RS OGH 1994/5/4 9ObA28/94

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Veröffentlicht am 04.05.1994
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Norm

AZG §10
DO.A §59 Abs5
DO.B §51 Abs5
DO.C §47 Abs4

Rechtssatz

Ein unter Bezugnahme auf § 47 Abs 4 DO.C gewährtes, an der Zahl der tatsächlich zu leistenden Überstunden orientiertes Überstundenpauschale ist bei Änderung der Zahl der zu leistenden Überstunden widerrufbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0051800

Dokumentnummer

JJR_19940504_OGH0002_009OBA00028_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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