Index
63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §38 Abs2;Rechtssatz
Ein bescheidmäßiges Verfahren iSd § 40 Abs 2 iVm § 38 BDG 1979 erübrigt sich, wenn einem Wechsel des Arbeitsplatzes keine Qualifikation iSd § 40 Abs 2 BDG 1979 zukommt. Eine solche Qualifikation iSd § 40 Abs 2 Z 1 BDG 1979 wäre nur dann gegeben, wenn durch die Verwendungsänderung eine Verschlechterung der Vorrückung eintrete oder wenn durch eine solche Maßnahme eine Laufbahnerwartung, die bereits in den Bereich der konkreten Möglichkeiten gerückt war, genommen wird (Hinweis E 20.10.1981, 81/12/0067, 0098, VwSlg 10566 A/1981).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994120281.X08Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
01.03.2010