RS Vwgh 1994/1/13 91/19/0200

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Veröffentlicht am 13.01.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AZG §12 Abs1;
AZG §20 Abs1;
AZG §9;
VStG §6;
VwRallg;

Rechtssatz

Durch die Übernahme von Aufträgen, deren Erfüllung ohne Verletzung von Rechtsvorschriften - hier des AZG - nicht möglich ist, bringt sich ein Arbeitgeber aus eigenem Verschulden in eine Zwangslage, die ihn nicht iSd § 6 VStG entschuldigen kann (Hinweis E 30.6.1993, 93/02/0066; E 15.6.1992, 91/10/0249).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991190200.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.10.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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