Der Beschwerdeführer steht als Chefinspektor (der Bundesgendarmerie) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine ursprüngliche Dienstelle war die Schulungsabteilung-Außenstelle Y (im Folgenden kurz SchAASt Y) im Bereich des Landesgendarmeriekommandos X (im Folgenden kurz LGK oder Dienstbehörde erster Instanz). Mit LGK-Befehl vom 25. September 1995 wurde er mit Wirksamkeit 1. Oktober 1995 der Schulungsabteilung-Außenstelle Z (im Folgenden kurz SchAASt Z) ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Chefinspektor (der Bundesgendarmerie) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine ursprüngliche Dienstelle war die Schulungsabteilung-Außenstelle Y (im Folgenden kurz SchAASt Y) im Bereich des Landesgendarmeriekommandos X (im Folgenden kurz LGK oder Dienstbehörde erster Instanz). Mit LGK-Befehl vom 25. September 1995 wurde er mit Wirksamkeit 1. Oktober 1995 der Schulungsabteilung-Außenstelle Z (im Folgenden kurz SchAASt Z) ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;BDG 1979 §3;BDG 1979 §8;BDG 1979 §83 Abs1 Z1;DVG 1984 §2 Abs2;DVV 1981 §1 Abs1 Z23 idF 1995/540;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 17. Mai 1995, Zl. 95/12/0038, in einem sachverhaltsmäßig ähnlich gelagerten Fall (Anmerkung: der Beschwerdeführer in diesem Verfahre... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;BDG 1979 §3;BDG 1979 §8;BDG 1979 §83 Abs1 Z1;DVG 1984 §2 Abs2;DVV 1981 §1 Abs1 Z23 idF 1995/540;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 17. Mai 1995, Zl. 95/12/0038, in einem sachverhaltsmäßig ähnlich gelagerten Fall (Anmerkung: der Beschwerdeführer in diesem Verfahre... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Berufsoffizier in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wurde am 1. Juli 1992 zum Hauptmann (DKl IV) befördert. Seine damalige Dienststelle war das Landwehrstammregiment 53 in Strass, wo er als Kraftfahroffizier verwendet wurde. Ab 12. Oktober 1992 wurde er als Lehroffizier und Gesamtverantwortlicher für die Ausbildungsgruppe "Französisch" der Kirchner Kaserne in Graz zur Dienstleistung zugeteilt. Bereits für das Kalenderjahr 19... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Berufsoffizier in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wurde am 1. Juli 1992 zum Hauptmann (DKl IV) befördert. Seine damalige Dienststelle war das Landwehrstammregiment 53 in Strass, wo er als Kraftfahroffizier verwendet wurde. Ab 12. Oktober 1992 wurde er als Lehroffizier und Gesamtverantwortlicher für die Ausbildungsgruppe "Französisch" der Kirchner Kaserne in Graz zur Dienstleistung zugeteilt. Bereits für das Kalenderjahr 19... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §83 Abs1 Z2 idF 1989/346;BDG 1979 §83 Abs2 idF 1989/346;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Selbst bei Aufhebung des angefochtenen Bescheides könnte der Beschwerdeführer wegen seiner in der Zwischenzeit mit Wirkung vom 1. Jänner 1998 erfolgten Beförderung in die DKl V entweder im Hinblick auf § 83 Abs 1 Z 2 in Verbindung mit dem Abs 2 letzte... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §83 Abs1 Z2 idF 1989/346;BDG 1979 §83 Abs2 idF 1989/346;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Selbst bei Aufhebung des angefochtenen Bescheides könnte der Beschwerdeführer wegen seiner in der Zwischenzeit mit Wirkung vom 1. Jänner 1998 erfolgten Beförderung in die DKl V entweder im Hinblick auf § 83 Abs 1 Z 2 in Verbindung mit dem Abs 2 letzte... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Mittelschulprofessorin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; ihre Dienststelle ist die Höhere Technische Bundeslehr- und Versuchsanstalt (HTBLVA) Innsbruck/Technikerstraße. Ohne Angabe von besonderen Gründen beantragte die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 8. Oktober 1997 eine Leistungsfeststellung für 1996/97 gemäß § 81 BDG 1979. Mit Schreiben vom 12. Oktober 1997 bewarb sich die Beschwerdeführerin um die neu zu beset... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Mittelschulprofessorin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; ihre Dienststelle ist die Höhere Technische Bundeslehr- und Versuchsanstalt (HTBLVA) Innsbruck/Technikerstraße. Ohne Angabe von besonderen Gründen beantragte die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 8. Oktober 1997 eine Leistungsfeststellung für 1996/97 gemäß § 81 BDG 1979. Mit Schreiben vom 12. Oktober 1997 bewarb sich die Beschwerdeführerin um die neu zu beset... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §207f;BDG 1979 §220 Abs1 Z2;BDG 1979 §81 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §83 Abs1 Z1 idF 1986/389;BDG 1979 §87 Abs2 Z2 litb idF 1986/389;
