Norm: ASGG §51 Abs3 Z2
Rechtssatz: Bei der Abgrenzung der arbeitnehmerähnlichen Personen im Sinn des § 51 Abs 3 Z 2 ASGG von den selbständigen Unternehmern lässt sich in Grenzfällen keine allgemeine gültige Regel aufstellen. Es sind vielmehr die Umstände des Einzelfalles maßgeblich. Entscheidungstexte 7 Ob 510/95 Entscheidungstext OGH 22.03.1995 7 Ob 510/95 ... mehr lesen...
Norm: ASGG §51 Abs3 Z2
Rechtssatz: Bei der Abgrenzung der arbeitnehmerähnlichen Personen im Sinn des § 51 Abs 3 Z 2 ASGG von den selbständigen Unternehmern lässt sich in Grenzfällen keine allgemeine gültige Regel aufstellen. Es sind vielmehr die Umstände des Einzelfalles maßgeblich. Entscheidungstexte 7 Ob 510/95 Entscheidungstext OGH 22.03.1995 7 Ob 510/95 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: des angefochtenen Beschlusses zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionsrekurswerbers noch folgendes zu erwidern: Der Kläger hat sich mit dem vorliegenden Vertrag nicht zur Herstellung eines Werkes, sondern zur Erbringung von Dienstleistungen (Tätigkeit als Prokurist, gewerberechtlicher Geschäftsführer und im Verkauf) aufgrund eine... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes HonProf.Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes HonProf.Dr. Gamerith und Dr. Petrag sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Wolf und Ing. Robert Eheim als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei L***** K*****, Spenglerhelfer, ***** vertreten durch ***** Rechtsanwälte ***... mehr lesen...
Norm: ASGG §51 Abs3 Z2HVG §1
Rechtssatz: Zur Abgrenzung zwischen wirtschaftlich unselbständigem, arbeitnehmerähnlichem wirtschaftlich selbständigem Handelsvertreter. Entscheidungstexte 9 ObA 12/91 Entscheidungstext OGH 13.02.1991 9 ObA 12/91 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0062436 ... mehr lesen...
Begründung: Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Beschlusses zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Rechtliche Beurteilung Den Ausführungen der Revisionsrekurswerberin ist ergänzend noch folgendes zu erwidern: Soweit die Rekurswerberin Feststellungen über Umstände vermißt, die für die wirtschaftliche Selbständigkeit des Klägers sprechen - etwa Tätigkeit mit eigenen Arbeitsmitteln und die (aus der Vereinbarung Beilage 1... mehr lesen...
Norm: ASGG §51 Abs3 Z2HVG §1
Rechtssatz: Zur Abgrenzung zwischen wirtschaftlich unselbständigem, arbeitnehmerähnlichem wirtschaftlich selbständigem Handelsvertreter. Entscheidungstexte 9 ObA 12/91 Entscheidungstext OGH 13.02.1991 9 ObA 12/91 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0062436 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstbeklagte Partei, deren persönlich haftende Gesellschafterin die zweitbeklagte Partei ist, vertreibt Reinigungsmaschinen und Reinigungsprodukte. Der Kläger war bei der erstbeklagten Partei als Handelsvertreter vom Jahre 1976 bis zum 19.April 1988 beschäftigt. Da der Kläger mit Untervertretern arbeiten wollte, wurde die bereits bestehende Agenturvereinbarung bezüglich der Provisionshöhe geändert und am 1.März 1979 folgende Agenturvereinbarung geschlossen: ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IAABGB §1151 ICAngG §1 VIArbVG §1ASGG §51 Abs3 Z2HVG §1HVG §30
Rechtssatz: Abgrenzung Angestellter - freier Handelsvertreter. Auf den freien Handelsvertreter sind nicht AngG, UrlG und der einschlägige Kollektivvertrag, sondern das HVG anzuwenden. Entscheidungstexte 9 ObA 320/90 Entscheidungstext OGH 30.01.1991 9 ObA 320/90 Veröff: RdW 1991,212 = SZ 64/7 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IAABGB §1151 ICAngG §1 VIArbVG §1ASGG §51 Abs3 Z2HVG §1HVG §30
Rechtssatz: Abgrenzung Angestellter - freier Handelsvertreter. Auf den freien Handelsvertreter sind nicht AngG, UrlG und der einschlägige Kollektivvertrag, sondern das HVG anzuwenden. Entscheidungstexte 9 ObA 320/90 Entscheidungstext OGH 30.01.1991 9 ObA 320/90 Veröff: RdW 1991,212 = SZ 64/7 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat die allein strittige Frage der richtigen Gerichtsbesetzung (§ 37 Abs. 3 ASGG) zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: des angefochtenen Beschlusses hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist lediglich auszuführen, daß nach § 51 Abs. 3 Z 2 ASGG u.a. auch Geschäftsführer einer Gesellschaft m.b.H. sowie die vertretungsbefugten Gesellschafter von Personenhandelsgesellschaften ... mehr lesen...
