1 Der Revisionswerber steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 2 Im Antrag vom 4. Juni 2019 führte der Revisionswerber aus, er sei mit Wirksamkeit vom 20. Mai 2019 zum Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit im Bundesministerium für Inneres bestellt worden. Mit Schreiben vom 23. Mai 2019 des Bundesministers für Inneres sei er mit sofortiger Wirksamkeit von dieser Funktion abberufen worden. Auf Grund der dagegen erfolgten schriftlichen Remon... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56BDG 1979 §38 Abs5BDG 1979 §40 Abs1BDG 1979 §40 Abs2B-VG Art133 Abs4B-VG Art20 Abs1VwGG §34 Abs1VwGVG 2014 §17VwRallg
Rechtssatz: Dann, wenn eine Verwendungsänderung durch Weisung angeordnet wurde und der betroffene Beamte der Auffassung ist, ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Jahr 1978 in den Zollwachdienst eingetreten und steht als Beamter des Exekutivdienstes (E2a; Chefinspektor) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seit 1. Dezember 2001 wurde er im "Zoll-Kompetenzzentrum Internet und Cybercrime", das mit Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 24. Oktober 2001 im Einvernehmen mit der (damaligen) Finanzlandesdirektion für Steiermark im Bereich der dortigen Geschäftsabteilung 3 eingerichtet worden w... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs5;BDG 1979 §38;GehG 1956 §82 Abs1 idF 1994/550;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: § 82 Abs. 1 GehG setzt nicht die Zugehörigkeit des Beamten zu einem Wachkörper voraus, sondern jene zur Verwendungsgruppe des Exekutivdienstes, die der Beschwerdeführer unbestritten erfüllt. Gerade in Anbetracht der unstrittig geg... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Bis zu der von ihm bekämpften Personalmaßnahme war er als Datenverarbeitungs-Fachorganisator im Tumorregister, Landesklinik für Innere Medizin III, tätig. Am 1. März 2001 richtete die Salzburger Landesregierung ein Schreiben mit folgendem Inhalt an den Beschwerdeführer: "Betreff: Verwendungsänderung - Verständigung Sehr geehrter Herr Beschwerdeführer! Wir informieren ... mehr lesen...
Index: L22005 Landesbedienstete Salzburg63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs4 impl;BDG 1979 §38 Abs5 impl;BDG 1979 §40 Abs2 impl;LBG Slbg 1987 §7b Abs5 idF 2000/003;LBG Slbg 1987 §8 Abs2 idF 2000/003;
Rechtssatz: Die Gleichhaltung der Verwendungsänderungen im § 8 Abs. 2 Slbg LBG 1987 mit Versetzungen bedeutet in materieller Hinsicht, dass solche Verwendungsänderungen nur bei Vorliegen eines wich... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er war als Sachbearbeiter und zweiter Stellvertreter des Kommandanten und Angehöriger der Kriminaldienstgruppe beim Gendarmerieposten (im Folgenden: GP) L. tätig. Mit Bescheid des Landesgendarmeriekommandos X. (im Folgenden: LGK) vom 15. Oktober 1998 wurde er gemäß § 38 Abs. 2 BDG 1979 mit Wirksamkeit vom 1. November 1998 von Amts wegen zum GP S. versetzt und als Sachbe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §38 Abs5;BDG 1979 §40 Abs2;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung beider Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts besteht dann, wenn eine Verwendungsänderung durch Weisung angeordnet wurde und der betroffene Beamte der Auffassung ist, dass diese Verwendungsänderung einer Versetzung gleichzuhalten ist und daher mit Bescheid zu ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs5;BDG 1979 §40 Abs2;
