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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AZG §12 Abs1;Rechtssatz
Durch die Übernahme von Aufträgen, deren Erfüllung ohne Verletzung von Rechtsvorschriften - hier des AZG - nicht möglich ist, bringt sich ein Arbeitgeber aus eigenem Verschulden in eine Zwangslage, die ihn nicht iSd § 6 VStG entschuldigen kann (Hinweis E 30.6.1993, 93/02/0066; E 15.6.1992, 91/10/0249).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991190200.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
22.10.2012