§ 105 BDG 1979

BDG 1979 - Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024

Soweit in diesem Abschnitt nicht anderes bestimmt ist, sind auf das Disziplinarverfahren

In Kraft seit 30.12.2022 bis 31.12.9999
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