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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §118 Abs2;Rechtssatz
Hebt der VwGH einen Teilschuldspruch (hier: wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit) auf, bestätigt er jedoch die verhängte Disziplinarstrafe der Entlassung, so gilt das Disziplinarverfahren - im fortgesetzten Verfahren - im Hinblick auf § 118 Abs 2 BDG 1979 als eingestellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1986090200.X23Im RIS seit
22.02.2002Zuletzt aktualisiert am
31.10.2016