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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §38;Rechtssatz
Ist im Zeitpunkt der Erlassung eines Bescheides, mit dem die belangte Behörde ein Verfahren über die Erteilung der Erlaubnis zur Bestellung eines Geschäftsführers iSd § 15 Abs 5 AWG 1990 hinsichtlich der einem Erlaubniswerber erteilten Erlaubnis zum Sammeln und Behandeln bestimmter gefährlicher Abfälle unter Berufung auf § 38 AVG ausgesetzt hat, ein Bescheid über die Entziehung der Erlaubnis zum Sammeln und Behandeln gefährlicher Abfälle bereits rechtskräftig, an welchen Bescheid die belangte Behörde gebunden ist (Hinweis E 12.11.1969, 573/68), besteht im Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides über die Aussetzung keine Erlaubnis mehr, für deren Ausübung von der Behörde die Erlaubnis zur Bestellung eines Geschäftsführers erteilt werden kann.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994050084.X02Im RIS seit
20.11.2000