RS Vwgh 1998/2/26 97/07/0172

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Veröffentlicht am 26.02.1998
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83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 1990 §15 Abs6;

Rechtssatz

§ 15 Abs 6 letzter Satz AWG 1990 knüpft bereits an den privatrechtlichen Akt der Bestellung eines abfallrechtlichen Geschäftsführers und die Namhaftmachung des so bestellten Geschäftsführers an den Landeshauptmann Konsequenzen, die von der Erteilung der Erlaubnis für die Geschäftsführerbestellung unabhängig sind (Hinweis E 30.8.1994, 94/06/0065, VwSlg 14106 A/1994).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997070172.X03

Im RIS seit

18.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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