RS Vwgh 1995/1/25 94/12/0281

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Veröffentlicht am 25.01.1995
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §38 Abs2;
BDG 1979 §38 Abs5;
BDG 1979 §40 Abs2;

Rechtssatz

Ein bescheidmäßiges Verfahren iSd § 40 Abs 2 iVm § 38 BDG 1979 erübrigt sich, wenn einem Wechsel des Arbeitsplatzes keine Qualifikation iSd § 40 Abs 2 BDG 1979 zukommt. Eine solche Qualifikation iSd § 40 Abs 2 Z 1 BDG 1979 wäre nur dann gegeben, wenn durch die Verwendungsänderung eine Verschlechterung der Vorrückung eintrete oder wenn durch eine solche Maßnahme eine Laufbahnerwartung, die bereits in den Bereich der konkreten Möglichkeiten gerückt war, genommen wird (Hinweis E 20.10.1981, 81/12/0067, 0098, VwSlg 10566 A/1981).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994120281.X08

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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