1 Der Revisionswerber steht unstrittig in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 2 Mit Schreiben vom 23. Jänner 2019 wurde dem Revisionswerber mitgeteilt, er werde auf Grund gröbster Mängel in der Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben als Abteilungsvorstand für Fertigungstechnik an der Höheren Technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalt F mit Wirksamkeit vom 18. Februar 2019 abberufen. 3 Der Revisionswerber, der davon ausging, dass es sich bei diese... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/03 Vertragsbedienstetengesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §56AVG §8BDG 1979BDG 1979 §207BDG 1979 §207aBDG 1979 §207iBDG 1979 §207mDVG 1984 §10VBG 1948 §1VBG 1948 §37a Abs1 idF 2007/I/053VBG 1948 §37a idF 2007/I/053VBG 1948 §5a Abs1VBG 1948 §90aVwGG §42 Abs1VwGVG 2014 §17VwRallg Rechtssat... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber steht als Amtsdirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wird beim Finanzamt Hollabrunn Korneuburg Tulln (nunmehr: Finanzamt Österreich, Dienststelle Weinviertel) im Bereich der Betriebsprüfung verwendet. 2 Am 19. April 2017 erhielt der Revisionswerber eine Weisung, mit welcher er mit Wirksamkeit vom 24. April 2017 auf die Dauer von 90 Kalendertagen dem Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel dienstzugeteil... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37AVG §45 Abs2AVG §58 Abs2AVG §60BDG 1979 §39VwGG §42 Abs2 Z3 litbVwGG §42 Abs2 Z3 litcVwGVG 2014 §17VwGVG 2014 §25
Rechtssatz: Das VwG hat im Verfahren betreffend Feststellung von Dienstpflichten lediglich drei als Zeugen einvernommene Personen in der Beweiswürdigung namentlich erwähnt. Auch dies erfolgte ledi... mehr lesen...
1 Der im Jahr 1971 geborene Revisionswerber ist seit dem 1. Jänner 2014 Richter des Verwaltungsgerichts Wien. 2 Die Dienstbeurteilungen des Revisionswerbers lauteten für die Jahre 2014 und 2015 auf „gut“ und für das Jahr 2016 auf „entsprechend“. Mit dem nunmehr angefochtenen Erkenntnis des Personalausschusses des Verwaltungsgerichts Wien vom 22. Juni 2020 wurde - nach persönlicher Anhörung des Revisionswerbers in der Sitzung des Personalausschusses vom 19. Mai 2020 - die... mehr lesen...
Index: L00159 LVerwaltungsgericht Wien001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979VGW-DRG 2013 §10VGWG 2014 §16 Abs2 Z5VwRallg
Rechtssatz: Die Judikatur zu Leistungsfeststellungen nach dem BDG 1979 findet auch Anwendung auf die Dienstbeschreibungen durch die Personalsenate der VwG (vgl. VwGH 28.10.2021, Ro 2021/09/0007 und 0030; 18.5.2020, Ro 2019/12/0007). Sch... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Beamter des Rechnungshofes in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Am 4. Februar 2010 beantragte er die Zuerkennung von Schadenersatz für einen Vermögensschaden (Rechtsanwaltskosten) in Höhe von EUR 2.500,-- sowie eine Entschädigung für erlittene persönliche Beeinträchtigungen in der Höhe von EUR 17.500,--, insgesamt sohin EUR 20.000,--. Der Beschwerdeführer stützte seinen Anspruch auf in 20 Punkten aufgelistete Vorfälle, wobei er in d... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs1 idF 1994/550;BDG 1979 §39; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2007/12/0078 E 5. September 2008 RS 3(Hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Für die Qualifikation einer konkreten Personalmaßnahme als Dienstzuteilung oder Versetzung kommt es nicht darauf an, wie sie sich selbst "deklariert", sondern auf ihren tatsächlichen rechtlichen Gehalt. Ob eine Verset... mehr lesen...
Rechtssatz: Dienstzuteilungen sind schon bei ihrer Erteilung klar zu befristen. Dies kann entweder dadurch geschehen, dass in der Dienstzuteilungsweisung ein datumsmäßig fixiertes Ende der Dienstzuteilung angegeben wird, oder aber dadurch, dass jenes mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eintretende Ereignis präzise umschrieben wird, welches das Ende der Dienstzuteilung auslösen soll (also etwa den Wiederantritt des Dienstes durch einen vorübergehend erkrankten Beamten, den der D... mehr lesen...
