Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §56 Abs2;BDG 1979 §56 Abs3;MRK Art8;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Erfolgen die Nebenbeschäftigungen nicht erwerbsmäßig und unentgeltlich, so mindert dies, wie schon aus der Meldepflicht nur für erwerbsmäßige Nebenbeschäftigungen gemäß § 56 Abs. 3 BDG 1979 hervorgeht, den möglichen Unwert einer n... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §56 Abs2;BDG 1979 §56 Abs3;MRK Art8;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Der Beamte hat über längere Zeit hinweg die Buchhaltung in zwei Unternehmen geführt und Bilanzen erstellt. Er war durch diese Tätigkeiten in nur unerheblichem zeitlichen Ausmaß belastet, nur etwa eine Stunde pro Monat. Diese Tätig... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol und leitet seit 1. Jänner 1989 die Bezirksforstinspektion Lienz bzw. die Bezirksforstinspektion Osttirol, ein Referat der Bezirkshauptmannschaft Lienz. Den vorgelegten Verwaltungsakten zufolge erstattete der Beschwerdeführer in seiner an die "Präsidialabteilung des Landes Tirol" gerichteten Eingabe vom 28. Februar 1990 die Mitteilung, für die im Jahre 1989 für den Waldwirtschafts... mehr lesen...
Index: L22007 Landesbedienstete Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §56 Abs1 impl;BDG 1979 §56 Abs2 impl;BDG 1979 §56 Abs3 impl;BDG/Tir 1998 §56 Abs1;BDG/Tir 1998 §56 Abs2;BDG/Tir 1998 §56 Abs3;LBG Tir 1998 §2 lita;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/12/0147 E 31. Jänner 2006 RS 1 Stammrechtssatz Ein die Unzulässigkeit ein... mehr lesen...
Index: L22007 Landesbedienstete Tirol10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §56 Abs1 impl;BDG 1979 §56 Abs2 impl;BDG 1979 §56 Abs3 impl;BDG/Tir 1998 §56 Abs1;BDG/Tir 1998 §56 Abs2;BDG/Tir 1998 §56 Abs3;LBG Tir 1998 §2 lita;LBG Tir 1998 §93 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat mehrfach ausgesprochen, dass die Erlassu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlichen-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Verkehrsabteilung-Außenstelle W. im Bereich des Landespolizeikommandos für Niederösterreich (vormals Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich; im Folgenden kurz: LGK). Durch ein an das Bundesministerium für Inneres ergangenes Schreiben der "LKW-Fahrervereinigung P." erlangte das LGK am 20. April 2004 Kenntnis von einer angeblichen Neben... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §56 Abs1;BDG 1979 §56 Abs2;BDG 1979 §56 Abs3;BDG 1979 §91;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/12/0253 E 21. September 2005 RS 4 Stammrechtssatz Die tatsächliche Ausübung einer Nebenbeschäftigung, die gegen § 56 BDG 1979 verstößt, ist ausschließlich nach dem Disziplina... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Stammdienststelle ist der Gendarmerieposten (nunmehr: Polizeiinspektion) St. Er war seit Juli 1993 dem Einsatzkommando Cobra (vormals Gendarmerieeinsatzkommando; im Folgenden kurz "EKO") in WN zugeteilt und ab 29. Juni 2002 als eingeteilter Beamter beim EKO W in I in Verwendung. Über sein Ansuchen wurde dem Beschwerdeführer ab 15. Dezember 2003 ein Karenzurlaub nach § 22... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §56 Abs1;BDG 1979 §56 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/12/0253 E 21. September 2005 RS 1
[Hier: Richtig ist daher die Dienstbehörde davon ausgegangen, dass
nicht darüber zu entscheiden war, ob die Ausübung der angestrebten
Nebenbeschäftigung wärhend der bereits beendeten Karenz zulässig
gewesen wäre. Da die Aufnahme der... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides der GP X. im Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Oberösterreich (im Folgenden kurz LGK). Am 3. Mai 2004 teilte er dem LGK Folgendes mit: "Ich beabsichtige, in nächster Zeit mit einem Partner und einem Angestellten ein Einzelunternehmen zu gründen, welches sich mit der Verkehrssiche... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §56 Abs1;BDG 1979 §56 Abs2;BDG 1979 §56 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Ein die Unzulässigkeit einer Nebenbeschäftigung betreffender Feststellungsbescheid - in einen solchen ist der die "Untersagung" der Nebenbeschäftigung wegen Unzulässigkeit bestätigende angefochtene Bescheid umzudeuten - ist vor Auf... mehr lesen...
