Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kufstein (BH) vom 14. Juli 2000 wurde der Erstbeschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als das gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ der Firma L Deponie GmbH, welche der persönlich haftende Gesellschafter der Firma L Deponie GmbH & Co KG sei, zu verantworten, dass diese Firma gefährlichen Abfall, nämlich "Sandfanginhalte, ölhaltig", mit der Schlüsselnummer 54701 i... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs4;AWG 1990 §15 Abs5;AWG 1990 §15 Abs6; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/07/0117
Rechtssatz: § 15 Abs. 5 AWG 1990 sieht vor, dass die Bestellung des Geschäftsführers einer Erlaubnis gemäß Abs. 1 und 4 bedarf. Daraus ist zu folgern, dass erst mit der Erteilung dieser Erlaub... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 7. Juli 1997 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als zur Vertretung nach außen berufener handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit Verantwortlicher gemäß § 9 Abs. 1 VStG der L.-GmbH zu vertreten, daß von dieser Gesellschaft am 20. März 1995 in dem von ihr betriebenen Zentrallager bestimmte näher bezeichnete gefährliche Abfälle und Altöle in... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs6;AWG 1990 §39 Abs1 litc Z8;SAG §11 Abs6 idF 1988/376;SAGNov 1988;
Rechtssatz: § 15 Abs 6 AWG 1990 entspricht § 11 Abs 6 SAG idF 1988/376. Nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zur Sonderabfallgesetz-Novelle 1988 (543 Blg XVII GP, 15) ist davon die Rede, daß für den Zeitraum, in dem im Betrieb kein Geschäftsführer angestellt ist, die Haftung des Betr... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs6;AWG 1990 §39 Abs1 litc Z8;GewO 1973 §248a;GewO 1994 §39 Abs1;
Rechtssatz: Wenn das AWG 1990 den Betriebsinhaber unter Strafdrohung dazu zwingt, unverzüglich nach dem Ausscheiden des abfallrechtlichen Geschäftsführers einen neuen zu bestellen und bereits an die Bestellung und Namhaftmachung gegenüber dem Landeshauptmann die Befugnis zur ... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs6;
Rechtssatz: § 15 Abs 6 letzter Satz AWG 1990 knüpft bereits an den privatrechtlichen Akt der Bestellung eines abfallrechtlichen Geschäftsführers und die Namhaftmachung des so bestellten Geschäftsführers an den Landeshauptmann Konsequenzen, die von der Erteilung der Erlaubnis für die Geschäftsführerbestellung unabhängig sind (Hinweis E 30.8.1994, 94/06/006... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs6;AWG 1990 §39 Abs1 litc Z8;
Rechtssatz: Dem Betriebsinhaber ist keine "Übergangsfrist" für die Bestellung eines Geschäftsführers eingeräumt; an das Ausscheiden des alten Geschäftsführers hat unmittelbar der Eintritt des neuen anzuschließen. § 15 Abs 6 AWG 1990 sieht allerdings eine "Toleranzfrist" insofern vor, als er das gesetzwidrige Unterbleiben der unve... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs6;AWG 1990 §39 Abs1 litc Z8;GewO 1994 §39 Abs1;
Rechtssatz: § 39 Abs 1 GewO 1994 gilt sinngemäß für den abfallrechtlichen Geschäftsführer. Sinn und Zweck der Geschäftsführerbestellung ist es daher, daß im Betrieb eine Person vorhanden ist, die entsprechende fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten aufweist und dem Gewerbeinhaber sowie der Be... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem dieser in Ablichtung angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Die Beschwerdeführerin betreibt im Standort R.-str. 45 in W. eine Leuchtstoffröhrenrecyclinganlage, für welche der Bundesminister für Umwelt mit Bescheid vom 3. April 1995 die Genehmigung zur Durchführung des Versuchsbetriebes für die Dauer von acht Monaten ab Rechtskraft dieses Bescheides mit einer Verwertungsmenge von 400.000 Stück Leuchtstoffröhren erteilt ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs5;AWG 1990 §15 Abs6;GewO 1994 §87;GewO 1994 §91 Abs2;
Rechtssatz: § 15 AWG 1990 enthält keine § 91 Abs 2 GewO 1994 vergleichbare Regelung. Nach der letztgenannten Gesetzesstelle hat die Behörde dem Gewerbetreibenden, der eine juristische Person oder eine Personengesellschaft des Handelsrechtes ist, eine Frist bekanntzug... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs5;AWG 1990 §15 Abs6;
Rechtssatz: Die Formulierung in einem an die Behörde adressierten Schreiben "... sollte in dieser Funktion ab 1.12.1995 tätig sein" läßt - abgesehen von dem im § 15 Abs 5 AWG 1990 und § 15 Abs 6 AWG 1990 geforderten Nachweis der weiteren Voraussetzungen - den Schluß auf einen Bestellungsakt iSd § 15 Abs 5 AWG 1990 und §... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs3;AWG 1990 §15 Abs5;AWG 1990 §15 Abs6;AWG 1990 §15 Abs8;VStG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/30 94/05/0065 1 Stammrechtssatz Für die Frage der Zulässigkeit der Entziehung der einer juristischen Person erteilten Erlaubnis zum Sammeln und Behandeln von Abfällen ist es nach dem Wortlaut des AW... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie vom 10. Februar 1994 wurde das Verfahren über die Erteilung der Erlaubnis zur Bestellung des Ing. Gerhard W. als Geschäftsführer im Sinne des § 15 Abs. 5 des Abfallwirtschaftsgesetzes hinsichtlich der der Beschwerdeführerin mit Bescheid vom 30. Dezember 1992 erteilten Erlaubnis zum Sammeln und Behandeln bestimmter gefährlicher Abfälle unter Berufung auf § 38 AVG im wesentlichen mit der Begrü... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie vom 25. Jänner 1994 wurde die der Beschwerdeführerin mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 30. Dezember 1992 erteilte Erlaubnis zum Sammeln und Behandeln bestimmter gefährlicher Abfälle unter Berufung auf § 15 Abs. 8 und 3 des Abfallwirtschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 325/1990, im wesentlichen mit der Begründung: entzogen, daß das Verhalten der handelsrechtlichen Geschäftsfü... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs5;AWG 1990 §15 Abs6;
Rechtssatz: Aus § 15 Abs 6 AWG 1990 ist abzuleiten, daß die Tätigkeit iSd § 15 Abs 1 AWG 1990 dann einzustellen ist, wenn die BESTELLUNG UND NAMHAFTMACHUNG des neuen Geschäftsführers nicht innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden des gemäß § 15 Abs 5 AWG 1990 bestellten Geschäftsführers erfolgt, sodaß es auf die ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs3;AWG 1990 §15 Abs5;AWG 1990 §15 Abs6;AWG 1990 §15 Abs8;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Für die Frage der Zulässigkeit der Entziehung der einer juristischen Person erteilten Erlaubnis zum Sammeln und Behandeln von Abfällen ist es nach dem Wortlaut des AWG 1990 ausschlaggebend, ob der mit Erlaubnis des Landeshauptmannes g... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AVG §38;AVG §56;AVG §68 Abs1;AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs5;AWG 1990 §15 Abs6;
Rechtssatz: Ist im Zeitpunkt der Erlassung eines Bescheides, mit dem die belangte Behörde ein Verfahren über die Erteilung der Erlaubnis zur Bestellung eines Geschäftsführers iSd § 15 Abs 5 AWG 1990 hinsichtlich der einem Erlaubniswerber erteilten Erlaubnis zum Samm... mehr lesen...