Norm
AZG §10Rechtssatz
Die Funktionszulage im Sinne de § 59 DO.A weist den Charakter eines die gesamte Dienstleistung umfassenden Überstundenpauschales auf. Der Durchrechnungszeitraum für die Frage, inwieweit die über das Pauschale hinausgehenden Mehrleistungen durch diese Zulage abgedeckt sind, ist mangels anderer Vereinbarung oder Anordnung in der Regel das Kalenderjahr.
Entscheidungstexte
Schlagworte
ArbeitsleistungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0051747Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.12.2019