Norm
AZG §3Rechtssatz
Eine "innerbetriebliche" Anordnung einer wöchentlichen Arbeitszeit von sechzig Stunden macht eine solche Arbeitszeit nicht zu einer zuschlagsfreien Normalarbeitszeit.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107832Dokumentnummer
JJR_19970417_OGH0002_008OBA02132_96D0000_001