Begründung: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt 1.1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 30.01.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf die Dienstzeit anzurechnen seien. Nach Aufforderung durch die belangte Behörde präzisierte der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 25.08.2013 seinen Antrag durch seinen rechtsfreundlichen Vertreter dahingehend, dass die Feststellung begehrt werde, A) dass ihm die halbstü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stellte am 02.08.2016 den Antrag auf Feststellung, wonach ihm die halbstündige Ruhepause ab 01.01.2013 gemäß § 48b auf seine Dienstzeit anzurechnen und als Mehrdienstleistung abzugelten sei. Am 22.05.2017 erhob der Beschwerdeführer Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungsfrist gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 3 B-VG. Mit Bescheid vom 18.09.2017 sprach die belangte Behörde über die Feststellungsanträge des Beschwerdeführers ab. G... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit an die Österreichische Post AG gerichtetem Schreiben vom 24.07.2017 führte der Beschwerdeführer, ein Beamter der Österreichischen Post AG, im Wege seiner damaligen Rechtsvertreterin aus, dass ihm im Zeitraum vom 01.02.2015 bis 18.07.2017 die ihm zustehenden halbstündigen täglichen bezahlten Pausen nicht entlohnt worden seien. Der Beschwerdeführer legte hierzu eine konkrete Aufstellung der seines Erachtens in diesem Zeitraum geleisteten Üb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1. Mit Schreiben vom 01.01.2013 beantragte der rechtlich vertretene Beschwerdeführer, die "Dienstanweisung" vom 13.12.2012 dahingehend abzuändern, dass die Ruhepause zur bezahlten Dienstzeit zähle und daher innerhalb der tatsächlichen Tagesdienstzeit zu konsumieren sei, sowie eine diesbezügliche Bescheidausfertigung. Zusammengefasst führte er aus, die "Dienstanweisung" vom 13.12.2012 sei rechtswidrig. Tatsächlich handle es sich dabei nicht um ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 25.01.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf die Dienstzeit anzurechnen seien. Nach Aufforderung durch die belangte Behörde präzisierte der Beschwerdeführer seinen Antrag dahingehend, dass die Feststellung begehrt werde, A) dass ihm die halbstündliche Pause ab 01.01.2013 in der Dienstzeit gemäß § 48b BDG 1979 anzurechnen ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 22.01.2013 hat der Beschwerdeführer (in der Folge tlws. kurz: "BF") nachstehenden Antrag an die belangte Behörde gestellt: "Ich bin Beamter der Republik Österreich, Personalnummer XXXX , und als Zusteller bei der Österreichischen Post AG beschäftigt. Seit Inkrafttreten der von der Österreichischen Post AG abgeschlossenen Betriebsvereinbarung über die Flexibilisierung der Normalarbeitszeit sowie über die Verwendung eines EDV-unter... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist gemäß § 17 Abs. 1 PTSG der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Erstmals richtete der BF am 28.1.2013, eingelangt bei der Dienstbehörde am 6.2.2013, einen Antrag auf Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48 BDG zu gewährende (n) Ruhepause (n) auf seine Dienstzeit anzurechnen sei (en), an das Personalamts Klagenfurt der Öste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist gemäß § 17 Abs. 1 PTSG der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Mit an das Personalamt XXXX der Österreichischen Post AG (in der Folge: belangte Behörde) gerichtetem Schreiben vom März 2013 beantragte der Beschwerdeführer im Wesentlichen, dass ihm die halbstündige Pause ab 01.01.2013 in der Dienstzeit gemäß § 48b BDG 1979 anzurechne... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt: Mit im
Spruch: genannten Bescheid des Personalamtes Salzburg der Österreichischen Post AG vom 25.06.2018, zugestellt am 27.06.2018, wurde das Verfahren gemäß § 38 AVG bis zum Vorliegen einer inhaltlichen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes in einem von der Österreichischen Post AG initiierten Verfahren zur Prüfung der Verfassungskonformität des § 48b BDG 1979 sowie des § 3 DVG ausgesetzt. Begründend wurde ausgeführt, dass die Österreichisc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt: Mit im
