Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Disziplinarstrafe - Der Bf hat seine Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid, mit welchem über ihn als Disziplinarstrafe eine Geldstrafe in der Höhe von zwei Monatsbezügen unter Ausschluß der Haushaltszulage verhängt worden ist, mit dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirku... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer begehrt mit der vorliegenden Verwaltungsgerichtshof-Beschwerde gemäß Art. 131 a B-VG das durch Senatsrat Dr. M als Organ des Magistrates der Stadt Wien am 19. Oktober 1989 um ca. 8.30 Uhr ausgesprochene "Verbot und Befehl", seinen Dienst nicht antreten zu dürfen und ihn am Antritt seines Dienstes zu hindern, gegebenenfalls auch unter Androhung von Zwangsgewalt durch Verweisung aus der Anstalt, für rechtswidrig zu erklären. In der Begründung: der Beschwerde wird im ... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979;B-VG Art131a;DO Wr 1966;VwRallg;
Rechtssatz: Im Beamtendienstrecht besteht die Möglichkeit der Rechtsdurchsetzung gegen eine rechtswidrige Weisung nur im Wege des Antrages auf Erlassung eines Feststellungsbescheides, was die Besc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs2;BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §123;
Rechtssatz: Für den Einleitungsbeschluss nach § 123 BDG kommen die Bestimmungen des § 58 Abs 1 und 2 AVG insofern zur Anwendung, als er - neben der RM-Belehrung - einen
Spruch: und eine
Begründung: zu enthalten hat. Im
Spruch: des Einleitungsbeschlusses ist das dem Besch zur Last gelegte V... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs2;BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §123;
Rechtssatz: Für den Einleitungsbeschluss nach § 123 BDG kommen die Bestimmungen des § 58 Abs 1 und 2 AVG insofern zur Anwendung, als er - neben der RM-Belehrung - einen
Spruch: und eine
Begründung: zu enthalten hat. Im
Spruch: des Einleitungsbeschlusses ist das dem Besch zur Last gelegte V... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §105;BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/09/0070 E 29. Juni 1983 VwSlg 11108 A/1983 RS 4 Stammrechtssatz Die Dienstbehörde hat über die vorläufige Suspendierung im Sinne des § 112 Abs 1 BDG 1979 nach § 105 BDG 1979 in Anwendung des AVG 1950 einen Bescheid zu erlassen, wie dies auch aus dem Wort ""verfügen" im § 112 Abs 1 ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §105;BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs3;
Rechtssatz: Die von der Dienstbehörde mit Bescheid auszusprechende "vorläufige Suspendierung" ist nicht gleichzusetzen mit der von der Disziplinarkommission zu verfügenden ("endgültigen") Dienstenthebung. Sie stellt rechtlich ein "aliud" dar. So kann die Dienstbehörde keine Bezugskürzung verfügen. Ihre Entscheidung t... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Kommissär in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Finanzamt G. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen auf Grund der vom dienstvorgesetzten Vorstand des Finanzamtes Gmunden erstatteten Disziplinaranzeige vom 30. März 1988 am 29. Juli 1988 beschlossen, gegen den Beschwerdeführer gemäß § 123 Abs. 2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;BDG 1979 §105;BDG 1979 §126 Abs2;
Rechtssatz: Die vollinhaltliche Bestätigung des Disziplinarerkenntnisses der Beh erster Instanz durch die Berufungsbehörde (im Umfang der Berufungserklärung) bedeutet, dass diese einen mit dem erstinstanzlichen Bescheid inhaltlich übereinstimmenden Bescheid erlassen hat. Schlag... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §95 Abs1;
Rechtssatz: Der Ausspruch über Schuld und Strafe in einem Disziplinarerkenntnis ist trennbar (Hinweis E 17.3.1982, 1351/79, E 17.3.1982, 81/09/0103). Schlagworte Trennbarkeit gesonderter Abspruch European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Index: Dienstrecht40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §73 Abs1AVG §73 Abs2BDG 1979 §105BDG 1979 §111 Abs1BDG 1979 §118 Abs1BDG 1979 §119
Rechtssatz: Ein an die Disziplinarbehörde gerichteter Antrag eines Beamten auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen sich selbst (Selbstanzeige) kann prozessual nicht in einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens gleich § 118 Abs 1 BDG umg... mehr lesen...
