RS Vwgh 2008/9/17 2007/12/0163

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Veröffentlicht am 17.09.2008
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §14 Abs3 idF 2006/I/090;
BDG 1979 §39;

Rechtssatz

Eine nach § 39 BDG 1979 erfolgte Dienstzuteilung kann - unbeschadet ihrer Zulässigkeit - nichts am bisher innegehabten Arbeitsplatz eines Beamten und daher am - hieraus abzuleitenden - Maßstab, zur Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben iSd § 14 Abs. 3 erster Fall BDG 1979 in der Lage zu sein, ändern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007120163.X01

Im RIS seit

21.01.2009

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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