Norm: ASGG §51 Abs3 Z2
Rechtssatz: Nach § 51 Abs 3 Z 2 ASGG sind auch Geschäftsführer von GmbH von der Geltendmachung ihrer Ansprüche im arbeitsgerichtlichen und sozialgerichtlichen Verfahren nicht mehr ausgeschlossen (vgl die bewußt in das ASGG nicht übernommene, eine Ausnahme vom Arbeitnehmerbegriff enthaltende Bestimmung des § 2 Abs 2 ArbGG), falls sie zumindest in einem sogenannten freien Dienstverhältnis zu der von ihnen vertretenen Gesell... mehr lesen...
Norm: ASGG §51 Abs3 Z2
Rechtssatz: Nach § 51 Abs 3 Z 2 ASGG sind auch Geschäftsführer von GmbH von der Geltendmachung ihrer Ansprüche im arbeitsgerichtlichen und sozialgerichtlichen Verfahren nicht mehr ausgeschlossen (vgl die bewußt in das ASGG nicht übernommene, eine Ausnahme vom Arbeitnehmerbegriff enthaltende Bestimmung des § 2 Abs 2 ArbGG), falls sie zumindest in einem sogenannten freien Dienstverhältnis zu der von ihnen vertretenen Gesell... mehr lesen...
Norm: IESG §2 Z1ASGG §51 Abs3 Z2
Rechtssatz: Keine Arbeitnehmerähnlichkeit von Franchisenehmern (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObS 4/89 Entscheidungstext OGH 05.04.1989 9 ObS 4/89 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0077392 Dokumentnummer JJR_19890405_OGH0002_009OBS00004_89... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Gesamtbeurteilung des Berufungsgerichtes, daß die Kläger als sog Franchisenehmer mangels Regelmäßigkeit und entsprechender Intensität ihrer (nebenberuflichen) Tätigkeit für die Fa.GEM-Collektion, ferner wegen Fehlens einer Berichterstattungspflicht, mangels Ausstattung mit Arbeitsmitteln des Unternehmers (Tragung der Kosten für Musterkollektion und Ausbildung durch die Franchisenehmer), mangels Verrichtung einer Arbeit im Betrieb des Unternehmens sowie weg... mehr lesen...
Norm: IESG §2 Z1ASGG §51 Abs3 Z2
Rechtssatz: Keine Arbeitnehmerähnlichkeit von Franchisenehmern (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObS 4/89 Entscheidungstext OGH 05.04.1989 9 ObS 4/89 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0077392 Dokumentnummer JJR_19890405_OGH0002_009OBS00004_89... mehr lesen...
Norm: ASGG §51 Abs3 Z2
Rechtssatz: Arbeitnehmerähnlichkeit ist vor allem bei einer gewissen Regelmäßigkeit der Arbeitsleistung gegeben, sofern die betreffende Person zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes (jedenfalls auch) auf diese Entlohnung angewiesen ist und ihre Arbeit nicht in einem selbständigen eigenen Betrieb, sondern in wirtschaftlicher Unterordnung für die Zwecke eines anderen leistet. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASGG §51 Abs3 Z2
Rechtssatz: Für die Frage der Arbeitnehmerähnlichkeit ist entscheidend das Merkmal der wirtschaftlichen Unselbständigkeit und daher die Abhängigkeit von einem oder mehreren bestimmten, nicht aber von einer unbegrenzten, ständig wechselnden Anzahl von Unternehmern. Entscheidungstexte 9 ObA 43/89 Entscheidungstext OGH 08.02.1989 9 ObA 43/89 Veröff: SZ 62/21 ... mehr lesen...
Norm: ASGG §51 Abs3 Z2
Rechtssatz: Die für und gegen die Annahme eines arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisses sprechenden Umstände sind nicht einzeln, sondern in ihrer Gesamtheit zu beurteilen. Entscheidungstexte 9 ObA 43/89 Entscheidungstext OGH 08.02.1989 9 ObA 43/89 Veröff: SZ 62/21 8 ObS 1/96 Entscheidungstext OGH 08.02.1996 ... mehr lesen...