Index: Dienstrecht40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §73 Abs1AVG §73 Abs2BDG 1979 §105BDG 1979 §119BDG 1979 §123 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/09/0120 E 23. November 1983 VwSlg 11235 A/1983 RS 1 Stammrechtssatz Im erstinstanzlichen Verfahren eines amtswegig eingeleiteten Disziplinarverfahrens ist nur ein förmlich und ausdrücklich gestellter Antrag des Beschuldigten auf Einst... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;BDG 1979 §105;BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §43 Abs1;
Rechtssatz: Der
Spruch: eines (verurteilenden) Disziplinarerkenntnisses hat - im wesentlichen nicht anders als § 44 a lit a und b VStG vorsieht - die als erwiesen angenommene Tat und die für die rechtliche Wertung als Verletzung von Dienstpflichten maßgebenden Vorsch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §95 Abs1;
Rechtssatz: Der Ausspruch über Schuld und Strafe in einem Disziplinarerkenntnis ist trennbar (Hinweis E 17.3.1982, 1351/79, E 17.3.1982, 81/09/0103). Schlagworte Trennbarkeit gesonderter Abspruch European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;BDG 1979 §105;BDG 1979 §124 Abs1;
Rechtssatz: Ist Gegenstand des (Berufungsverfahrens) Verfahrens die Prüfung der Rechtmäßigkeit der von der Disziplinarbehörde erster Instanz an Stelle eines Verhandlungsbeschlusses verfügten Einstellung des Disziplinarverfahrens, ist die Durchführung einer mündlichen Verhandlung nach dem BDG (idF ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs2;BDG 1979 §105 idF vor 1988/287;BDG 1979 §124 Abs1 idF vor 1988/287;BDG 1979 §125a idF 1988/287;
Rechtssatz: § 125 a BDG idF der BDG-Novelle 1988 sieht im Abs 2 vor, dass die Disziplinaroberkommission - ungeachtet eines Parteienantrages - von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung absehen kann, wenn die Angelegenheit an die ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §123; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0193 E 22. Oktober 1987 RS 1 Stammrechtssatz Als
Begründung: für die Einleitung eines Disziplinarverfahrens genügt der bloße Hinweis auf die Disziplinaranzeige nicht. Es sind vielmehr die für die Einleitung des Disziplinarverfahrens maßgebenden Gesichtsp... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs2;BDG 1979 §105 idF vor 1988/287;BDG 1979 §124 Abs1 idF vor 1988/287;BDG 1979 §125a idF 1988/287;
Rechtssatz: § 124 Abs 1 BDG findet sinngemäß auf das Verfahren vor der Disziplinaroberkommission statt. Diese hat daher (jedenfalls im Fall einer reformatorischen Sachentscheidung) zwingend und ohne Rücksicht auf einen Parteienantrag e... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs2;BDG 1979 §105 idF vor 1988/287;BDG 1979 §124 Abs1 idF vor 1988/287; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/09/0012 E 27. April 1989 VwSlg 12917 A/1989 RS 3 Stammrechtssatz Wo die Berufungsbehörde kraft G ohne Ausnahme zur Durchführung einer mündlichen Verhandlung verpflichtet ist, wie dies nach der sinngemäßen Anwendung des § 124 Abs... mehr lesen...
