IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Dr. Köchle als Einzelrichterin über die gemeinsame Beschwerde von 1. Herrn A und 2. Frau B, beide wohnhaft in ***, ***, gegen die Spruchpunkte A. und B. des Bescheides des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 23. Mai 2017, Zl. ***, mit denen der C GmbH, ***, ***, die abfall- und naturschutzrechtliche Bewilligung für die Errichtung eines Zwischenlagers für mineralische Baurestmassen auf dem ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 14.11.2019 Norm: AWG 2002 §37 Abs1AWG 2002 §43 Abs1
Rechtssatz: Nach § 43 Abs 1 AWG 2002 haben die Nachbarn im abfallrechtlichen Verfahren ein subjektiv-öffentliches Recht darauf, dass eine Abfallbehandlungsanlage nur genehmigt wird, wenn zu erwarten ist, dass sie durch diese weder in ihrem Leben, in ihrer Gesundheit, in ihrem Eigentum oder in sonstigen dinglichen Rechten gef... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 14.11.2019 Norm: AWG 2002 §37 Abs1AWG 2002 §43 Abs1
Rechtssatz: Die Kognitionsbefugnis der Rechtsmittelbehörde bzw des Verwaltungsgerichts bei Rechtsmitteln von Parteien mit nur einzelnen subjektiv-öffentlichen Rechten ist grundsätzlich auf die Prüfung der durch diese geltend gemachten subjektiven Rechte beschränkt. Schlagworte Umweltrecht; Abfal... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 14.11.2019 Norm: AWG 2002 §37 Abs1AWG 2002 §43 Abs1
Rechtssatz: Bei der Beurteilung eines Sachverhaltes daraufhin, ob eine Gefährdung der Gesundheit der Nachbarn oder eine unzumutbare Belästigung der Nachbarn vorliegt, handelt es sich um eine Rechtsfrage, die jedoch anhand von dem Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechenden Sachverständigenaussagen vorzunehmen ist (vg... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 14.11.2019 Norm: AWG 2002 §37 Abs1AWG 2002 §43 Abs1
Rechtssatz: Allfällige (befürchtete) Abweichungen vom eingereichten Projekt sind nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens und sind die sich aus einem konsenswidrigen oder den Konsens überschreitenden Betrieb ergebenden Immissionen im Genehmigungsverfahren nicht zu berücksichtigen. Schlagworte ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Eichberger, LL.M. als Einzelrichter über die Beschwerden des A, in ***, und der C, in ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 16. April 2019, Zl. ***, betreffend die Genehmigung einer Bodensauhub- und Baurestmassendeponie nach den Bestimmungen des Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002), zu Recht: I. 1. Die Beschwerde des A wird als unbegründet a... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 03.10.2019 Norm: AWG 2002 §42 Abs1 Z3AWG 2002 §43 Abs1
Rechtssatz: Gemäß § 43 Abs 1 Z 4 AWG steht das Grundeigentum des Nachbarn unter Schutz, wobei das Eigentum nur vor der Vernichtung der Substanz geschützt wird (vgl VwGH 2013/07/0137; VwGH Ra 2017/04/0094). Schlagworte Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Bodenaushub- und Baurestmassendeponie; Grund... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 03.10.2019 Norm: AWG 2002 §42 Abs1 Z3AWG 2002 §43 Abs1
Rechtssatz: Der Vernichtung der Substanz iSd § 43 Abs 1 Z 4 AWG ist der Verlust deren Verwertbarkeit gleichzuhalten, der bereits dann anzunehmen ist, wenn die nach der Verkehrsauffassung übliche bestimmungsgemäße Sachnutzung oder Verwertung ausgeschlossen ist. Schlagworte Umweltrecht; Abfallw... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 03.10.2019 Norm: AWG 2002 §42 Abs1 Z3AWG 2002 §43 Abs1
Rechtssatz: Amtssachverständige sind für die Richtigkeit des Gutachtens alleine verantwortlich und steht eine Ausübung dieser Funktion unter strafrechtlich sanktionierter Wahrheitspflicht, gegen die im Hinblick auf Art 20 B-VG das Weisungsrecht nicht durchzudringen vermag (vgl VwGH 2007/05/0248 mwH; VfGH E 707/2014). ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 03.10.2019 Norm: AWG 2002 §42 Abs1 Z3AWG 2002 §43 Abs1
Rechtssatz: Die Prüfung der Befangenheit eines Amtssachverständigen erfordert die Klärung der Frage, ob dieser durch seine persönliche Beziehung zu der den Gegenstand einer Beratung und Beschlussfassung bildenden Sache oder zu den an dieser Sache beteiligten Personen in der unparteiischen Amtsführung bzw in seinem unpart... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 03.10.2019 Norm: AWG 2002 §42 Abs1 Z3AWG 2002 §43 Abs1
Rechtssatz: Jeder Vorwurf der Befangenheit hat konkrete Umstände aufzuzeigen, welche die Objektivität des Entscheidungsträgers (hier: Amtssachverständiger) in Frage stellen oder zumindest den Anschein erwecken können, dass eine parteiische Entscheidung möglich ist. Nur eindeutige Hinweise, dass ein Entscheidungsträger sei... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Binder als Einzelrichterin über die Beschwerden des 1. A und des 2. B, beide vertreten durch C Rechtsanwälte OG, ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 15. Februar 2019, Zl. ***, betreffend Genehmigung nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Den Beschwerden wird insofe... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 06.08.2019 Norm: AWG 2002 §37 Abs1AWG 2002 §38 Abs1AWG 2002 §43 Abs1AWG 2002 §43 Abs4
Rechtssatz: Eine Genehmigung gemäß § 37 AWG kann nur dann erteilt werden, wenn alle in § 43 Abs 1 AWG genannten Voraussetzungen eingehalten sind. Es handelt sich bei den in dieser
Norm: genannten Schutzinteressen um kumulativ erforderliche Kriterien, wobei keine Abwägung bzw kein Interessenau... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 06.08.2019 Norm: AWG 2002 §37 Abs1AWG 2002 §38 Abs1AWG 2002 §43 Abs1AWG 2002 §43 Abs4
Rechtssatz: In § 43 Abs 1 Z 2 AWG ist klargestellt, dass eine Genehmigung nur erteilt werden darf, wenn die Emissionen von Schadstoffen nach dem Stand der Technik begrenzt werden. Dadurch ist festgelegt, dass eine Emissionsbegrenzung von Schadstoffen nicht nur lediglich zur Erreichung der an... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 06.08.2019 Norm: AWG 2002 §37 Abs1AWG 2002 §38 Abs1AWG 2002 §43 Abs1AWG 2002 §43 Abs4
Rechtssatz: Bei Festlegung des Standes der Technik [§ 43 Abs 1 Z 2 AWG] ist im Sinne einer Verhältnismäßigkeit grundsätzlich eine Kosten-Nutzen-Rechnung anzustellen. Eine dem Stand der Technik entsprechende Emissionsbegrenzung hat aber jedenfalls so zu erfolgen, dass die Gesamtwirkung der Em... mehr lesen...