Entscheidungsgründe: Die Kläger sind je zur Hälfte Erben nach ihrem am 6. Jänner 2005 verstorbenen Vaters Alfred W*****. Der Vater der Kläger war vom 1. 10. 2004 bis 3. 12. 2004 als Angestellter bei der C***** AG beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete am 3. 12. 2004 durch Austritt gemäß § 25 KO. Im Konkursverfahren meldete der Vater der Kläger Kündigungsentschädigung für die Zeit vom 4. 12. 2004 bis 15. 1. 2005 an. Er verstarb am 6. 1. 2005. Die Kläger sind je zur Hälfte Erben na... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin schloss mit dem späteren Gemeinschuldner einen Lehrvertrag für die Lehrberufe Köchin und Restaurantfachfrau für eine Lehrzeit vom 9. Juli 2001 bis 8. Juli 2005. Der Lehrvertrag wurde von der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich eingetragen. Der spätere Gemeinschuldner hatte am 30. März 2001 bei der zuständigen Gewerbebehörde eine Anmeldung für das Gastgewerbe in der Betriebsart Hotel für den Standort ***** eingebracht. Mit Beschei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162bBAG §14 Abs2 litcKO §25
Rechtssatz: Führt eine Bedachtnahme auf die nachträgliche fiktive ex-lege Beendigung des Lehrverhältnisses zum Ergebnis, dass diese keinen Einfluss auf die Höhe der dem Lehrling nach Austritt gemäß § 25 KO gebührenden Kündigungsentschädigung hatte, weil nach dem maßgeblichen „fiktiven" Verlauf Lehrlingsentschädigung bis zur rückwirkenden Untersagung der Gewerbeausübung bezahlt worden wäre, steht dem Lehr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: : Rechtliche Beurteilung Die von der Revision relevierte Nichtigkeit wegen Befangenheit des an der Entscheidung des Berufungsgerichtes beteiligten fachkundigen Laienrichter aus dem Kreis der Arbeitnehmer liegt nicht vor. Zutreffend hat das Berufungsgericht über den erst nach Urteilsfällung gegen den fachkundigen Laienrichter gestellten Ablehnungsantrag entschieden (vgl RIS-Justiz RS0042028 mwN zuletzt 8 ObA 259/01y). Das Berufungsgericht ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat für die Zeit vom 1.10.1992 bis 30.9.1995 den Lehrvertrag Beilage A abgeschlossen, in welchem als Lehrberechtigter die Beklagte angeführt ist und als Ausbilder deren Geschäftsführer. Der Lehrvertrag ist vom Geschäftsführer der Beklagten ohne Hinzufügung der Firma der Beklagten gezeichnet. Der einzige handelsrechtliche Geschäftsführer der Beklagten verstarb am 15.10.1994. Ab diesem Zeitpunkt war die Beklagte bis zur Bestellung des Notgeschäftsfü... mehr lesen...
Norm: BAG §14 Abs2 litb
Rechtssatz: § 14 Abs 2 lit b, wonach das Lehrverhältnis endet, wenn der Lehrberechtigte stirbt und kein Ausbildner vorhanden ist oder ohne unnötigen Aufschub bestellt wird, erfaßt nur jene Fälle, in denen der Lehrberechtigte eine natürliche Person ist. (Hier ist Lehrberechtigter aber eine GesmbH.) Entscheidungstexte 8 ObA 192/97m Entscheidungstext OGH 13.11.19... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das am 8. Oktober 1990 begründete Lehrverhältnis der Klägerin zur Beklagten endet am 11. November 1991 gemäß § 14 Abs 2 lit d BAG vorzeitig, weil die Beklagte die Gewerbeberechtigung zurücklegte. Zu dieser Zeit hatte die Klägerin den für das zweite Lehrjahr gebührenden Urlaub noch nicht verbraucht. Die Klägerin begehrt von der Beklagten Zahlung von S 5.311,80 brutto sA als Differenz zwischen der geleisteten Urlaubsabfindung von S 692,-- brutto und der Urla... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 1.8.1989 als kaufmännischer Lehrling im Lehrberuf Einzelhandelskaufmann bei der G***** Handelsgesellschaft mbH, Wien 12., (kurz: "G*****") beschäftigt. Das Lehrverhältnis hätte am 31.7.1992 geendet. Daran hätte sich eine Behaltefrist von vier Monaten gemäß § 18 BAG und von zwei weiteren Monaten gemäß dem Kollektivvertrag der Handelsangestellten angeschlossen. Mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 29.10.1990 wurde über das Vermögen ... mehr lesen...