Rechtssatz: Wo die Berufungsbehörde kraft G ohne Ausnahme zur Durchführung einer mündlichen Verhandlung verpflichtet ist, wie dies nach der sinngemäßen Anwendung des § 124 Abs 1 BDG für die Disziplinaroberkommission zutrifft, steht ihr die Befugnis zu kassatorischer Entscheidung gemäß § 66 Abs 2 AVG nicht zu. Die Disziplinaroberkommission hat daher auch im Fall qualifizierter Mangelhaftigkeit der Sachverhaltsdarstellung nach deren Ergänzung eine Sachentscheidung zu treffen. Im RIS s... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §105;
Rechtssatz: Im Hinblick auf den ersten Halbsatz des § 105 BDG gilt das AVG (mit Ausnahme der im § 105 Z 1 BDG genannten Paragraphen) im Disziplinarverfahren als lex generalis insoweit, als dem als lex specialis aufzufassende Verfahrensbestimmungen des neunten Abschnittes des BDG nicht entgegenstehen. European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §123; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0193 E 22. Oktober 1987 RS 1 Stammrechtssatz Als
Begründung: für die Einleitung eines Disziplinarverfahrens genügt der bloße Hinweis auf die Disziplinaranzeige nicht. Es sind vielmehr die für die Einleitung des Disziplinarverfahrens maßgebenden Gesichtsp... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand jedenfalls bis 31. März 1981 als Professor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihr mit 12. März 1981 datiertes, an den Stadtschulrat für Wien gerichtetes Schreiben lautet: „Betreff: Abfertigung Ich ersuche um Ausscheiden aus dem Schuldienst nach § 27 Gehaltsgesetz (wegen meiner beiden minderjährigen Kinder G 9 Jahre und M 5 Jahre) per Ende März 1981. Mit vorzüglicher Hochachtung“ (e.h. Unterschrift der Beschwerdeführerin) Daraufhin e... mehr lesen...
Index: Dienstrecht10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §56BDG 1979GehG 1956 §26 Abs3GehG 1956 §27 Abs2VwGG §34 Abs1
Rechtssatz: Der
Spruch: , es gebühre den Bf gem § 26 Abs 3 und § 27 Abs 2 des GehG eine Abfertigung in der Höhe des 25fachen ihres Monatsbezuges, kann nicht dahin ergänzt werden, dass damit auch über die Voraussetzung für di... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof14/01 Verwaltungsorganisation40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §73 Abs2;BDG 1979;BMG 1973 §2;BMG 1973 §4;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/09/0029 B 19. Mai 1982 VwSlg 10742 A/1982 RS 2 Stammrechtssatz In einem Disziplinarverfahren nach dem BDG 1979 ist der sachlich in Betracht kommende Bundesminister und nicht die Disziplinaroberkom... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;BDG 1979 §105;BDG 1979 §112 Abs1;
Rechtssatz: Wenn auch der Verdacht der Begehung einer Dienstpflichtverletzung bei Vorliegen der sonstigen Tatbestandsvoraussetzungen für eine Suspendierung ausreicht, genügt die belangte Behörde der ihr zukommenden Begründungspflicht (Hinweis auf E v. 13.6.1984, 84/09/0042 und E v. 29.6.19... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §123;
Rechtssatz: Als
Begründung: für die Einleitung eines Disziplinarverfahrens genügt der bloße Hinweis auf die Disziplinaranzeige nicht. Es sind vielmehr die für die Einleitung des Disziplinarverfahrens maßgebenden Gesichtspunkte sowohl in sachverhaltsmässiger wie auch in rechtlicher Hinsicht so... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §103 Abs1;BDG 1979 §105;BDG 1979 §106;BDG 1979 §93;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1087/80 B 29. Oktober 1980 VwSlg 10278 A/1980 RS 1 Stammrechtssatz Die Bestimmungen des Beamten-Dienstrechtsgesetzes, die dem Disziplinaranwalt eine bestimmte als Partei des Disziplinarverfahrens auszuübende Funktion zuweisen, erlauben... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §123;
Rechtssatz: Als
Begründung: für die Einleitung eines Disziplinarverfahrens genügt der bloße Hinweis auf die Disziplinaranzeige nicht. Es sind vielmehr die für die Einleitung des Disziplinarverfahrens maßgebenden Gesichtspunkte sowohl in sachverhaltsmässiger wie auch in rechtlicher Hinsicht so... mehr lesen...
Aus dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid und aus der vorliegenden Beschwerde ergibt sich folgender Verfahrensablauf und Sachverhalt: Mit Erkenntnis der Disziplinaroberkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 8. Juni 1962 wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 93 Abs. 1 lit. d der Dienstpragmatik die Disziplinarstrafe der Versetzung in den dauernden Ruhestand mit einem um 5 v.H. geminderten Ruhegenuß verhängt. Am 16. Februar 1982 brachte der Beschwerdefüh... mehr lesen...