Index
L22001 Landesbedienstete BurgenlandNorm
BDG 1979 §36 Abs1;Rechtssatz
Der Beurteilung im Leistungsfeststellungsverfahren unterliegen jedenfalls solche Leistungen des Beamten, die er entweder gem § 36 Abs 1 BDG 1979 bei der Wahrnehmung der ihm übertragenen Aufgaben seines Arbeitsplatzes oder gem § 36 Abs 4 BDG 1979 bei der Besorgung derjenigen Aufgaben, zu denen er im dienstlichen Interesse verpflichtet wurde, erbringt (Hinweis E 25.4.1990, 86/09/0188).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988090130.X03Im RIS seit
21.11.2000