Der 1949 geborene Beschwerdeführer stand, zuletzt als Volksschuloberlehrer (Verwendungsgruppe L2A1) in einem (aktiven) öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Steiermark. Er wurde mit Bescheid des Landesschulrats für Steiermark (im Folgenden kurz: LSR) vom 3. November 2003 über seinen Antrag gemäß § 22g Abs. 4a des Bundesbediensteten-Sozialplangesetzes mit Ablauf des 30. November 2003 in den Ruhestand versetzt. Auf Grund seiner Nebenbeschäftigung als Musiker, Kompon... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §56;BDG 1979 §56 Abs1 impl;BDG 1979 §56 Abs2 impl;BDG 1979 §56 Abs3 impl;LDG 1984 §40 Abs1;LDG 1984 §40 Abs2;LDG 1984 §40 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Zu den dem § 40 Abs. 1 bis 3 LDG 1984 inhaltsgleichen Bestimmungen des § 56 Abs. 1 bis 3 des BDG 1979 hat der Verwaltungsgerichtshof mehrf... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Amtsdirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist Regionalverantwortlicher in der FEX-Planungs- und Leitungseinheit beim Oberlandesgericht Wien. Mit Schreiben vom 2. März 2004 meldete der Beschwerdeführer die Vornahme der vorläufigen Bewertung des Inventars und des damit verbundenen Arbeitsaufwandes bei Firmenkonkursen im Sprengel des Landesgerichtes Wiener Neustadt als Nebenbeschäftigung. Die außerhalb der Dienstze... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wurde bis zum 30. April 2002 am Gendarmerieposten B und seit 1. Mai 2002 an der Verkehrsabteilung - Außenstelle T - verwendet. Mit Eingabe vom 14. Mai 2001 meldete er dem Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich (im Folgenden kurz: LGK), dass er beabsichtige, bei der Firma "R" mit Wirksamkeit vom 1. Juni 2001 eine erwerbsmäßige Nebenbeschäftigung bis auf Weiteres auszuüb... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Beamter (Verwendungsgruppe A2) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wurde bis zu seiner - zunächst vorläufig mit Schreiben vom 7. Juni 2002 ausgesprochenen - Suspendierung als Betriebsprüfer beim Finanzamt X verwendet. Gleichzeitig wurde eine Strafanzeige erstattet. Mit dem rechtskräftigen Bescheid der zuständigen Disziplinarkommission vom 14. Juni 2002 wurde der Beschwerdeführer endgültig gemäß § 112 Abs. 3 BDG 1979 vom Die... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Amtsdirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist Vorsteher der Geschäftsstelle und Rechtspfleger in Exekutionssachen beim Bezirksgericht W. Mit Schreiben vom 16. Jänner 2004 meldete der Beschwerdeführer gemäß § 56 BDG 1979 die Vornahme der vorläufigen Bewertung des Inventars und des damit verbundenen Arbeitsaufwandes (Schreibtätigkeit) bei Firmenkonkursen im Sprengel des Landesgerichtes W als Nebenbeschäftigung, da... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Vorsteherin der Geschäftsstelle des Bezirksgerichtes N. in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Am 9. März 1997 meldete sie dem Präsidenten des Oberlandesgerichtes X, dass sie bei der Firma P. als freiberufliche Mitarbeiterin eine Nebenbeschäftigung als Schmuckberaterin ausübe. Über dessen Aufforderung vom 13. März 1997 berichtete sie am 18. März 1997, dass sie die Tätigkeit als Schmuckberaterin hauptsächlich freitagabends und s... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor des Kriminaldienstes der Bundespolizeidirektion Wien (im Folgenden BPD) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seit 21. Juni 1996 war er vom Dienst suspendiert. Er war vor seiner Suspendierung im Suchtgiftreferat des Sicherheitsbüros tätig. I. Verfahren zum erstangefochtenen Bescheid A.1. Rechtsgang: Mit Eingabe vom 22. September 1999 meldete der Beschwerdeführer der BPD (der nachgeordneten Dienstbehörde), d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §56 Abs1;BDG 1979 §56 Abs2;BDG 1979 §56 Abs3;BDG 1979 §91;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2004/12/0058 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/12/0253 E 21. September 2005 RS 4 Stammrechtssatz Die tatsächli... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren63/07 Personalvertretung
Norm: AVG §56;BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §56 Abs1;BDG 1979 §56 Abs2;BDG 1979 §56 Abs3;DVV 1969 §1 Abs1 Z7;DVV 1981 §1 Abs1 Z12;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs6 Z1;PVG 1967 §9 Abs1 litl;VVG §5; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2003/12/0201 E 21. September 2005 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/12/0... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §56 Abs1;BDG 1979 §56 Abs2;BDG 1979 §56 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2004/12/0058 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/12/0253 E 21. September 2005 RS 5 Stammrechtssatz Ein Feststellungsbes... mehr lesen...
