Rechtssatznummer
4Entscheidungsdatum
14.11.2019Norm
AWG 2002 §37 Abs1Rechtssatz
Allfällige (befürchtete) Abweichungen vom eingereichten Projekt sind nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens und sind die sich aus einem konsenswidrigen oder den Konsens überschreitenden Betrieb ergebenden Immissionen im Genehmigungsverfahren nicht zu berücksichtigen.
Schlagworte
Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Zwischenlagerung; Nachbar; Gefährdung; Belästigung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.802.001.2017Zuletzt aktualisiert am
11.02.2020