Rechtssatz: Die Zulässigkeit eines Leistungsfeststellungsantrages hängt zwar nicht davon ab, dass sich der Lehrer dabei auf eine bestimmte im Verordnungsblatt ausgeschriebene schulfeste (Leiterstelle) Stelle bezieht (Hinweis E 25... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §207f;BDG 1979 §220 Abs1 Z2;BDG 1979 §81 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §83 Abs1 Z1 idF 1986/389;BDG 1979 §87 Abs2 Z2 litb idF 1986/389;
Rechtssatz: Die Zulässigkeit eines Leistungsfeststellungsantrages hängt zwar nicht davon ab, dass sich der Lehrer dabei auf eine bestimmte im Verordnungsblatt ausgeschriebene schulfeste (Leiterstelle) Stelle bezieht (Hinweis E 25... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Professor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist die Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule in Reutte. Am 3. Oktober 1996 richtete der Beschwerdeführer folgendes, an den Direktor seiner Schule adressiertes Schreiben: "Leistungsfeststellung: Im Hinblick auf eine mögliche Bewerbung um die Stellung eines Direktors an der BHAK, BHAS und BfsfwB X... ersuche ich Sie um eine Leistungsfeststellung... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §220 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §81 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §83 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §83 Abs2 idF 1986/389;
Rechtssatz: Die Zulässigkeit eines Leistungsfeststellungsantrages hängt nicht davon ab, daß sich der Lehrer dabei auf eine bestimmte im Verordnungsblatt der Schulbehörde ausgeschriebene schulfeste (Leiterstelle) Stelle bezieht (Hinweis E 25.6.19... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §13a;BDG 1979 §220 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §81 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §83 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §87 Abs2 idF 1986/389;BDG 1979 §87 Abs3 idF 1986/389;VwRallg;
Rechtssatz: Die Leistungsfeststellungskommission entscheidet nicht als Berufungsbehörde gegenüber der Dienstbehörde; auch ist sie - materiel... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Rechtsmittelsachbearbeiter bei der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit zwei Schriftsätzen vom 30. Dezember 1990 bzw. 30. Jänner 1991 stellte der Beschwerdeführer den Antrag auf Leistungsfeststellung für das Kalenderjahr 1990, weil er den zu erwartenden Arbeitserfolg durch besondere Leistungen erheblich überschritten habe. Dazu verwies er einerseits auf seine du... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Rechtsmittelsachbearbeiter bei der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit zwei Schriftsätzen vom 30. Dezember 1990 bzw. 30. Jänner 1991 stellte der Beschwerdeführer den Antrag auf Leistungsfeststellung für das Kalenderjahr 1990, weil er den zu erwartenden Arbeitserfolg durch besondere Leistungen erheblich überschritten habe. Dazu verwies er einerseits auf seine du... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §83 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Definition der "Bezüge" iSd § 83 Abs 1 Z 1 BDG 1979 enthält dieses Gesetz nicht. Allgemein ist dem Begriff der "Bezüge" eine auf Regelmäßigkeit bzw Dauer abgestellte Leistung inhärent, wobei auch zu fordern ist, daß diese auf besoldungsrechtlichen Vorschriften (Gesetz bzw Verordnung) beruhen ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §83 Abs1 Z1;GehG 1956 §15 Abs2;GehG 1956 §19;
Rechtssatz: Für die Nebengebühr der Belohnung ist im § 15 Abs 2 GehG KEINE Pauschalierungsmöglichkeit vorgesehen. Der im Beschwerdefall in Rede stehenden, in PAUSCHALIERTER Form gewährten "Belastungsbelohnung für Rechtsmittelbearbeiter" gemäß § 19 GehG fehlt die rechtliche Grundlage (diese könnte... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §83 Abs1 Z1;BDG 1979 §83 Abs2;
