Norm
BAG §14 Abs2Rechtssatz
Teilt der Lehrberechtigte seinen Lehrlingen gemäß § 9 Abs 4 BAG das Ende ihrer Lehrverhältnisse unter Berufung auf den Endigungsgrund des § 14 Abs 2 BAG wegen "Betriebsauflösung" mit, gibt er damit keine (unzulässige) auf die vorzeitige Beendigung der Lehrverhältnisse gerichtete Willenserklärung, sondern lediglich eine - wenn auch rechtsirrige - Wissenserklärung ab.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0052897Dokumentnummer
JJR_19881012_OGH0002_009OBA00242_8800000_002