RS Vwgh 2006/1/31 2005/12/0147

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Veröffentlicht am 31.01.2006
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §56;
BDG 1979 §56 Abs1;
BDG 1979 §56 Abs2;
BDG 1979 §56 Abs3;
VwRallg;

Rechtssatz

Ein die Unzulässigkeit einer Nebenbeschäftigung betreffender Feststellungsbescheid - in einen solchen ist der die "Untersagung" der Nebenbeschäftigung wegen Unzulässigkeit bestätigende angefochtene Bescheid umzudeuten - ist vor Aufnahme dieser Nebenbeschäftigung grundsätzlich zulässig (vgl. dazu etwa die hg. Erkenntnisse vom 1. Oktober 2004, Zl. 2000/12/0195, und vom 21. September 2005, Zl. 2003/12/0026 und Zl. 2003/12/0176).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005120147.X01

Im RIS seit

16.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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