Norm
AZG §9Rechtssatz
Die Erlaubtheit der Überstundenleistung ist keine Voraussetzung der Vergütungspflicht. Die Parteien des Arbeitsvertrages können daher auch vereinbaren, dass für den Fall der Überschreitung der gesetzlichen Höchstgrenzen der Arbeitszeit fünfzig Überstunden monatlich mit dem Pauschale abgegolten sein sollen. (§ 48 ASGG).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0051511Dokumentnummer
JJR_19950510_OGH0002_009OBA00065_9500000_001