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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/12/0279Rechtssatz
Da der Berufung gegen den erstinstanzlichen Bescheid über die qualifizierte Verwendungsänderung gemäß § 38 Abs 5 BDG 1979 idF VOR dem BesoldungsreformG 1994 kraft Gesetzes aufschiebende Wirkung zukommt, liegt in der Festsetzung des Wirksamkeitsbeginns der Verwendungsänderung durch die belangte Behörde mit dem Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides - in bezug auf den Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides - eine rückwirkende Anordnung der Verwendungsänderung, die nach dem Gesetz unzulässig ist.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996120018.X10Im RIS seit
11.07.2001