Zur Darstellung des Sachverhaltes wird vorerst in sinngemäßer Anwendung des § 43 Abs. 2 zweiter Satz VwGG auf das hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 2007/12/0049, verwiesen. Mit Bescheid vom 6. Februar 2007 wies die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich den Antrag des Beschwerdeführers vom 30. März und 14. Juni 2006 auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Dienstzuteilung vom 15. Dezember 2005 zum Bundesministerium für Inneres, Abteilung II/3, gemäß § 56 AVG z... mehr lesen...
Der im Oktober 1966 geborene Beschwerdeführer stand bis zu der mit dem angefochtenen Bescheid ausgesprochenen Versetzung in den Ruhestand (mit Ablauf des 30. September 2007) in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war der Österreichischen Post Aktiengesellschaft (AG) zur Dienstleistung zugewiesen. Zunächst war er auf einen Arbeitsplatz "der Verwendungsgruppe PT 8, Code 0802 (Gesamtzustelldienst)" ernannt worden. Ab 1. Dezember 1994 wurde er auf einem Arbe... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs3 idF 2006/I/090;BDG 1979 §39;
Rechtssatz: Eine nach § 39 BDG 1979 erfolgte Dienstzuteilung kann - unbeschadet ihrer Zulässigkeit - nichts am bisher innegehabten Arbeitsplatz eines Beamten und daher am - hieraus abzuleitenden - Maßstab, zur Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben iSd § 14 Abs. 3 erster Fall BDG 1979 in der Lage zu sein, ändern. ... mehr lesen...
I. Der Beschwerdeführer steht als Oberinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Stammdienststelle ist die Postfiliale W, wo er bis zum Mai 2003 einen Arbeitsplatz im "Ständigen Außendienst" inne hatte. Nach der Auflassung sämtlicher Arbeitsplätze des "Ständigen Außendienstes" wurde der Beschwerdeführer mit Wirkung vom 1. Juni 2003 auf Grund einer Weisung dem Jobcenter Wien (nunmehr Karriere- und Entwicklungscenter, KEC-Wien) zugeteilt. Mit Bescheid des... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs1 idF 1994/550;BDG 1979 §39;BDG 1979 §41a Abs6 idF 1997/I/061;B-VG Art18 Abs1;B-VG Art18 Abs2;B-VG Art83 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Käme es für die Zuständigkeit der Berufungskommission darauf an, dass im verfahrenseinleitenden Antrag dezidiert die Feststellung des Vorliegens einer... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs7 idF 1998/I/123;BDG 1979 §39;BDG 1979 §44 Abs3 idF 1999/I/010;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Bei der Dienstzuteilung handelt es sich insofern um ein der Versetzung verwandtes Rechtsinstitut, als bei beiden eine Zuweisung eines Beamten zur Dienstleistung an eine andere Dienststelle erfolgt. Die Dienstzuteilung unterscheidet si... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §39;VwGG §42 Abs2 Z2;VwGG §42 Abs3;
Rechtssatz: Gemäß § 42 Abs. 3 VwGG tritt durch die Aufhebung des angefochtenen Bescheides hinsichtlich seines Abspruches über das (Nicht-)Vorliegen einer Dienstzuteilung die Rechtssache in die Lage zurück, in der sie sich vor Erlassung des angefochtenen Bescheides befunden hatte. Durch die Aufhebu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs1 idF 1994/550;BDG 1979 §39;BDG 1979 §41a Abs6 idF 1997/I/061;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Obwohl der Beamte mit seinem verfahrenseinleitenden Antrag nicht ausdrücklich die Feststellung begehrte, dass die von ihm bekämpfte Personalmaßnahme als Versetzung zu qualifizieren sei, zielt sein Antrag DER SACHE NACH zumindest auch a... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs1 idF 1994/550;BDG 1979 §39;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Für die Qualifikation einer konkreten Personalmaßnahme als Dienstzuteilung oder Versetzung kommt es nicht darauf an, wie sie sich selbst "deklariert", sondern auf ihren tatsächlichen rechtlichen Gehalt. Ob eine Versetzung vorliegt, die nur unter den Voraussetzungen des... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs1 idF 1994/550;BDG 1979 §39;
