RS Vwgh 1990/12/17 89/12/0143

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Veröffentlicht am 17.12.1990
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Index

L24009 Gemeindebedienstete Wien
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
64/03 Landeslehrer

Norm

BDG 1979 §14 Abs1 Z1;
DO Wr 1966 §52;
LDG 1984 §12 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Hat die Dienstbehörde die Annahme, daß die Wiedererlangung der Dienstfähigkeit des Beamten ausgeschlossen erscheint, mangels eines medizinischen Gutachtens (Hinweis E 30.3.1989, 86/09/0110) auf die allgemeine Lebenserfahrung und auf das Alter des Beamten gestützt, so ist dies nicht rechtswidrig, weil für eine solche Prognoseentscheidung von vornherein bloße Wahrscheinlichkeit genügen muß. Auch der OGH hat in einem vergleichbaren Zusammenhang ausgesprochen, daß das Erfordernis der dauernden Dienstunfähigkeit nicht überspannt und keinesfalls wörtlich genommen werden darf (Hinweis Arb 10108).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989120143.X03

Im RIS seit

21.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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