RS Vwgh 2000/7/28 97/09/0133

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Veröffentlicht am 28.07.2000
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §94 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/09/0001 E 16. November 1995 VwSlg 14363 A/1995 RS 4

Stammrechtssatz

Die Verjährung ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen aufzugreifen. Dem Umstand, daß der erst nach Ablauf der Verjährungsfrist erlassene Einleitungsbeschluß und Verhandlungsbeschluß der DK bei den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts nicht bekämpft wurde, kommt keine rechtserhebliche Bedeutung zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997090133.X01

Im RIS seit

22.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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