Der Beschwerdeführer steht als Fachinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Er ist der Bezirkshauptmannschaft X (im Folgenden kurz BH) zur Dienstleistung zugewiesen und dort als Sachbearbeiter in der Unterabteilung "Sanitätsdienst" tätig. Er bezog vor der Erlassung des angefochtenen Bescheides eine Leistungszulage nach § 30d des als Landesgesetz geltenden Gehaltsgesetzes 1956 (im Folgenden kurz Oö L-GG); seine Dienstbeschreibung lautete ... mehr lesen...
Index: L22004 Landesbedienstete Oberösterreich63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §82 Abs1;LBG OÖ 1993 §103;LBG OÖ 1993 §97;
Rechtssatz: Auch wenn im OÖ LBG 1993 eine dem § 82 Abs 1 BDG 1979 vergleichbare Bestimmung fehlt, wonach die (nicht negative) Dienstbeurteilung (Leistungsfeststellung) bis zu einer neuerlichen Beurteilung wirksam ist, muss dies jedenfalls für den Kreis der Landesbeamten gelten, f... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberrevident in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist die Bundesanstalt für chemische und pharmazeutische Untersuchungen in Wien. Nach seinem Vorbringen ist der Beschwerdeführer Behinderter mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 60 v.H. Der Beschwerdeführer begehrte mit Antrag vom 13. Jänner 1992 die Feststellung seiner Leistungen nach dem 8. Abschnitt des BDG 1979 für das Jahr 1991. Der Vorgeset... mehr lesen...
Index: L22001 Landesbedienstete Burgenland63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §82 Abs1;BDG 1979 §84 Abs2;BDG 1979 §86 Abs1;BDG 1979 §86 Abs2;BDG 1979 §87 Abs1;BEinstG §7;LBG Bgld 1985 §2 Abs1;LBG Bgld 1985 §3 Z1;LBG Bgld 1985 §3 Z2;LBG Bgld 1985 §4 idF 1987/002;LBG Bgld 1985 §5 idF 1987/002; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/04 88/09/0130 1
VwSlg 13252... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Mittelschulprofessor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist die Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule in X. Mit Schreiben vom 8. Jänner 1993 wurde dem Beschwerdeführer folgendes mitgeteilt: "Auf Grund der Berichte des Schuldirektors vom 6. 11. 1992 und des zuständigen Landesschulinspektors vom 16. 12. 1992 samt Unterlagen wird Ihnen hiemit gemäß § 87 BDG 1979 in der geltenden Fassung mitgeteilt, ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §220 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §81 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §82 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §83 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §87 idF 1986/389;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993090425.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der als Amtsrat (im Beurteilungszeitraum als Amtssekretär) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Burgenland steht und bei der Bezirkshauptmannschaft A mit der Abwicklung der Kassengeschäfte und dem Verkauf von Bundesstempelmarken betraut ist, begehrte mit Antrag vom 15. Jänner 1987 die Leistungsfeststellung im Sinne des (nach dem Burgenländischen Landesbeamtengesetz 1985, LGBl. Nr. 48 anzuwendenden) § 86 Abs. 1 BDG 1979 (in der Stammfassung) f... mehr lesen...
Index: L22001 Landesbedienstete Burgenland63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §36 Abs1;BDG 1979 §36 Abs4;BDG 1979 §81 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §82 Abs1;BDG 1979 §87 Abs1;BDG 1979 §87 Abs2;LBG Bgld 1985 §2 Abs1;
Rechtssatz: Der Beurteilung im Leistungsfeststellungsverfahren unterliegen jedenfalls solche Leistungen des Beamten, die er entweder gem § 36 Abs 1 BDG 1979 bei der Wahrnehmung der ihm übertra... mehr lesen...
Index: L22001 Landesbedienstete Burgenland63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §82 Abs1;BDG 1979 §84 Abs2;BDG 1979 §86 Abs1;BDG 1979 §86 Abs2;BDG 1979 §87 Abs1;BEinstG §7;LBG Bgld 1985 §2 Abs1;LBG Bgld 1985 §3 Z1;LBG Bgld 1985 §3 Z2;LBG Bgld 1985 §4 idF 1987/002;LBG Bgld 1985 §5 idF 1987/002;
Rechtssatz: Für die Leistungsfeststellung sind als Be... mehr lesen...
Index: L22001 Landesbedienstete Burgenland63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §82 Abs1;BDG 1979 §87 Abs1;LBG Bgld 1985 §2 Abs1;
Rechtssatz: Die Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Leistungsfeststellung eines anderen Beamten (hier: Amtsvorgänger) ist für die Entscheidung nach § 87 Abs 1 BDG 1979 unerheblich (Hinweis E 25.10.1983, 82/09/0006). Europea... mehr lesen...