Norm: BAG §14 Abs2 litd
Rechtssatz: Auch die gesetzliche Endigung des Lehrverhältnisses nach § 14 Abs 2 lit d BAG ist ein Ablauf der Vertragszeit im Sinne des § 1162 b ABGB. Entscheidungstexte 9 ObA 297/92 Entscheidungstext OGH 16.12.1992 9 ObA 297/92 Veröff: WBl 1993,155 = Arb 11053 = SozArb 1993 H6,5 8 ObS 299/00d Entscheidun... mehr lesen...
Norm: BAG §14 Abs2 litd
Rechtssatz: Die Bedachtnahme auf die (nachträgliche, fiktive) rechtliche Beendigung des Lehrverhältnisses gemäß § 14 Abs 2 lit d BAG bei der Bemessung der Kündigungsentschädigung führt zu dem sachgerechten Ergebnis, daß Lehrlinge unabhängig davon, ob sie das Lehrverhältnis (in den meisten Fällen ohne tatsächliche Arbeitsmöglichkeit und Ausbildungsmöglichkeit) bis zur ex lege - Beendigung fortsetzen und daher Ansprüche na... mehr lesen...
Norm: BAG §14 Abs2
Rechtssatz: Teilt der Lehrberechtigte seinen Lehrlingen gemäß § 9 Abs 4 BAG das Ende ihrer Lehrverhältnisse unter Berufung auf den Endigungsgrund des § 14 Abs 2 BAG wegen "Betriebsauflösung" mit, gibt er damit keine (unzulässige) auf die vorzeitige Beendigung der Lehrverhältnisse gerichtete Willenserklärung, sondern lediglich eine - wenn auch rechtsirrige - Wissenserklärung ab. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger waren bei Josef T***, der Konzessionsinhaber und Lehrberechtigter war, als Koch- und Kellnerlehrling beschäftigt. T*** stellte den Gastwirtschaftsbetrieb am 2. September 1987 ein und meldete der zuständigen Landeskammer der gewerblichen Wirtschaft das Ruhen der Gewerbeausübung. Er übermittelte allen Klägern ein von der Kammer der gewerblichen Wirtschaft aufgelegtes, vorgedrucktes Formular mit der Überschrift "Vorzeitige Auflösung des Lehrverhältniss... mehr lesen...
Norm: BAG §14 Abs2
Rechtssatz: Lehrverhältnisse enden im Sinne des § 14 Abs 2 BAG nicht schon durch die faktische Betriebseinstellung oder durch die Meldung des Ruhens der Gewerbeausübung, sondern mit der Zurücklegung der gewerberechtlichen Befugnis durch den Konzessionsinhaber. Entscheidungstexte 9 ObA 242/88 Entscheidungstext OGH 12.10.1988 9 ObA 242/88 Veröff: WBl 1989,190 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162bBAG §14 Abs2
Rechtssatz: Hätten die Lehrlinge im Falle der Ablehnung der Vertragsauflösung ihre Lehrverhältnisse nur bis zur Endigung ex lege fortsetzen können, muß dieselbe Befristung aber auch für die Bemessung der Kündigungsentschädigung nach § 1162 b ABGB gelten, so daß ihnen auch aus diesem Grunde nur das vertragsgemäße Entgelt bis zu dem durch Gesetz bestimmten Ablauf der Lehrzeit gebührt. Eine weiterreichende analoge Anw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Unter Hinweis auf den zwischen den Parteien am 17.Mai 1983 abgeschlossenen Lehrvertrag begehrt der Kläger von der Beklagten (ua) die Zahlung von 8.750 S sA aus dem Titel des Schadenersatzes nach § 1162 b ABGB sowie die Ausstellung eines Lehrzeugnisses für die Zeit vom 17.Mai bis 27.Dezember 1983. Da sich die Beklagte am 24. Dezember 1983 geweigert habe, den Kläger in dem vereinbarten Lehrberuf eines Kochs weiter auszubilden, sei der Kläger mit Schreiben vom 27... mehr lesen...
