Begründung: : Mit dem angefochtenen Bescheid wird der G. Transport GmbH Folgendes vorgeschrieben: "Gemäß § 62 Abs 2 Abfallwirtschaftsgesetz, BGBl I Nr. 102/2002 idgF (AWG 2002) werden von der Landeshauptfrau von Salzburg zur Herstellung des der Rechtsordnung entsprechenden Zustands folgende Maßnahmen verfügt: 1) Die auf Grundstück Nr 439/1, KG 56225 Thurnberg, zwischengelagerten Abfallarten und -mengen - Bauschutt (SlNr. 31409), vorwiegend Betonabbruch (SlNr. 31427), ca. 3000-4000 m³ - ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Voraussetzungen für einen bescheidmäßigen Auftrag gemäß §62 Abs2 AWG 2002 sind lediglich das Bestehen einer konsenswidrigen Behandlungsanlage und die Missachtung einer diesbezüglich von der Behörde erteilten Verfahrensanordnung zur Herstellung des der Rechtsordnung entsprechenden Zustandes. Schlagworte Konsenswidrige Behandlungsanlage, Verfahrensanordnung, bescheidmäßiger Auftrag mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß §62 Abs2 AWG 2002 sind die Voraussetzungen für einen bescheidmäßigen Auftrag gegeben, so lange keine Genehmigung für die Lagerung dieser Abfallarten vorliegt. Für eine Rücksichtnahme auf die wirtschaftlichen Interessen des den rechtswidrigen Zustand verursachenden Betreibers fehlt eine gesetzliche Grundlage (vgl VwGH 24.04.1996, 96/04/0009 zu § 360 GewO 1994). Damit war die Entfernung der Lagerungen vorzuschreiben, auch wenn dies mit wirtschaftlichen Nachteilen für die Be... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 16.01.2006, Zahl U-3362/886, wurde gemäß § 62 Abs 2 AWG 2002 der Deponie R. GmbH und Co KG aufgetragen die Ablagerung von Abfällen mit mehr als 5 Masseprozent TOC, die nicht im Bundesland Tirol angefallen sind, entgegen § 76 Abs 8 AWG 2002 binnen einer Woche ab Zustellung des Bescheides einzustellen und hierüber der Abteilung Umweltschutz unverzüglich Bericht zu erstatteten; beginnend ab Oktober 2005, jeweils quartalsweise, die monatliche D... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung wurden dem Berufungswerber folgende Verwaltungsübertretungen vorgeworfen: 1.): Mit Bescheid des Landeshauptmannes der Steiermark vom 24.06.2005, GZ: FA13A-38.50 7-05/17, wurde gemäß § 62 Abs. 2 und 3 des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 die Kompostanlage K in Z-P, Gst.Nr. und, KG D, welche ursprünglich nach dem Wasserrechtsgesetz bzw. dem Stmk. Abfallwirtschaftsgesetz, Bescheid der BH GU, vom 20.05.1997, GZ. 3 K 187-... mehr lesen...
Rechtssatz: In einer bescheidmäßigen Untersagung des Weiterbetriebes einer Kompostanlage wurde nach § 62 Abs 2 und 3 AWG angeordnet, dass die dortige Sickerwassersammelgrube zu reinigen, der Inhalt zu entsorgen und sodann die Grube mit unbedenklichem Material aufzufüllen und stillzulegen sei. Eine Nichterfüllung dieser Anordnung ist aus dem Vorhalt, wonach die Sammelgrube zum Kontrollzeitpunkt noch vorhanden und mit Wasser gefüllt gewesen sei, nicht erkennbar. So war eine "Entfernung" der ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 16.01.2006, Zahl U-3362/886, wurde gemäß § 62 Abs 2 AWG 2002 der Deponie R. GmbH und Co KG aufgetragen 1. die Ablagerung von Abfällen mit mehr als 5 Masseprozent TOC, die nicht im Bundesland Tirol angefallen sind, entgegen § 76 Abs 8 AWG 2002 binnen einer Woche ab Zustellung des Bescheides einzustellen und hierüber der Abteilung Umweltschutz unverzüglich Bericht zu erstatteten; 2. beginnend ab Oktober 2005, jeweils quartalsweise, die monatli... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 2. Mai 2005, wurde die Fa. M GmbH verpflichtet, eine Maßnahme sowie zwei Anordnungen zu treffen. Die Anordnung 2., gegen welche sich die Berufung der Verpflichteten richtet, lautet: Der unter Pkt. 1. betroffene Shredder samt Nebenanlagen darf auch ab sofort während des Tages nicht mehr betrieben werden, wobei diese Anordnung nicht auf Basis gem. § 62 Abs. 4 AWG 2002, sondern auf Basis § 62 Abs. 2 AWG 2002 erfolgt (unzumutbare Lärmbeläst... mehr lesen...
