Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren63/07 Personalvertretung
Norm: AVG §56;BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §56 Abs1;BDG 1979 §56 Abs2;BDG 1979 §56 Abs3;DVV 1969 §1 Abs1 Z7;DVV 1981 §1 Abs1 Z12;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs6 Z1;PVG 1967 §9 Abs1 litl;VVG §5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2004/12/0058 Hinweis auf Stammrechtssatz ... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß Art. II Abs. 6 Z. 1 EGVG finden die Verwaltungsverfahrensgesetze - dazu zählt nach Art. I EGVG auch das VVG -, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, u. a. keine Anwendung für die Behandlung der Angelegenheiten des Dienstverhältnisses der Angestellten des Bundes. Zu den derartige Angelegenheiten regelnden Gesetzen zählt u.a. das BDG 1979. Im RIS seit 31.10.2005 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §56 Abs1;BDG 1979 §56 Abs2;BDG 1979 §56 Abs3;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs6 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/12/0253 E 21. September 2005 RS 2 Stammrechtssatz Gemäß Art. II Abs. 6 Z. 1 EGVG finden die Verwaltungsverfahrensgesetze - dazu zählt nach Art. I EGVG auch das VVG -, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, ... mehr lesen...
Rechtssatz: Wie aus den Materialien zu § 56 Abs. 3 BDG 1979 hervorgeht, zielt die nur vor der Aufnahme der Nebenbeschäftigung in Betracht kommende Feststellung ihrer Unzulässigkeit darauf ab, klarzustellen, dass die Aufnahme der beabsichtigten Tätigkeit zu einer Verletzung einer Dienstpflicht führen würde (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 18. November 1991, Zl. 90/12/0141, vom 23. April 1992, Zl. 92/12/0051, und vom 28. Juli 2000, Zl. 97/09/0377, VwSlg. 15468 A/2000). Solcherart soll die Verl... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §56 Abs1;BDG 1979 §56 Abs2;BDG 1979 §56 Abs3;BDG 1979 §91;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2003/12/0201 E 21. September 2005 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/12/0253 E 21. September 2005 RS 4 Stammrechtssatz Die tatsächliche Ausübung einer... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §56 Abs1;BDG 1979 §56 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2003/12/0201 E 21. September 2005 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/12/0253 E 21. September 2005 RS 1 Stammrechtssatz Wie aus den Materialien zu § 56 Abs. 3 BDG 1979 hervorgeht, zielt die nur vor der Aufnahme der Nebenb... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §56 Abs1;BDG 1979 §56 Abs2;BDG 1979 §56 Abs3;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs6 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2004/12/0058 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/12/0253 E 21. September 2005 RS 2 Stammrechtssatz Gemäß Art. II Abs. 6 Z. 1 EGVG finden die Verwaltungsverfahre... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §56 Abs1;BDG 1979 §56 Abs2;BDG 1979 §56 Abs3;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs6 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2003/12/0201 E 21. September 2005 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/12/0253 E 21. September 2005 RS 2 Stammrechtssatz Gemäß Art. II Abs. 6 Z. 1 EGVG finden die Verwaltungsverfahrensgesetze - dazu z... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Feststellungsbescheid scheidet als subsidiärer Rechtsbehelf jedenfalls dann aus, wenn die für die Feststellung maßgebende Rechtsfrage im Rahmen eines anderen Verfahrens (mit einem das rechtliche oder öffentliche Interesse abdeckenden Ergebnis) zu entscheiden ist. Dazu gehört auch ein Disziplinarverfahren. Liegt somit eine unzulässige Nebenbeschäftigung im Sinn des § 56 Abs. 2 BDG 1979 vor, hat der Beamte ihre Ausübung zu unterlassen. Andernfalls macht er sich disziplinär st... mehr lesen...
Der im Jahr 1964 geborene Beschwerdeführer stand als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war bis zu seiner Suspendierung der Sicherheitswache-Abteilung 5 (Margareten) im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien zur Dienstleistung zugeteilt. Hinsichtlich der Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das (den Parteien bekannte) Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 1. Juli 1998, Zl. 96/09/0373, verwiesen. Mit diesem Erkennt... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §56 Abs2;BDG 1979 §56 Abs3;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Die Ausübung einer unzulässigen Nebenbeschäftigung durch den Beschwerdeführer (einen Beamten des Exekutivdienstes) ist sicherlich nicht als unbedeutende Verletzung dienstlicher Interessen zu werten, ist die Wahrung der Dienstpflichten betreffend die Nebenbeschäftigung d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Sicherheitswachebeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 14. Oktober 1998 wurde der Beschwerdeführer wie folgt für schuldig erkannt: "1. er habe für den Privatdetektiv HH bereits eine längere Zeit - offenbar bereits seit zwei bis zweieinhalb Jahre - eine Nebenbeschäftigung ausgeübt, obwohl dadurch die Vermutung seiner Befangenhei... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §56 Abs2;BDG 1979 §56 Abs3;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass im Beschwerdefall die Entlassung eines Sicherheitswachebeamten deswegen rechtmäßig war, weil er unzulässige EKIS-Abfragen vorgenommen und deren Ergebnisse ohne Berechtigung weitergegeben sowie in Form einer Neb... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Staatsanwalt in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Staatsanwaltschaft Wien. Mit Schreiben vom 18. September 1989 richtete er an die Oberstaatsanwaltschaft Wien nachstehendes Ersuchen: "Ich bin beim Oberlandesgericht Wien in die Liste der 'Verteidiger in Strafsachen' eingetragen und beabsichtige, Herrn Dr. R in der für 27.10.1989 wegen § 107 Abs. 1 StGB anberaumten Hauptverhandlung zu verteidigen. ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §56 Abs2;BDG 1979 §56 Abs3;
Rechtssatz: Unter einer Nebenbeschäftigung nach § 56 Abs 2 BDG 1979 ist, wie sich aus dem Regelungszusammenhang dieses sowie des ersten Absatzes mit dem Abs 3 des § 56 legcit ergibt, nicht nur eine erwerbsmäßige im Sinne des zweiten Halbsatzes des § 56 Abs 3 legcit, sondern jede Beschäftigung zu verstehen, die der Beamte außerhalb s... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §56 Abs3;
Rechtssatz: Betreibt der Bf nach disziplinärer Bestrafung wegen Unterlassung der Meldung seiner erwerbsmäßigen Nebenbeschäftigung diese in geänderter Form ohne Meldung weiter, verletzt er neuerlich die ihm obliegende Meldepflicht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987090057.X01 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §56 Abs3;EStG 1972 §41;
Rechtssatz: Es erscheint rechtlich unbedenklich, wenn die Behörde unter Heranziehung des § 41 EStG 1972 die Erwerbsmäßigkeit einer Nebenbeschäftigung dann als gegeben annimmt, wenn die durch die Beschäftigung regelmäßig erzielten Einkünfte die in § 41 EStG 1972 enthaltene Veranlagungsgrenze überstei... mehr lesen...