Spruch: genannten Bescheid des Personalamtes Salzburg der Österreichischen Post AG vom 25.06.2018, zugestellt am 27.06.2018, wurde das Verfahren gemäß § 38 AVG bis zum Vorliegen einer inhaltlichen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes in einem von der Österreichischen Post AG initiierten Verfahren zur Prüfung der Verfassungskonformität des § 48b BDG 1979 sowie des § 3 DVG ausgesetzt. Begründend wurde ausgeführt, dass die Österreichische P... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist gemäß § 17 Abs. 1 PTSG der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Mit an das Personalamt XXXX der Österreichischen Post AG (in der Folge: belangte Behörde) gerichtetem Schreiben vom 25.02.2013 beantragte der Beschwerdeführer, das Personalamt XXXX der Österreichischen Post AG (in der Folge: belangte Behörde) möge einen Feststellungsbesc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt: Mit im
Spruch: genannten Bescheid des Personalamtes XXXX der Österreichischen Post AG vom 25.06.2018, zugestellt am 27.06.2018, wurde das Verfahren gemäß § 38 AVG bis zum Vorliegen einer inhaltlichen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes in einem von der Österreichischen Post AG initiierten Verfahren zur Prüfung der Verfassungskonformität des § 48b BDG 1979 sowie des § 3 DVG ausgesetzt. Begründend wurde ausgeführt, dass die Österreichische P... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit an das Personalamt Wien der Österreichischen Post AG (im Folgenden: belangte Behörde) gerichtetem Schreiben vom 14.01.2013 beantragte der Beschwerdeführer (BF) die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die zu gewährende Ruhepause nach § 48b BDG auf die Dienstzeit anzurechnen sei. Mit Schriftsatz vom 29.07.2013 wurde der BF aufgefordert, zu präzisieren, für welche konkreten Zeiten die Feststellung begehrt werde, dass diese gemäß § 48b BDG 1979 zu ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit an das Personalamt Wien der Österreichischen Post AG (im Folgenden: belangte Behörde) gerichtetem Schreiben vom 25.02.2013, beantragte der Beschwerdeführer (BF) die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die Gewährung der Ruhepause nach § 48b BDG 1979 auf die Dienstzeit anzurechnen sei. Mit Schriftsatz vom 29.07.2013 teilte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer mit, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Erlass... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stellte am 23.04.2013 einen Antrag auf Feststellung, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf seine Dienstzeit anzurechnen seien. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 08.10.2015, W221 2107137-2, wurde der im ersten Rechtsgang erlassene Bescheid aufgehoben und an die belangte Behörde zurückverwiesen. In diesem Zurückverweisungsbeschluss führt das Bundesverwaltungsgericht aus, dass kein Zw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht seit 1. Jänner 1992 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Er wurde in die Verwendungsgruppe PT 8, Zulagengruppe B ernannt und auf einem Arbeitsplatz "Landzustelldienst", Code 0801, verwendet. Mit zunächst mündlicher Weisung vom 13. Juni 2014 wurde er dem "Personalreservepool Distribution" zugewiesen. Es handelte sich dabei um... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 12.02.2013 beantragte der Beschwerdeführer die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf die Dienstzeit anzu-rechnen seien. 2. Nach Aufforderung durch die belangte Behörde mit Schreiben vom 29.07.2013 präzisierte der BF mit Schreiben vom 23.08.2013 seinen Antrag dahingehend, es werde die Feststellung begehrt, dass a) ihm die halbstündliche Pause ab 01.01.20... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 21.01.2013 beantragte der Beschwerdeführer die Abgeltung der Überstunden gemäß § 49 BDG und § 16 GehG und bescheidmäßige Erledigung. In der Folge wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, seinen Antrag zu präzisieren, was der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 26.08.2013, verbunden mit zwei Eventualanträgen erledigte. Mit Schreiben vom 18.04.2016 teilte das Personalamt XXXX der Österreichischen Post AG der Österreichisc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist gemäß § 17 Abs. 1 PTSG der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Mit an das Personalamt XXXX der Österreichischen Post AG (in der Folge: belangte Behörde) gerichtetem Schreiben vom März 2013 beantragte der Beschwerdeführer, das Personalamt XXXX der Österreichischen Post AG (in der Folge: belangte Behörde) möge einen Feststellungsb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt: 1.1. Mit Schreiben vom 13.05.2013 beantragte der Beschwerdeführer die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die nach § 48b Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) zu gewährenden Ruhepausen auf seine Dienstzeit anzurechnen seien. 