RS Vwgh 1998/4/15 97/09/0264

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Veröffentlicht am 15.04.1998
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §109 Abs1;
BDG 1979 §123 Abs1;
BDG 1979 §123 Abs2;

Rechtssatz

Der Verdacht (für die Annahme einer Dienstpflichtverletzung des Beamten) besteht, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte die Wahrscheinlichkeit des Vorliegens von bestimmten Umständen gegeben erscheinen lassen (Hinweis E 23.4.1993, 92/09/0398).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997090264.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

24.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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