Norm
BAG §14 Abs2 litbRechtssatz
§ 14 Abs 2 lit b, wonach das Lehrverhältnis endet, wenn der Lehrberechtigte stirbt und kein Ausbildner vorhanden ist oder ohne unnötigen Aufschub bestellt wird, erfaßt nur jene Fälle, in denen der Lehrberechtigte eine natürliche Person ist. (Hier ist Lehrberechtigter aber eine GesmbH.)
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0109234Dokumentnummer
JJR_19971113_OGH0002_008OBA00192_97M0000_001