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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Zu den dem § 40 Abs. 1 bis 3 LDG 1984 inhaltsgleichen Bestimmungen des § 56 Abs. 1 bis 3 des BDG 1979 hat der Verwaltungsgerichtshof mehrfach ausgesprochen, dass die Erlassung eines Feststellungsbescheides als subsidiärem Rechtsbehelf nach Aufnahme der Nebenbeschäftigung nicht mehr zulässig ist. Danach kommt nur mehr eine Ahndung als Dienstpflichtverletzung in Betracht (vgl. dazu im Einzelnen die hg. Erkenntnisse vom 1. Oktober 2004, Zl. 2000/12/0195, sowie vom 21. September 2005, Zlen. 2003/12/0026, 2004/12/0058, und 2003/12/0200). Diese Ausführungen gelten auch wegen der inhaltsgleichen Regelung der Nebenbeschäftigung für das LDG 1984.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005120146.X01Im RIS seit
09.02.2006