Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war bis zu ihrer Ruhestandsversetzung am 30.06.2020 der Österreichischen Post AG gemäß § 17 Abs. 1 PTSG zur Dienstleistung zugewiesen. 1. Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war bis zu ihrer Ruhestandsversetzung am 30.06.2020 der Österreichischen Post AG gemäß Paragraph 17,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte mit Schreiben vom 05.09.2022 (eingelangt beim Personalamt XXXX der Österreichischen Post AG [in der Folge: belangte Behörde] am 06.09.2022) den Antrag auf Feststellung der zu bezahlenden Ruhepausen bzw. daraus resultierenden Überstundenleistungen im Ausmaß von 164,5 Stunden im Zeitraum 01.12.2019 bis 31.08.2022. Gemäß § 48b BDG 1979 sei eine Ruhepause von einer halben Stunde einz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 17.01.2013 und 27.08.2013 ersuchte der Beschwerdeführer um einen Feststellungsbescheid hinsichtlich der Anrechnung der Ruhepause gemäß § 48b BDG 1979 auf seine Dienstzeit und um Abgeltung der erbrachten Mehrdienstleistungen. Der darauf folgende Bescheid zur Aussetzung des Verfahrens wurde mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.12.2018 aufgehoben. Am 18.11.2019 erhob der Beschwerdeführer Beschwerde wegen Verletzung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang:[verfahrensleitender Antrag]: Mit Schreiben vom 24.07.2017 beantragte der Beschwerdeführer, ein Beamter des bei der Österr Post AG eingerichteten Personalmates, die Auszahlung folgender bezahlter Pausen bzw. daraus resultierender Überstunden. „[...] Zeitraum 01.02.2015 bis 31.12.2015 an 143 Arbeitstagen jeweils 0,5 Stunden; Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2016 an 196 Arbeitstagen jeweils 0,5 Stunden; Zeitraum 01.01.2017 bis 18.07.2017 an ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stellte am 15.01.2013 einen Antrag auf Feststellung, wonach ihm die halbstündige Ruhepause gemäß § 48b BDG auf seine Dienstzeit anzurechnen sei. Mit Schreiben vom 08.09.2013 präzisierte der Beschwerdeführer über Aufforderung der belangten Behörde seinen Antrag dahingehend, dass er das Gleitzeitmodell nicht angenommen habe und ihm eine Dienstzeit von 06:10 bis 14:40 Uhr vorgeschrieben worden sei. Der Beschwerdeführer habe na... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit an das Personalamt Salzburg der Österreichischen Post AG (in der Folge: belangte Behörde) gerichtetem Schreiben vom März 2013 beantragte der Beschwerdeführer im Wesentlichen, dass ihm die halbstündige Pause ab 01.01.2013 in der Dienstzeit gemäß § 48b Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) anzurechnen sei, da die Normaldienstzeit seit 01.01.2013 von 6:10 Uhr bis 14:40 Uhr (8,5 Stunden) sei, weshalb er Arbeitsleistungen im Ausmaß von 42,5... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 2. Der Beschwerdeführer stellte am 29.01.2013 einen Antrag auf Feststellung, wonach die gemäß § 48b BDG zu gewährenden Ruhepausen auf seine Dienstzeit anzurechnen seien. Dieser Antrag wurde in weiterer Folge mehrfach ergänzt bzw. konkretisiert. 3. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.02.2016, W129 2107143-2, wurde der im ersten Rechtsgang erl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Schreiben vom 10.01.2013 beantragte der Beschwerdeführer die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die nach § 48b Beamtendienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979) zu gewährenden Ruhepausen auf seine Dienstzeit anzurechnen seien. 1.2. Mit Schreiben vom 23.08.2013 präzisierte der Beschwerdeführer seinen Antrag vom 10.01.2013. 1.5. Mit Bescheid vom 30.04.2015 wurde auf Antrag des Beschwerdeführers vom 10.01.2013, festgeste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 2. Der Beschwerdeführer stellte am 08.01.2013 einen Antrag auf Feststellung, den er in weiterer Folge mit Schreiben vom 27.08.2013 konkretisierte. Der konkretisierte Antrag lautet, wie folgt (Hervorhebung im Original): "Der Einschreiter begehrt daher folgende FESTSTELLUNG: Es wird festgestellt, - dass dem Einschreiter die Pause im Ausmaß von 30 Minuten ab 1.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Feststellungen: 1.1. Mit Schreiben vom 25.10.2013 beantragte der Beschwerdeführer die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die nach § 48b Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) zu gewährenden Ruhepausen auf seine Dienstzeit anzurechnen seien. 1.2. Mit Schreiben vom 19.12.2013 teilte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer mit, dass dieser seinen Antrag dahingehend - unter Setzung einer vierwöchigen Frist - präzisiert habe, fü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des XXXX der Österreichischen Post AG vom XXXX , GZ XXXX , wurde das Verfahren gemäß § 38 AVG bis zum Vorliegen einer inhaltlichen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes in einem von der Österreichischen Post AG initiierten Verfahren zur Prüfung der Verfassungskonformität des § 48b BDG 1979 sowie des § 3 DVG ausgesetzt. Begründend wurde zusammengefasst ausgeführt, dass die Österreichische Post AG in gleich gelagerten Fällen g... mehr lesen...