Rechtssatz: Gemäß § 83 Abs 2 BDG 1979 ist eine Leistungsfeststellung nur aus einem KONKRETEN Anlaß heraus zulässig (Hinweis E 25.6.1992, 92/09/0073, 0074). Mögliche, in der Zukunft vielleicht für die Laufbahn des Beamten auf seinem bisherigen Arbeitsplatz eintretende Änderungen sind kein Anlaßfall in diesem Sinn. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §83 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Definition der "Bezüge" iSd § 83 Abs 1 Z 1 BDG 1979 enthält dieses Gesetz nicht. Allgemein ist dem Begriff der "Bezüge" eine auf Regelmäßigkeit bzw Dauer abgestellte Leistung inhärent, wobei auch zu fordern ist, daß diese auf besoldungsrechtlichen Vorschriften (Gesetz bzw Verordnung) beruhen ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §83 Abs1 Z1;GehG 1956 §15 Abs2;GehG 1956 §19;
Rechtssatz: Für die Nebengebühr der Belohnung ist im § 15 Abs 2 GehG KEINE Pauschalierungsmöglichkeit vorgesehen. Der im Beschwerdefall in Rede stehenden, in PAUSCHALIERTER Form gewährten "Belastungsbelohnung für Rechtsmittelbearbeiter" gemäß § 19 GehG fehlt die rechtliche Grundlage (diese könnte... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §83 Abs1 Z1;BDG 1979 §83 Abs2;
Rechtssatz: Gemäß § 83 Abs 2 BDG 1979 ist eine Leistungsfeststellung nur aus einem KONKRETEN Anlaß heraus zulässig (Hinweis E 25.6.1992, 92/09/0073, 0074). Mögliche, in der Zukunft vielleicht für die Laufbahn des Beamten auf seinem bisherigen Arbeitsplatz eintretende Änderungen sind kein Anlaßfall in diesem Sinn. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gendarmeriebeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ab 1. Juli 1988 bis einschließlich 14. März 1994 war der Beschwerdeführer als Sachbearbeiter am Gendarmerieposten L und (für die Dauer der Abwesenheit eines zum Gendarmerieeinsatzkommandos zugeteilten Beamten) als Stellvertreter des dortigen Postenkommandanten eingeteilt. Nach Auflösung dieses Gendarmeriepostens wurde der Beschwerdeführer (mit Wirkung vom 15. März 1994) zum Gen... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gendarmeriebeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ab 1. Juli 1988 bis einschließlich 14. März 1994 war der Beschwerdeführer als Sachbearbeiter am Gendarmerieposten L und (für die Dauer der Abwesenheit eines zum Gendarmerieeinsatzkommandos zugeteilten Beamten) als Stellvertreter des dortigen Postenkommandanten eingeteilt. Nach Auflösung dieses Gendarmeriepostens wurde der Beschwerdeführer (mit Wirkung vom 15. März 1994) zum Gen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;BDG 1979 §3;BDG 1979 §8;BDG 1979 §83 Abs1 Z1;DVG 1984 §2 Abs2;DVV 1981 §1 Abs1 Z23;GehG 1956;
Rechtssatz: Zwar hängt vom Ausgang des Verfahrens über einen Feststellungsantrag eines Beamten betreffend die dienstrechtliche Stellung iVm der behaupteten Wirksamkeit einer Ernennung ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;BDG 1979 §3;BDG 1979 §8;BDG 1979 §83 Abs1 Z1;DVG 1984 §2 Abs2;DVV 1981 §1 Abs1 Z23;GehG 1956;
Rechtssatz: Zwar hängt vom Ausgang des Verfahrens über einen Feststellungsantrag eines Beamten betreffend die dienstrechtliche Stellung iVm der behaupteten Wirksamkeit einer Ernennung ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Mittelschulprofessor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist die Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule in X. Mit Schreiben vom 8. Jänner 1993 wurde dem Beschwerdeführer folgendes mitgeteilt: "Auf Grund der Berichte des Schuldirektors vom 6. 11. 1992 und des zuständigen Landesschulinspektors vom 16. 12. 1992 samt Unterlagen wird Ihnen hiemit gemäß § 87 BDG 1979 in der geltenden Fassung mitgeteilt, ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §220 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §81 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §82 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §83 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §87 idF 1986/389;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993090425.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor (Verwendungsgruppe W2, Dienststufe 2) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Landesgendarmeriekommando für Tirol. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde auf Grund des Berichtes zur Leistungsfeststellung gemäß § 84 BDG 1979 und unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Zwischenvorgesetzten und des Ergebnisses des Ermittlungsverfahrens der Dienstbehörde gemäß § 81 Abs. 1 Z. 3 und § 87 Abs... mehr lesen...