Der im Jahr 1957 geborene Revisionswerber steht als Hofrat der Verwendungsgruppe A1 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und verrichtete als Referatsleiter (Strafamt) in der sicherheits- und verwaltungspolizeilichen Abteilung der Landespolizeidirektion G (Anonymisierungen durch den Verwaltungsgerichtshof) seinen Dienst. 1. Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres leitete gegen den Revisionswerber mit Beschluss vom 3. März 2014 gemäß § 91 d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit dem 1. November 1986 als Leiter des Gemeindeamtes in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur burgenländischen Gemeinde P. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission für Gemeindebeamte beim Amt der Burgenländischen Landesregierung vom 11. Juli 2005 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe während seiner gesamten Dienstzeit als Leiter des Gemeindeamtes regelmäßig Urlaubsablösen für den "nicht verbrauchten Urlaub" bezogen, un... mehr lesen...
Index: L22001 Landesbedienstete BurgenlandL24001 Gemeindebedienstete Burgenland001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109 Abs1 impl;BDG 1979 §94 Abs1 Z1 impl;GdBedG Bgld 1971 §3;LBDG Bgld 1997 §113 Abs1 Z1 impl;LBDG Bgld 1997 §125 Abs1 impl;LBDG Bgld/Gemeindebeamten 1971 §113 Abs1 Z1;LBDG Bgld/Gemeindebeamten 1971 §125 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Maßgebend für den Beginn der ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberst im Exekutivdienst der Bundesgendarmerie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Er ist seit 1988 Leiter der Verkehrsabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Kärnten. Am 10. Oktober 1997 ereignete sich auf der Tauernautobahn (in Kärnten) ein schwerer Verkehrsunfall mit Personenschaden. Die einschreitenden Beamten (M und D) unterließen es - nach einer Videoaufzeichnung der Tunnelüberwachungskamera - sich um die Verletzten zu kümme... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109 Abs1;BDG 1979 §45 Abs1;
Rechtssatz: Der Vorgesetzte hat seine Aufsichtspflicht selbst zu erfüllen und darf sie nicht gänzlich delegieren. Es stellte daher keine Kontrolle der ihm unterstellten Beamten durch den Beschwerdeführer dar, wenn er, anstatt die unterstellten Beamten über die Umstände ihrer Amtshandlung zu befragen, einen anderen Beamten (nämlich ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109 Abs1;BDG 1979 §109 Abs2;BDG 1979 §45 Abs1;
Rechtssatz: Nach § 45 Abs. 1 BDG 1979 gehört es unter anderem zu den Dienstpflichten eines Vorgesetzten, das Verhalten des ihm unterstellten Beamten dahin zu beobachten, ob er sich pflichtgemäß verhält. Um seine Kontrollpflicht zu erfüllen, kann er Berichte anfordern. Etwaige Mängel im Verwaltungsbetrieb oder im ... mehr lesen...
Index: 25/01 Strafprozess63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109 Abs1;BDG 1979 §45 Abs3;BDG 1979 §53 Abs1;BDG 1979 §54 Abs1;StPO 1975 §84 Abs1;StPO 1975 §86 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/09/0182 E 16. Jänner 1992 VwSlg 13561 A/1992 RS 2
Hier ohne letzten Satz; hier: der Beschwerdeführer ist nach seinem
organisatorischen Rang nicht Dienststellenleiter, sondern er ist
Leiter eines Dienststellenteiles. Die unter d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Kontrollor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wurde seit 3. Jänner 1994 (und seit 1. September 1994 "definitiv") als Lagermeister dem Heeres-Sanitätslager Wien zur Dienstleistung zugeteilt. Mit dem als Beschluß bezeichneten, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid vom 26. Februar 1996 hat die belangte Behörde gemäß § 123 Abs. 1 BDG 1979 die Durchführung eines Disziplinarverfahrens gegen den Beschwerdeführe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Lehrer der Hotel- und Tourismusschulen Zell/Zillertal in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 9. Juli 1997 faßte die belangte Behörde den Beschluß, gegen den Beschwerdeführer ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Der Spruch: dieses Bescheides hat folgenden Wortlaut: "Wegen des Verdachts, Prof. Mag. AD. habe (1) sich in unzulässiger Weise seit dem Schuljahr 1994/95 seinen Schülerinnen sexuell genähert, ... mehr lesen...