1.2. Mit Schreiben vom 29.07.2013 teilte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer mit, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Erlassung eines Feststellungsbescheides nur ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt: 1.1. Mit Schreiben vom 10.01.2013 beantragte der Beschwerdeführer die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die nach § 48b Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) zu gewährenden Ruhepausen auf seine Dienstzeit anzurechnen seien. 1.2. Mit Schreiben vom 29.07.2013 teilte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer mit, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Erlassung eines Feststellungsbescheides nur ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid wurde ein Ermittlungsverfahren betreffend Ruhepausen ausgesetzt. Dagegen brachte der unvertretene Beschwerdeführer eine Beschwerde ein. Diese wurde von einem Organ der Personalvertretung der Behörde am 26.07.2018 persönlich übergeben. Nach Aktenvorlage erhielt der Beschwerdeführer durch das Bundesverwaltungsgericht die Möglichkeit zur Verspätung Stellung zu nehmen. Innerhalb der aufgetragenen Frist gab ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang 1.1. Mit Schreiben vom 10.01.2013 beantragte der Beschwerdeführer die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die nach § 48b Beamtendienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979) zu gewährenden Ruhepausen auf seine Dienstzeit anzurechnen seien. 1.2. Mit Schreiben vom 29.07.2013 teilte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer mit, dass nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Erlassung eines Feststellungsbescheides nur z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang 1.1. Mit Schreiben vom 18.02.2013 beantragte der Beschwerdeführer die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die nach § 48b Beamtendienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979) zu gewährenden Ruhepausen auf seine Dienstzeit anzurechnen seien. 1.2. Mit Schreiben vom 29.07.2013 teilte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer mit, dass nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Erlassung eines Feststellungsbescheides nur z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang 1.1. Mit Schreiben vom 18.01.2013 beantragte der Beschwerdeführer die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die nach § 48b Beamtendienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979) zu gewährenden Ruhepausen auf seine Dienstzeit anzurechnen seien. 1.2. Mit Schreiben vom 29.07.2013 teilte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer mit, dass nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Erlassung eines Feststellungsbescheides nur z... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 15.01.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf die Dienstzeit anzurechnen seien. Nach Aufforderung durch die belangte Behörde präzisierte der anwaltlich vertretene Beschwerdeführer seinen Antrag mit Schreiben vom 09.09.2013 dahingehend, dass die Feststellung begehrt werde, A) dass ihm die halbstündliche Pause ab... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 24.01.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf die Dienstzeit anzurechnen seien. Nach Aufforderung durch die belangte Behörde präzisierte der Beschwerdeführer seinen Antrag mit Schreiben vom 26.08.2013 dahingehend, dass die Feststellung begehrt werde, A) dass ihm die halbstündliche Pause ab 01.01.2013 in der Die... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 06.03.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf die Dienstzeit anzurechnen seien. Nach Aufforderung durch die belangte Behörde präzisierte der Beschwerdeführer seinen Antrag mit Schreiben vom 23.08.2013 dahingehend, dass die Feststellung begehrt werde, A) dass ihm die halbstündliche Pause ab 01.01.2013 in der Dienst... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 01.02.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf die Dienstzeit anzurechnen seien. Nach Aufforderung durch die belangte Behörde präzisierte der Beschwerdeführer seinen Antrag mit Schreiben vom 27.08.2013 dahingehend, dass die Feststellung begehrt werde, A) dass ihm die halbstündliche Pause ab 01.01.2013 in der Die... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 20.03.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf die Dienstzeit anzurechnen seien. Nach Aufforderung durch die belangte Behörde präzisierte der Beschwerdeführer seinen Antrag mit Schreiben vom 02.09.2013 dahingehend, dass die Feststellung begehrt werde, A) dass ihm die halbstündliche Pause ab 01.01.2013 in der Die... mehr lesen...