RS Vwgh 1990/12/17 89/12/0143

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Veröffentlicht am 17.12.1990
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Index

L24009 Gemeindebedienstete Wien
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
64/03 Landeslehrer

Norm

BDG 1979 §14 Abs1 Z1;
DO Wr 1966 §52;
LDG 1984 §12 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Die Dienstunfähigkeit kann im Verhältnis zu einer positiven Qualifikation schon dann gegeben sein, wenn auch nur eine der bei Bestimmung der Qualifikation zu beantwortenden Fragen zu Ungunsten des Beamten gelöst worden ist (Hinweis E 12.11.1917, BudwSlg 11956).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989120143.X05

Im RIS seit

21.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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