Index: 25/01 Strafprozess63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109 Abs1;BDG 1979 §94 Abs1;StPO 1975 §84; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 86/09/0200 13 Stammrechtssatz Im Fall des § 109 Abs 1 zweiter und dritter Satz BDG 1979, in dem der Verdacht einer Dienstpflichtverletzung auch den Verdacht einer von Amts wegen zu verfolgenden gerichtlichen strafbaren Handlung erweckt, tritt zwar an... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109 Abs1;BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §123 Abs2;
Rechtssatz: Der Verdacht (für die Annahme einer Dienstpflichtverletzung des Beamten) besteht, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte die Wahrscheinlichkeit des Vorliegens von bestimmten Umständen gegeben erscheinen lassen (Hinweis E 23.4.1993, 92/09/0398). European Case Law Identifi... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109 Abs1;BDG 1979 §109 Abs3;BDG 1979 §110 Abs1;BDG 1979 §118 Abs1;BDG 1979 §123 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/25 91/09/0190 3 Stammrechtssatz Die Disziplinarkommission ist nicht gezwungen, vor der Erlassung des Einleitungsbeschlusses über die Disziplinaranzeige hinausgehende Ermittlungen durchführen zu lassen. Weitere Ermittlungen werd... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist im Bereich der Bundespolizeidirektion Salzburg dem Wachzimmer Polizeidirektion Salzburg in der Funktion des zweiten Wachkommandanten (Sicherheitswachebeamter) zur Dienstleistung zugeteilt. Mit dem als Einleitungs- und Verhandlungsbeschluß bezeichneten, nunmehr angefochtenen Bescheid vom 21. Dezember 1995 hat die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer stehen als Gruppeninspektoren in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie waren bis zu jeweils mit Wirkung vom 27. Jänner 1995 vorgenommenen qualifizierten Verwendungsänderungen im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien jeweils als Gruppenführer-Stellvertreter des Referates 3 (Dienstgruppe 2 bzw. 3) der Kriminalbeamten-Abteilung beim Sicherheitsbüro zur Dienstleistung zugeteilt. Mit dem als Verhandlungsbeschluß bezeichneten, nunmehr angefoc... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109 Abs1;BDG 1979 §59 Abs1;
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 59 Abs 1 BDG 1979 kann nur dann - im Verdachtsbereich - erfüllt sein, wenn dem Beamten substantiiert vorzuwerfen wäre, daß eine Beziehung zwischen dem Geschenk und seiner amtlichen Stellung vorlag. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996090145.X06 ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109 Abs1;BDG 1979 §109 Abs3;BDG 1979 §110 Abs1;BDG 1979 §118 Abs1;BDG 1979 §123 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/25 91/09/0190 3 Stammrechtssatz Die Disziplinarkommission ist nicht gezwungen, vor der Erlassung des Einleitungsbeschlusses über die Disziplinaranzeige hinausgehende Ermittlungen durchführen zu lassen. Weitere Ermittlungen werd... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §105;BDG 1979 §109 Abs1;BDG 1979 §109 Abs2;BDG 1979 §110 Abs1;BDG 1979 §110 Abs2;BDG 1979 §111; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/07/16 92/09/0120 1 Stammrechtssatz Das BDG 1979 geht von einem abgestuften Verfahren aus, dessen erster Schritt grundsätzlich beim Dienstvorgesetzten liegt, der im Rahmen der ihn treffenden Pflicht zur Dienstaufsicht Vore... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich (Bund); er ist im Bereich der Bundespolizeidirektion St. Pölten als Polizeibeamter tätig. Mit Schreiben vom 5. April 1993, SW 7651, erstattete das Zentralinspektorat der Sicherheitswache der Bundespolizeidirektion St. Pölten gegen den Beschwerdeführer gemäß § 109 Abs. 1 BDG 1979 Disziplinaranzeige. Diese Anzeige war an den Polizeidirektor gerichtet und schilderte fol... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gendarmeriebeamter (Gruppeninspektor) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich (Bund), er ist im Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Vorarlberg tätig. Die Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit erstattete am 7. November 1994 gegen den Beschwerdeführer Disziplinaranzeige wegen Vornahme von Falscheintragungen im Fahrtenbuch für das Dienst-Kfz Kennzeichen Nr. BG nnnn. Der Beschwerdeführer sei verdächtig, s... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109 Abs1;BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §123 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der dem Beamten im Einleitungsbeschluß gemachte Vorwurf, im Fahrtenbuch innerhalb eines kalendermäßig abgegrenzten Zeitraumes Falscheintragungen vorgenommen zu haben (wobei einzelne Fakten in der Disziplinaranzeige nur "beispielsweise" angeführt worden waren), i... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109 Abs1;BDG 1979 §109 Abs3;BDG 1979 §110 Abs1;BDG 1979 §118 Abs1;BDG 1979 §123 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/25 91/09/0190 3 Stammrechtssatz Die Disziplinarkommission ist nicht gezwungen, vor der Erlassung des Einleitungsbeschlusses über die Disziplinaranzeige hinausgehende Ermittlungen durchführen zu lassen. Weitere Ermittlungen werd... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109 Abs1;BDG 1979 §109 Abs3;BDG 1979 §110 Abs1;BDG 1979 §118 Abs1;BDG 1979 §123 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/25 91/09/0190 3 Stammrechtssatz Die Disziplinarkommission ist nicht gezwungen, vor der Erlassung des Einleitungsbeschlusses über die Disziplinaranzeige hinausgehende Ermittlungen durchführen zu lassen. Weitere Ermittlungen werd... mehr lesen...