Rechtssatz: Für die Anordnung einer Verwendungsänderung kommt - wie sich aus § 40 BDG 1979 ergibt - je nach den Gegebenheiten des Falles entweder das rechtstechnische Mittel des Bescheides (bei der so genannten qualifizierten Verwendungsänderung nach § 40 Abs. 2 BDG 1979) oder jenes der Weisung (bei der schlichten, d.h. allen andere... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor im Ruhestand seit 1. April 2000 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Die vorliegende Beschwerde betrifft Vorgänge aus der Zeit, in der er sich noch im Dienststand befand und im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien (im Folgenden BPD) tätig war. Er war vom 1. März 1993 bis zu seiner auf Grund der gegenständlichen Vorfälle mit Dienstauftrag mit Wirkung vom 23. Juni 1994 erfolgten Dienstzuteilung (§ 39 des Beamte... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs4;BDG 1979 §38 Abs5;BDG 1979 §40 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/12/0237 E 28. Juni 1995 RS 1 Stammrechtssatz Die Gleichhaltung der Verwendungsänderungen gem § 40 Abs 2 BDG 1979 mit einer Versetzung bedeutet in materieller Hinsicht, daß solche Verwendungsänderungen nur bei Vorliegen eines wichtigen dienstlichen Interesses" zulässig sind, in fo... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Fachoberinspektor (Verwendungsgruppe C, Dienstklasse V) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Finanzlandesdirektion für die Steiermark (im folgenden FLD), bei der er in der Prüfungsstelle der Buchhaltung (im folgenden BH) Dienst verrichtet. In dem im dritten Rechtsgang gemäß § 42 Abs. 4 VwGG ergangenen Grundsatzerkenntnis vom 1. Februar 1990, 89/12/0133, legte der Verwaltungsgerichtshof betreffend die v... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §38 Abs5;BDG 1979 §40 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/12/0279 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/12/0135 B 9. September 1985 RS 2 Stammrechtssatz Eine einer Versetzung gleichzuhaltende Verwendungsänderung ist gem § 38 Abs 5 BDG 1979 mit Bescheid zu ver... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §38 Abs1;BDG 1979 §38 Abs5;BDG 1979 §40 Abs2;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/12/0279
Rechtssatz: Da der Berufung gegen den erstinstanzlichen Bescheid über die qualifizierte Verwendungsänderung gemäß § 38 Abs 5 BDG 1979 ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs5;BDG 1979 §40 Abs2 Z2;GehG 1956 §121 Abs1 Z1;GehG 1956 §30a Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/12/0279
Rechtssatz: Bei einer "Mischverwendung" ist die Gleichwertigkeit iSd § 40 Abs 2 Z 2 BDG 1979 nicht mehr gegeben, wenn der höherwertige Verwendungsanteil des ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hofrat der Bundespolizeidirektion X in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wurde mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1990 zum Leiter einer Abteilung dieser Bundespolizeidirektion bestellt. Ab dem 1. Oktober 1991 hatte der Beschwerdeführer als ranghöchster Abteilungsleiter gemäß der Bestimmung des § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Bundespolizeibehörden (außer Wien), welche in Anwendung der Bestimmung des § 12 Abs. 1 und 2 des Sicherhe... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs4;BDG 1979 §38 Abs5;BDG 1979 §40 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/12/0092 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/28 94/12/0237 1 Stammrechtssatz Die Gleichhaltung der Verwendungsänderungen gem § 40 Abs 2 BDG 1979 mit einer Versetzung bedeutet in materieller Hinsicht, daß ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Beamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Klagenfurt; er war jahrelang mit der Leitung der Abteilung "Baurecht, Forstrecht" betraut. In dieser Funktion war er im Zusammenwirken mit acht Mitarbeitern - nach seinem Vorbringen - für folgende Aufgaben auf Grund der Geschäftseinteilung zuständig: "- Kärntner Bauordnung einschließlich Nebengesetze (Baubewilligungen, Benützungsbewilligungen, u.a.) - Naturschutz - Forstr... mehr lesen...