Rechtssatz: Der zentrale Unterschied zwischen Dienstzuteilung und Versetzung liegt darin, dass erstere nur eine vorübergehende Zuweisung zur Dienstleistung an eine andere Dienststelle ausspricht. Dabei kommt es auch für die Abgrenzung zwischen Dienstzuteilung und Versetzung im Sinne des BDG 1979 - insofern nicht anders als f... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs1 idF 1994/550;BDG 1979 §39;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Richtet sich ein Antrag ausdrücklich auf die Feststellung des "Vorliegens oder Nichtvorliegens" einer Dienstzuteilung, so erfordert eine derartige Feststellung - da sich Versetzung und Dienstzuteilung in ihren Rechtswirkungen durch die zeitliche Dimension unterscheiden... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberoffizial in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Stammdienststelle ist die Zustellbasis 1010 Wien, wo er einen Arbeitsplatz im Vorverteildienst inne hat. Mit Wirkung vom 1. September 2004 wurde der Beschwerdeführer auf Grund einer Weisung dem Jobcenter dienstzugeteilt. Am 30. August 2004 richtete der Beschwerdeführer an das Personalamt (offenbar gemeint: Wien) der Österreichischen Post Aktiengesellschaft folgende Eingabe: "Mei... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38;BDG 1979 §39;BDG 1979 §41a Abs6 idF 1997/I/061;
Rechtssatz: Ist strittig, ob eine bestimmte Maßnahme eine mit Bescheid zu verfügende Versetzung oder aber eine Dienstzuteilung ist, kann der Beamte, der behauptet, durch eine solche ohne Bescheid vorgenommene Personalmaßnahme in seinen Rechten verletzt zu sein, einen Feststellungsbescheid beantragen; zur Ents... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid des Bundesministers für Finanzen vom 1. Oktober 1996 wurde der Beschwerdeführer zum Staatskommissär der X rGenmbH gemäß § 76 Abs. 1 BWG bestellt. 1.2. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 20. Dezember 2002 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 76 Abs. 3 BWG aus dieser Funktion abberufen. Begründend führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer befinde sich seit 4. Juni 2002 mit Ausnahme vom 13. bis 18. August, 20. August bis 19. September, 23. und 24. Se... mehr lesen...
Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979;BWG 1993 §76 Abs3 idF 2001/I/097;
Rechtssatz: Grundsätzlich kann der Behörde nicht entgegen getreten werden, wenn sie davon ausgegangen ist, dass im Falle der Dienstunfähigkeit im Sinne des BDG auch keine ordnungsgemäße Ausübung der Funktion als Staatskommissär zu erwarten ist. Sofern die Behörde daher auf Grund de... mehr lesen...
Mit Beschluss vom 4. Mai 1998 leitete die Disziplinarkommission bei der Bundeskammer der Tierärzte Österreichs (Disziplinarkommission) gegen den Beschwerdeführer wegen des Verdachtes eines des tierärztlichen Standes unwürdigen Verhaltens durch Vornahme nicht notwendiger Behandlungen, Nichtbekanntgabe des voraussichtlichen Honorars trotz Verlangens des Tierhalters und Verrechnung überhöhter Honorare in insgesamt 22 Fällen, darunter in den im Folgenden interessierenden Fällen der T... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht86/02 Tierärzte
Norm: BDG 1979;DP §120 Abs1;DP §122 Abs3;DP §127 Abs1;DP §127 Abs2;DP §127 Abs3;DP §87;TierärzteG 1975 §20 Abs1;TierärzteG 1975 §20 Abs2;TierärzteG 1975 §21 Abs1;TierärzteG 1975 §21 Abs2;TierärzteG 1975 §58;VStG §44a Z1 impl;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 29. Juni 2004 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, nachstehende Dienstpflichtverletzung begangen zu haben: "Der Gendarmeriebeamte hat während der Zeit seiner Zuteilung zur Grenzkontrolle K vom 1. Juli 2003 bis zum 24. November 2003 auf seinem Personenkraftwagen der Marke Rena... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §110 Abs1;BDG 1979 §110 Abs2;BDG 1979 §38;BDG 1979 §39;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §97 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Für die Frage, ob Verfolgungsverjährung eingetreten war, ist gemäß § 94 Abs. 1 Z. 1 BDG 1979 entscheidend, welche die für den Beschwerdeführer (Exekutivbeamter) während der Zeit seiner Dienstzuteilung... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberoffizial in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war bis zum Ablauf des 30. April 1996 Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung; am 1. Mai 1996 trat an deren Stelle im Wege der Gesamtrechtsnachfolge die Post- und Telecom Austria AG (§ 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Poststrukturgesetzes, Art. 95 des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 2001/1996 - PTSG 1996). Mit 31. Dezember 1998 trat an deren Stelle im Wege der Gesamtrechtsnachfolge die Österre... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/03 Kollektives Arbeitsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz91/02 Post
Norm: ArbVG §89;BDG 1979;PBVG 1996 §72 idF 1999/I/161;PTSG 1996 §17 Abs1 idF 2003/I/071;PTSG 1996 §17 Abs9 idF 2003/I/071;PTSG 1996 §17a Abs9a idF 2003/I/071;PTSG 1996 §17a idF 2003/I/071;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/09/0089 E 26. Juni 2006
Rechtssatz: Das gemäß ... mehr lesen...