RS OGH 1988/10/12 9ObA242/88 (9ObA243/88 - 9ObA245/88)

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Veröffentlicht am 12.10.1988
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Norm

BAG §14 Abs2

Rechtssatz

Teilt der Lehrberechtigte seinen Lehrlingen gemäß § 9 Abs 4 BAG das Ende ihrer Lehrverhältnisse unter Berufung auf den Endigungsgrund des § 14 Abs 2 BAG wegen "Betriebsauflösung" mit, gibt er damit keine (unzulässige) auf die vorzeitige Beendigung der Lehrverhältnisse gerichtete Willenserklärung, sondern lediglich eine - wenn auch rechtsirrige - Wissenserklärung ab.

Entscheidungstexte

  • 9 ObA 242/88
    Entscheidungstext OGH 12.10.1988 9 ObA 242/88
    Veröff: WBl 1989,190

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0052897

Dokumentnummer

JJR_19881012_OGH0002_009OBA00242_8800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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