Norm
BAG §14 Abs2 litcRechtssatz
Für die Endigung des Lehrverhältnisses im Sinne des § 14 Abs 2 lit c BAG ist die rechtskräftige Entscheidung über die Verweigerung der Eintragung maßgeblich. Die Gerichte sind bei der Beurteilung einer solchen Endigung an einen rechtskräftigen Verweigerungsbescheid gebunden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0036857Dokumentnummer
JJR_19840925_OGH0002_0040OB00092_8400000_001