Norm: BAG §14 Abs2
Rechtssatz: In den Fällen des § 14 Abs 2 BAG endet, das Lehrverhältnis kraft Gesetzes, ohne daß es dazu einer Willenserklärung des Lehrberechtigten oder des Lehrlings bedürfte. Entscheidungstexte 4 Ob 172/85 Entscheidungstext OGH 18.11.1986 4 Ob 172/85 Veröff: JBl 1987,397 = Arb 10567 9 ObA 242/88 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: BAG §14 Abs2 litd
Rechtssatz: Auch nach § 14 Abs 2 lit d BAG kommt es allein auf den Eintritt der rechtlichen Unfähigkeit des Lehrberechtigten zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Lehrling an. Verliert der Lehrberechtigte die Befugnis zur Ausübung jener Tätigkeit, in deren Rahmen der Lehrling ausgebildet wird, dann hat damit auch das Lehrverhältnis kraft Gesetzes sein Ende gefunden. Ist der Lehrberechtigte, nicht der Gewerbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin stand ab 1. August 1983 in einem Lehrverhältnis zur beklagten Partei im Lehrberuf des Einzelhandelskaufmanns. Dieses Lehrverhältnis endete am 28. Februar 1985 gemäß § 14 Abs 2 lit d BAG vorzeitig, weil die beklagte Partei die Gewerbeberechtigung für den Ausbildungsstandort in Linz, Unionkreuzung, zurücklegte. Zu dieser Zeit hatte die Klägerin den für das 2. Lehrjahr (1.8.1984 bis 31.7.1985) gebührenden Urlaub von 26 Werktagen noch nicht verbraucht... mehr lesen...
Norm: BAG §14 Abs2 litdUrlG §9
Rechtssatz: Die Rechtsfolgenanordnung des § 9 Abs 1 und 2 UrlG ist analog auch auf den Fall der ex - lege - Beendigung des Lehrverhältnisses nach § 14 Abs 2 lit d BAG in der zweiten Hälfte des Urlaubsjahres zu erstrecken. Entscheidungstexte 14 Ob 154/86 Entscheidungstext OGH 21.10.1986 14 Ob 154/86 Veröff: SZ 59/177 = EvBl 1987/9 S 52 = RdW 198... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zwischen der am 22.Dezember 1966 geborenen Klägerin und der beklagten Partei wurde mit Wirkung vom 2.September 1982 ein Lehrvertrag im Lehrberuf "Bürokaufmann" abgeschlossen. Die Klägerin begann mit dem angeführten Tag ihre Beschäftigung als Lehrling und erhielt bis zu ihrem Ausscheiden die im Kollektivvertrag vorgesehene Lehrlingsentschädigung. Die
Begründung: eines Angestelltendienstverhältnisses war von keiner Seite ins Auge gefaßt worden. Mit Bescheid der L... mehr lesen...
Der Kläger war vom 8. 9. 1980 bis 14. 8. 1981 im Unternehmen der beklagten GesmbH als Tischlerlehrling beschäftigt. Mit Bescheid der Lehrlingsstelle der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für NÖ vom 4. 5. 1981 wurde die Eintragung des am 8. 9. 1980 abgeschlossenen Lehrvertrages gemäß § 20 Abs. 3 lit. a des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. 142/1969 (BAG), verweigert, weil die Bezirkshauptmannschaft Baden mit Bescheid vom 30. 1. 1981 der beklagten Partei die Ausübung des Tischlergewer... mehr lesen...
Norm: BAG §14 Abs2 litcBAG §20 Abs3ZPO §190 D3
Rechtssatz: Für die Endigung des Lehrverhältnisses im Sinne des § 14 Abs 2 lit c BAG ist die rechtskräftige Entscheidung über die Verweigerung der Eintragung maßgeblich. Die Gerichte sind bei der Beurteilung einer solchen Endigung an einen rechtskräftigen Verweigerungsbescheid gebunden. Entscheidungstexte 4 Ob 92/84 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs1 CIIo5BAG §14 Abs2 litcBAG §20 Abs3
Rechtssatz: Die rechtskräftige ausgesprochene Verweigerung der Eintragung des Lehrvertrages bewirkt gemäß § 879 Abs 1 ABGB dessen Nichtigkeit und beendet damit das Lehrverhältnis gemäß § 14 Abs 2 lit c BAG rückwirkend. Entscheidungstexte 4 Ob 67/83 Entscheidungstext OGH 25.09.1984 4 Ob 67/83 Veröff: SZ 57/144 = Arb 10374 = Rd... mehr lesen...