Index: L24002 Gemeindebedienstete Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §38 Abs5;BDG 1979 §40 Abs2;StadtbeamtenG Krnt 1969 §35c Abs2;StadtbeamtenG Krnt 1969 §35c Abs5;StadtbeamtenG Krnt 1969 §35e; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/12/0135 B 9. September 1985 RS 2 Stammrechtssatz Eine einer Versetzung gleichzuhaltende Verwendungsänderung ist gem § 38 Abs 5 BDG 19... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberst des höheren militärfachlichen Dienstes im Bereich der Landesverteidigungsakademie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Den Ausführungen im angefochtenen Bescheid zufolge war der Beschwerdeführer seit 21. Mai 1985 auf dem Arbeitsplatz "Hauptlehroffizier und Sprachmittler Serbo-Kroatisch und stellvertretender Leiter des Instituts für militärisches Fremdsprachenwesen" eingeteilt. Mit Akademietagesbefehl Nr. 21/85 vom 21. Mai 198... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs4;BDG 1979 §38 Abs5;BDG 1979 §40 Abs2;
Rechtssatz: Die Gleichhaltung der Verwendungsänderungen gem § 40 Abs 2 BDG 1979 mit einer Versetzung bedeutet in materieller Hinsicht, daß solche Verwendungsänderungen nur bei Vorliegen eines wichtigen dienstlichen Interesses" zulässig sind, in formeller Hinsicht, daß solche qualifizierten Verwendungsänderungen nur... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit 1. Jänner 1980 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Er war zuletzt seit Ende Mai 1984 - jedenfalls nach der Intention der angefochtenen Erledigung - bis zum 31. Mai 1995 als Verwaltungsdirektor des Landeskrankenhauses XY tätig. Die nunmehr angefochtene Erledigung vom 20. April 1995, die im Kopf: die Bezeichnung "Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft" führt, lautet (auszugsweise): "BESCHEID ... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §38 Abs5;DienstrechtsG Krnt 1994 §38 Abs5;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Da Versetzungen nach § 38 Krnt DienstrechtsG 1994 in Bescheidform zu ergehen haben, eine Erledigung, der die Behördenbezeichnung fehlt, aber kein Bescheid ist, ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Amtsdirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Auf Grund der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem aus: Der Beschwerdeführer wurde seit November 1966 als "Referent für Funkangelegenheiten in der Abteilung 3 der Post- und Telegraphendirektion für Kärnten" in Klagenfurt verwendet. Durch das Inkrafttreten des EWR-Abkommens mit 1. Jänner 1993 wurde der Art. 7... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle war bis einschließlich 31. August 1990 das Finanzamt für Körperschaften in Wien. Zur Vermeidung entbehrlicher Wiederholungen wird auf das im ersten Rechtsgang erlassene Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. September 1993, Zl. 92/12/0171, verwiesen. Diesem Erkenntnis lag eine Entscheidung der belangten Behörde zugrunde, mit der der Antrag des Beschwerdeführers... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §38 Abs5;BDG 1979 §40 Abs2 Z1;BDG 1979 §40 Abs2 Z2;BDG 1979 §40 Abs2 Z3;BDG 1979 §40 Abs2;
Rechtssatz: Im Interesse insbesondere der für die Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebes notwendigen Beweglichkeit in der Verwaltung darf der Regelung des § 40 Abs 2 BDG 1979 nicht die Bedeutung gegeben werden, daß bereits jede geringfü... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §38 Abs5;BDG 1979 §40 Abs2;
Rechtssatz: Im Zusammenhang mit der auf Grund einer Organisationsänderung erfolgten Verfügung einer Versetzung muß nicht bereits im Versetzungsbescheid die Arbeitsplatzbeschreibung bzw Systemisierung der neuen Verwendung erfolgen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §38 Abs5;BDG 1979 §40 Abs2;
Rechtssatz: Ein bescheidmäßiges Verfahren iSd § 40 Abs 2 iVm § 38 BDG 1979 erübrigt sich, wenn einem Wechsel des Arbeitsplatzes keine Qualifikation iSd § 40 Abs 2 BDG 1979 zukommt. Eine solche Qualifikation iSd § 40 Abs 2 Z 1 BDG 1979 wäre nur dann gegeben, wenn durch die Verwendungsänderung eine Verschlechterung d... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §38 Abs5;BDG 1979 §40 Abs2 Z1;BDG 1979 §40 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Wurde eine Funktion bei der Dienststelle des Beamten mit einer besseren Laufbahn erst durch eine Neuorganisation bei dieser Dienststelle geschaffen (hier: Gruppenleiter einer eigenen neuen Spezialgruppe "EDV - Systemprüfung"), kann es schon deshalb im Verhältnis zu dieser neugesc... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie ist im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft tätig. Vor den im Beschwerdefall strittigen Personalmaßnahmen war sie (seit Mitte 1984) Abteilungsleiter-Stellvertreterin in der Abteilung Innere Revision. Mit Schreiben der belangten Behörde vom 24. Oktober 1990 wurde die Beschwerdeführerin mit Wirksamkeit vom 12. November 1990 "von Ihrem bisherigen Aufgabenbereich entbunden und der Ab... mehr lesen...