Der am 31. Oktober 1947 geborene Beschwerdeführer ist Revierinspektor bei der Gendarmerie und war zuletzt (bis zu seiner Suspendierung) dem Gendarmerieposten L zur Dienstleistung zugeteilt. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 24. Mai 1993 wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 123 Abs. 1 BDG 1979 das Disziplinarverfahren eingeleitet, "weil der in der Disziplinaranzeige des Gendarmerieabteilungskommandos L vom 28.4.1992 (richtig: 1993), GZ 6530/92 (richtig: 6530/93), angezeigte Sa... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109 Abs1;BDG 1979 §109 Abs3;BDG 1979 §110 Abs1;BDG 1979 §118 Abs1;BDG 1979 §123 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/25 91/09/0190 3 Stammrechtssatz Die Disziplinarkommission ist nicht gezwungen, vor der Erlassung des Einleitungsbeschlusses über die Disziplinaranzeige hinausgehende Ermittlungen durchführen zu lassen. Weitere Ermittlungen werd... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Legationsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Nach den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens erstattete die Dienstbehörde mit Schreiben vom 11. Februar 1992 (- neben der Mitteilung über die erfolgte vorläufige Suspendierung an die Disziplinarkommission -) eine Disziplinaranzeige an diese. Demnach bestehe gegen den Beschwerdeführer der begründete V... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109 Abs1;BDG 1979 §109 Abs2;BDG 1979 §110 Abs1;BDG 1979 §110 Abs2;
Rechtssatz: Offenbar um dem in der Praxis nicht auszuschließenden Fall eines Zusammenwirkens zwischen dem unmittelbaren Vorgesetzten und einem ihm nachgeordneten Beamten vorzubeugen, oder sonstigen Nachlässigkeiten des unmittelbaren Vorgesetzten, wie beispielsweise der Dienstpflichtverletzung ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §105;BDG 1979 §109 Abs1;BDG 1979 §109 Abs2;BDG 1979 §110 Abs1;BDG 1979 §110 Abs2;BDG 1979 §111;
Rechtssatz: Das BDG 1979 geht von einem abgestuften Verfahren aus, dessen erster Schritt grundsätzlich beim Dienstvorgesetzten liegt, der im Rahmen der ihn treffenden Pflicht zur Dienstaufsicht Vorerhebungen vorzunehmen und dann zu entscheiden hat, ob eine Belehrung... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit seiner mit 1. April 1991 erfolgten Versetzung in den Ruhestand in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Er war zuletzt von 1986 bis zum 31. Jänner 1991 Botschafter in X. Mit Schreiben vom 23. Juli 1991 erstattete die Dienstbehörde gegen den Beschwerdeführer eine Disziplinaranzeige. In dieser wurden ihm fünf bestimmte Sachverhalte als Dienstpflichtverletzungen zur Last gelegt, die sich auf Vorgänge während seiner Zeit als Botschaf... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;BDG 1979 §102 Abs2;BDG 1979 §109 Abs1;BDG 1979 §109 Abs3;BDG 1979 §110 Abs1;BDG 1979 §118 Abs1;BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §123 Abs2;BDG 1979 §124;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Die Disziplinarkommission, der die Disziplinaranzeige der Dienstbehörde bzw die Selbstanzeige des Beamten zugeleitet wurde... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109 Abs1;BDG 1979 §109 Abs3;BDG 1979 §110 Abs1;BDG 1979 §118 Abs1;BDG 1979 §123 Abs1;
Rechtssatz: Die Disziplinarkommission ist nicht gezwungen, vor der Erlassung des Einleitungsbeschlusses über die Disziplinaranzeige hinausgehende Ermittlungen durchführen zu lassen. Weitere Ermittlungen werden in dieser Phase nur im Zweifelsfall notwendig sein. Ein solcher l... mehr lesen...