Index: L22001 Landesbedienstete Burgenland63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 Z1 idF 1986/389;BDG 1979 §82 Abs1;BDG 1979 §87 Abs1 Z1;LBG Bgld 1985 §2 Abs1;
Rechtssatz: Hat ein Beamter innerhalb seiner (Normal)Dienstzeit Aufgaben zu erfüllen, die über die volle Normalarbeitskraft eines Menschen bei weitem hinausgehen (hier: Behauptung des zu beurteilenden Beamten, daß er an seinem Arbeitsplatz ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist der Gendarmerieposten X. Mit Bescheid vom 4. Februar 1980 stellte das Landesgendarmeriekommando für Salzburg fest, daß der Beschwerdeführer im Kalenderjahr 1979 den zu erwartenden Arbeitserfolg durch besondere Leistungen erheblich überschritten habe. Diese Beurteilung stand bis zur neuerlichen Leistungsfeststellung für das Kalenderjahr 1985 unverändert i... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §36 Abs1;BDG 1979 §36 Abs3;BDG 1979 §82 Abs1;BDG 1979 §87 Abs1;VStG §21;VStG §50;
Rechtssatz: Die Zahl der (gem § 50 VStG verhängten) Organstrafverfügungen kann für die Leistungsfeststellung nicht bestimmend sein, wohl aber der Umstand, daß der Beamte bei Wahrnehmung seiner Aufgaben im Rahmen der Verkehrsüberwachung ohne Rücksicht auf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §36 Abs1;BDG 1979 §36 Abs4;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs3;BDG 1979 §82 Abs1;BDG 1979 §87 Abs1;VStG §21;VStG §50;
Rechtssatz: Ein Beamter, der von den ihm gesetzlich eingeräumten Möglichkeiten zur Klärung von durch Weisungen angeblich geschaffenen Widersprüchen, die die Art der Wahrnehmung der von ihm zu besorgenden Aufgaben betre... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §36 Abs1;BDG 1979 §36 Abs4;BDG 1979 §81 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §82 Abs1;BDG 1979 §87 Abs1;BDG 1979 §87 Abs2;
Rechtssatz: Der Beurteilung nach § 82 Abs 1 BDG 1979 (idF vor der BDG-Novelle 1986/389) sind jedenfalls solche Leistungen des Beamten, die er entweder gem § 36 Abs 1 BDG 1979 bei der Wahrnehmung der ihm übertragenen Aufgaben seines Arbeitsplatzes od... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §82 Abs1;BDG 1979 §86 Abs1;BDG 1979 §87 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/09/0056 E 26. Juni 1985 VwSlg 11811 A/1985 RS 1 Stammrechtssatz Der Beamte, der einen Antrag auf Leistungsfeststellung stellt, will er nicht einen von vornherein aussichtslosen Antrag stellen, ist ungeachtet der bestehenden amtswegigen Ermittlungspflicht verpflichtet, alle sei... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 Z3 idF 1986/389;BDG 1979 §82 Abs1 idF 1979/333;
Rechtssatz: Nach § 82 Abs 1 BDG idF BGBl 1979/333 (jetzt idF BGBl 1986/389: § 81 Abs 1 Z 3) ist die nachweisliche Ermahnung ausdrücklich als Tatbestandselement im Zusammenhang mit der weiteren Feststellung vorgesehen, dass der Beamte den Arbeitserfolg nicht aufgewiesen hat (Hinweis auf E 31.10.1984, 83/0... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §82 Abs1;BDG 1979 §86 Abs1;BDG 1979 §87 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/09/0056 E 26. Juni 1985 VwSlg 11811 A/1985 RS 1 Stammrechtssatz Der Beamte, der einen Antrag auf Leistungsfeststellung stellt, will er nicht einen von vornherein aussichtslosen Antrag stellen, ist ungeachtet der bestehenden amtswegigen Ermittlungspflicht verpflichtet, alle sei... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §82 Abs1;BDG 1979 §87 Abs1;BDG 1979 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/09/0090 E 27. Oktober 1982 RS 1 Stammrechtssatz Der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Leistungsfeststellung sind Grenzen gesetzt, die sich aus der rechtlichen Gestaltung der Leistungsfeststellung als eines Werturteiles ergeben (Hinweis E 31.3.1982 82/09/0002). ... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §82 Abs1 impl;DienstrechtsG Krnt 1985 §86 Abs1;DienstrechtsG Krnt 1985 §86 Abs2;
Rechtssatz: Solange und soweit ein für die Beurteilung der dienstlichen (Leistungsfeststellung) Leistungen der Beamten einheitliche Bewertungsschemas nicht kundgemacht ist, bleiben Art und Bezeichnung der näheren Merkmale für die Beurteilung des Umf... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §82 Abs1;BDG 1979 §87 Abs1;BDG 1979 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/09/0090 E 27. Oktober 1982 RS 1 Stammrechtssatz Der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Leistungsfeststellung sind Grenzen gesetzt, die sich aus der rechtlichen Gestaltung der Leistungsfeststellung als eines Werturteiles ergeben (Hinweis E 31.3.1982 82/09/0002). ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §82 Abs1;BDG 1979 §86 Abs1;BDG 1979 §87 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/09/0056 E 26. Juni 1985 VwSlg 11811 A/1985 RS 1 Stammrechtssatz Der Beamte, der einen Antrag auf Leistungsfeststellung stellt, will er nicht einen von vornherein aussichtslosen Antrag stellen, ist ungeachtet der bestehenden amtswegigen Ermittlungspflicht verpflichtet, alle sei... mehr lesen...