Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
14.11.2019Norm
AWG 2002 §37 Abs1Rechtssatz
Bei der Beurteilung eines Sachverhaltes daraufhin, ob eine Gefährdung der Gesundheit der Nachbarn oder eine unzumutbare Belästigung der Nachbarn vorliegt, handelt es sich um eine Rechtsfrage, die jedoch anhand von dem Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechenden Sachverständigenaussagen vorzunehmen ist (vgl VwGH 98/04/0109).
Schlagworte
Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Zwischenlagerung; Nachbar; Gefährdung; Belästigung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.802.001.2017Zuletzt aktualisiert am
11.02.2020