************* 1 wurde der Berufungswerber wegen des Vergehens nach §88 StGB am 11.4.1990 dem Bezirksanwalt beim Strafbezirksgericht xx und wegen der Übertretung nach §73 StVO der Bezirkshauptmannschaft xx zur Anzeige gebracht. Er habe es als Lenker eines Pony-Fahrzeuges unterlassen, das Fahrzeug am 26.2.1990 gegen 21,20 Uhr während der Fahrt auf der B ** mit nach hinten leuchtenden roten Lampen auszustatten und dadurch bei StrKm 2,400 einen PKW zum Ausle... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Zeit von der Erstattung der Strafanzeige wegen eines Verkehrsunfalles bis zum Einlangen der Mitteilung über die Zurücklegung der Anzeige bzw über die rechtskräftige Beendigung des gerichtlichen Verfahrens ohne Schuldspruch ist lediglich in die Verjährungsfrist gemäß §31 Abs2 VStG nicht einzurechnen, die Frist gemäß §31 Abs3 VStG bleibt davon unberührt. mehr lesen...
Rechtssatz: Scheint im Straferkenntnis weder der Hinweis auf, ob der Beschuldigte die ihm angelastete Tat in eigener Verantwortung oder als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer Gesellschaft zu verantworten hat, noch von welchen Strafzumessungsgründen die Erstinstanz bei der Festsetzung der verhängten Strafe ausgegangen ist, so ist das Straferkenntnis der belangten Behörde mit Rechtswidrigkeit belastet und ist der Berufungsbehörde mit Rücksicht auf die Bestimmungen des § 31 Abs 3... mehr lesen...