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L22004 Landesbedienstete OberösterreichNorm
BDG 1979 §82 Abs1;Rechtssatz
Auch wenn im OÖ LBG 1993 eine dem § 82 Abs 1 BDG 1979 vergleichbare Bestimmung fehlt, wonach die (nicht negative) Dienstbeurteilung (Leistungsfeststellung) bis zu einer neuerlichen Beurteilung wirksam ist, muss dies jedenfalls für den Kreis der Landesbeamten gelten, für den eine jährliche Dienstbeurteilung nicht zwingend vorgesehen ist (vgl dazu im Einzelnen die differenzierenden Regelungen in § 97 OÖ LBG 1993, insbesondere dessen Absatz 4).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1997120185.X03Im RIS seit
20.11.2000