RS Vwgh 1996/2/8 94/09/0015

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Veröffentlicht am 08.02.1996
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §83 Abs1 Z1;
VwRallg;

Rechtssatz

Eine Definition der "Bezüge" iSd § 83 Abs 1 Z 1 BDG 1979 enthält dieses Gesetz nicht. Allgemein ist dem Begriff der "Bezüge" eine auf Regelmäßigkeit bzw Dauer abgestellte Leistung inhärent, wobei auch zu fordern ist, daß diese auf besoldungsrechtlichen Vorschriften (Gesetz bzw Verordnung) beruhen (Hinweis E 8.11.1995, 92/12/0010).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994090015.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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