Rechtssatz: Das BDG 1979 enthält weder eine ausdrückliche Ermächtigung der Dienstbehörde, im Fall eines (möglichen) Widerspruchs zu § 56 BDG 1979 einen Untersagungs(Unterlassungs)Bescheid zu erlassen, noch sieht es im Sinn des Art. II Abs. 6 Z. 1 EGVG ausdrücklich die Anwendung des VVG vor. Dass § 9 Abs. 1 lit. l PVG 1967 eine Mitwirkungsbefugnis des Dienststellenausschusses "bei der Untersagung einer Nebenbeschäftigung" vorsieht, ist in diesem Zusammenhang ohne Bedeutung (mit weiteren Aus... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §56 Abs1;BDG 1979 §56 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/12/0253 E 21. September 2005 RS 1 Stammrechtssatz Wie aus den Materialien zu § 56 Abs. 3 BDG 1979 hervorgeht, zielt die nur vor der Aufnahme der Nebenbeschäftigung in Betracht kommende Feststellung ihrer Unzulässigkeit darauf ab, klarzustellen,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren63/07 Personalvertretung
Norm: AVG §56;BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §56 Abs1;BDG 1979 §56 Abs2;BDG 1979 §56 Abs3;DVV 1969 §1 Abs1 Z7;DVV 1981 §1 Abs1 Z12;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs6 Z1;PVG 1967 §9 Abs1 litl;VVG 1991 §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/12/0253 E 21. September 2005 RS 3 Stammrechtssatz Das BDG 1979 enthält... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §56 Abs1;BDG 1979 §56 Abs2;BDG 1979 §56 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/12/0253 E 21. September 2005 RS 5 Stammrechtssatz Ein Feststellungsbescheid scheidet als subsidiärer Rechtsbehelf jedenfalls dann aus, wenn die für die Feststellung maßgebende Recht... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §56 Abs1;BDG 1979 §56 Abs2;BDG 1979 §56 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2003/12/0201 E 21. September 2005 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/12/0253 E 21. September 2005 RS 5 Stammrechtssatz Ein Feststellungsbescheid scheidet als... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §56 Abs1;BDG 1979 §56 Abs2;BDG 1979 §56 Abs3;BDG 1979 §91;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/12/0253 E 21. September 2005 RS 4 Stammrechtssatz Die tatsächliche Ausübung einer Nebenbeschäftigung, die gegen § 56 BDG 1979 verstößt, ist ausschließlich nach dem Disziplina... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §56 Abs1;BDG 1979 §56 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2004/12/0058 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/12/0253 E 21. September 2005 RS 1 Stammrechtssatz Wie aus den Materialien zu § 56 Abs. 3 BDG 1979 hervorgeht, zielt die nur vor der A... mehr lesen...
Rechtssatz: Die tatsächliche Ausübung einer Nebenbeschäftigung, die gegen § 56 BDG 1979 verstößt, ist ausschließlich nach dem Disziplinarrecht zu ahnden. Nur die Präventivwirkung möglicher Disziplinarstrafen soll den (Aktiv)Beamten von der (tatsächlichen) Ausübung einer nach § 56 Abs. 2 BDG 1979 verbotenen Nebenbeschäftigung abhalten. Vor diesem Hintergrund sind auf § 56 BDG 1979 gestützte "Untersagungsbescheide" der Dienstbehörde als Bescheide zu deuten, mit denen die Unzulässigkeit einer... mehr lesen...