Norm: BAG §2 Abs2 litaBAG §3 Abs1 litcBAG §14 Abs2 litdGewO §13 Abs3GewO §41 Abs1 Z4GewO §44GewO §87 Abs1 Z1KO §77
Rechtssatz: Die auf dem "Fortbetriebsrecht" der §§ 41 Abs 1 Z 4 , 44 GewO beruhende Befugnis des Masseverwalters zur Ausübung der Funktion des Lehrberechtigten und damit zur weiteren Ausbildung der Lehrlinge - durch einen gemäß § 3 Abs 1 lit c BAG zu bestellenden Ausbilder - wird aber durch eine Betriebssperre gemäß § 77 Abs 1 KO i... mehr lesen...
Zwischen der Klägerin und dem Elektrohaus Z mit dem Sitz in K wurde am 2. 10. 1978 ein Lehrvertrag im Lehrberuf "Einzelhandelskaufmann" abgeschlossen, nach welchem die dreijährige Lehrzeit der Klägerin am 15. 9. 1978 begonnen hatte und demgemäß am 14. 9. 1981 enden sollte. Auf das Lehrverhältnis war der Kollektivvertrag der Handelsangestellten Österreichs anzuwenden. Über das Vermögen der Lehrberechtigten wurde am 24. 3. 1981 zu S 12/81 des Kreisgerichtes Leoben der Konkurs eröffnet... mehr lesen...
Norm: BAG §14 Abs2 litdBAG §15 Abs4 litdKO §77
Rechtssatz: Die vom Konkursgericht zugleich mit der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen angeordnete Sperre und Versiegelung der Geschäftsräume und der Kassen des Gemeinschuldners ist eine - jederzeit widerrufbare - Sicherungsmaßnahme im Sinne des § 77 Abs 1 KO. Sie entzieht zwar während der Zeit ihres aufrechten Bestehens dem Lehrberechtigten die tatsächlichen Grundlagen für eine Fortsetzung ... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt gegenüber der Beklagten die Feststellung, daß das zwischen ihnen begrundete Beschäftigungsverhältnis nach wie vor aufrecht besteht. Sie sei ab 12. 1. 1982 zur Beklagten in ein Beschäftigungsverhältnis zum Zweck des Erlernens des Lehrberufes "Friseur und Perückenmacher" getreten; vorher habe sie bereits am 2., 4. und 11. 1. 1982 Arbeitsleistungen für die Beklagte erbracht. In der Zeit vom 1. 8. 1980 bis 31. 12. 1981 habe sie in einem anderen Betrieb einen Teil der ... mehr lesen...
Norm: BAG §14 Abs2 litcBAG §15 Abs2BAG §20 Abs3
Rechtssatz: In der Zeit vom Abschluß des Lehrvertrages bis zu dessen Eintragung oder bis zur Verweigerung der Eintragung durch die zuständige Lehrlingsstelle der Kammer der gewerblichen Wirtschaft liegt hinsichtlich der Wirksamkeit des Lehrverhältnisses ein Schwebezustand vor; erst mit der Eintragung des Lehrvertrages ist klargestellt, daß das Lehrverhältnis von Beginn an rechtsgültig ist. Dieser ... mehr lesen...
Norm: BAG §14 Abs2 litd
Rechtssatz: Wurde die Ausbildung des Lehrlings im Lehrvertrag für den Standort einer bestimmten weiteren Betriebsstätte vereinbart, so ist im Falle der Endigung der Ausübungsbefugnis infolge Einstellung (§ 48 Abs 1 GewO) oder Zurücklegung (§ 85 Z 9 GewO) der Gewerbeausübung in dieser Betriebsstätte der Lehrberechtigte rechtlich unfähig geworden, seine Verpflichtungen aus dem Lehrvertrag zu erfüllen; das Lehrverhältnis en... mehr lesen...
Norm: BAG idF BGBl 1978/232 §14 Abs2 liteBAGNov 1978 ArtIV Z3 litd
Rechtssatz: Der Endigung eines am 01.08.1978 noch aufrechten Lehrverhältnisses tritt nach § 14 Abs 2 lit e BAG idF BGBl 1978/232 auch dann ein - und zwar mit 01.08.1978 - , wenn die Prüfung bereits vor dem 01.08.1978 erfolgreich abgelegt wurde. Entscheidungstexte 4 Ob 64/79 Entscheidungstext OGH 11.09.1979 4 Ob ... mehr lesen...