Rechtssatz: Da der konsenswidrige Betrieb der gegenständlichen genehmigungspflichtigen Abfallbehandlungsanlage während des Tages im Gegensatz zum Nachtbetrieb keine Gefahr im Verzug (keine Gesundheitsgefährdung) nach § 62 Abs 4 AWG darstellte, sondern nur eine ungebührliche Lärmbelästigung nach § 62 Abs 2 AWG, hatte die Behörde ihre Aufforderung, den Betrieb der Anlage ohne abfallrechtliche Genehmigung einzustellen, hinsichtlich des Tagbetriebes zutreffend § 62 Abs 2 AWG unterstellt. Jedoc... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 11.03.2005 wurde dem Berufungswerber gemäß § 62 Abs 2 und 3 AWG in Verbindung mit dem Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 14.07.2004, GZ: FA13A-38.50 6-04/21, der Weiterbetrieb der Kompostanlage O B Grundstücknr. untersagt. Begründet wurde dieser Bescheid zusammengefasst damit, dass mit Bescheid vom 14.07.2004 insgesamt zehn Maßnahmepunkte zur Herstellung des der Rechtsordnung entsprechenden Zustandes vor... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark wurde der Fa. G GmbH aufgetragen, für ihre Abfallbehandlungsanlage auf den Grundstücken Nr. und der KG S ein Sanierungskonzept betreffend schalltechnische Maßnahmen, die gewährleisten, dass der Grenzwert von 70,7 dB für Schallpegelspitzen sowie 45,7 dB für den Dauerschallpegel gemäß ÖAL-Richtlinie 3, bei dem der Anlage nähest liegenden Nachbarn (K, S, H, S) eingehalten werden kann, vorzulegen. Weiters wurde im Spruch: diese... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 62 Abs 3 AWG hat die Behörde, wenn sich nach Erteilung einer Genehmigung zB nach § 37 ergibt, dass die gemäß § 43 wahrzunehmenden Interessen trotz Einhaltung der im Genehmigungsbescheid enthaltenen Auflagen, Bedingungen oder Befristungen nicht hinreichend geschützt sind, die erforderlichen nach dem nunmehrigen Stand der Technik geeigneten Maßnahmen vorzuschreiben. Werden in eine nach § 37 AWG genehmigte Abfallbehandlungsanlage (Altautoverwertungsanlage) weitere Anlagent... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Untersagung des konsenswidrigen Weiterbetriebes einer Kompostieranlage nach § 62 Abs 2 AWG setzt (als behördliche Betriebsschließung) voraus, dass die Anlage betrieben wird. Von einem Betrieb ist allerdings nicht mehr auszugehen, wenn der Betreiber einer Kompostieranlage, dem die Annahme von weiterem zu kompostierenden Material im vergangenen Jahr bis zur Sanierung der Anlage rechtskräftig untersagt worden war, seit ca 5 Monaten kein solches Material mehr übernahm und auch ... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid hat der Landeshauptmann von Tirol als Abfallbehörde I. Instanz Herrn F. G., I., gemäß § 62 Abs 2 AWG 2002 aufgetragen, 1. den Betrieb der im Hotel XY-Alm, Standort I. HNr XY, Gst Nr/Bauparzelle XY, GB I., im Einsatz befindlichen Speiseresteentwässerungsanlage (Bioabfallbehandlungsanlage/SBM-Modulanlage) unverzüglich einzustellen und 2. hierüber dem Landeshauptmann von Tirol als zuständigen Abfallbehörde (Abteilung Umweltschutz) binnen zwei Wochen ab Z... mehr lesen...
Rechtssatz: Dass die in die verfahrensgegenständliche Anlage eingebrachten Speisereste bzw Küchenabfälle als Abfall im Sinn des § 2 Abs 1 AWG 2002 zu qualifizieren sind, steht für die Berufungsbehörde außer Zweifel. Es handelt sich dabei um bewegliche Sachen, deren sich der Besitzer entlegen will, womit jedenfalls Z 1 der zitierten Bestimmung zum Tragen kommt. Zudem ist die Behandlung der betreffenden Stoffe als Abfall auch erforderlich, um eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs 3 AWG 2002 a... mehr lesen...