Norm
AZG §10Rechtssatz
Ein unter Bezugnahme auf § 47 Abs 4 DO.C gewährtes, an der Zahl der tatsächlich zu leistenden Überstunden orientiertes Überstundenpauschale ist bei Änderung der Zahl der zu leistenden Überstunden widerrufbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0051800Dokumentnummer
JJR_19940504_OGH0002_009OBA00028_9400000_001