Norm: ASGG §51 Abs3 Z2
Rechtssatz: Wesentlich für die Arbeitnehmerähnlichkeit ist auch die Fremdbestimmung der Arbeit, welche dann anzunehmen ist, wenn der wirtschaftliche Erfolg der Tätigkeit dem Unternehmer zukommt und der Beschäftigte in Bezug auf die von ihm ausgeübte Tätigkeit in seiner Entschlussfähigkeit auf ein Mindestmaß beschränkt ist. Entscheidungstexte 9 ObA 43/89 Entscheidu... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger half dem Beklagten in den Jahren 1983, 1984 und 1985 beim Christbaumverkauf in Schwechat. Er erhielt für seine gesamte Arbeitsleistung einschließlich des Fällens der Bäume und der Mithilfe beim Transport in den Jahren 1983 und 1984 - ohne ausdrückliche Vereinbarung - je 15.000 S. Auch für 1985 trafen die Streitteile keine Lohnvereinbarung. Am letzten Verkaufstag (24.Dezember 1985) hielt der Kläger die Tageslosung von 3.620 S zurück. Der Kläger begehrt vom Be... mehr lesen...
Norm: ASGG §51 Abs3 Z2
Rechtssatz: Während der Begriff der wirtschaftlichen Unselbständigkeit die arbeitnehmerähnliche Person vom wirtschaftlich selbständigen Unternehmer abgrenzt, wird die Abgrenzung zwischen einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis und einem Arbeitsverhältnis durch die Kriterien der für den Arbeitnehmer kennzeichnenden persönlichen Abhängigkeit (Weisungsgebundenheit, Eingliederung in den Betrieb, Kontrollunterworfenheit, diszip... mehr lesen...
Norm: ASGG §51 Abs3 Z2
Rechtssatz: Arbeitnehmerähnlichkeit ist vor allem bei einer gewissen Regelmäßigkeit der Arbeitsleistung gegeben, sofern die betreffende Person zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes (jedenfalls auch) auf diese Entlohnung angewiesen ist und ihre Arbeit nicht in einem selbständigen eigenen Betrieb, sondern in wirtschaftlicher Unterordnung für die Zwecke eines anderen leistet. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASGG §51 Abs3 Z2
Rechtssatz: Für die Frage der Arbeitnehmerähnlichkeit ist entscheidend das Merkmal der wirtschaftlichen Unselbständigkeit und daher die Abhängigkeit von einem oder mehreren bestimmten, nicht aber von einer unbegrenzten, ständig wechselnden Anzahl von Unternehmern. Entscheidungstexte 9 ObA 43/89 Entscheidungstext OGH 08.02.1989 9 ObA 43/89 Veröff: SZ 62/21 ... mehr lesen...
Norm: ASGG §51 Abs3 Z2
Rechtssatz: Die für und gegen die Annahme eines arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisses sprechenden Umstände sind nicht einzeln, sondern in ihrer Gesamtheit zu beurteilen. Entscheidungstexte 9 ObA 43/89 Entscheidungstext OGH 08.02.1989 9 ObA 43/89 Veröff: SZ 62/21 8 ObS 1/96 Entscheidungstext OGH 08.02.1996 ... mehr lesen...
Norm: ASGG §51 Abs3 Z2
Rechtssatz: Wesentlich für die Arbeitnehmerähnlichkeit ist auch die Fremdbestimmung der Arbeit, welche dann anzunehmen ist, wenn der wirtschaftliche Erfolg der Tätigkeit dem Unternehmer zukommt und der Beschäftigte in Bezug auf die von ihm ausgeübte Tätigkeit in seiner Entschlussfähigkeit auf ein Mindestmaß beschränkt ist. Entscheidungstexte 9 ObA 43/89 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ASGG §51 Abs3 Z2
Rechtssatz: Während der Begriff der wirtschaftlichen Unselbständigkeit die arbeitnehmerähnliche Person vom wirtschaftlich selbständigen Unternehmer abgrenzt, wird die Abgrenzung zwischen einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis und einem Arbeitsverhältnis durch die Kriterien der für den Arbeitnehmer kennzeichnenden persönlichen Abhängigkeit (Weisungsgebundenheit, Eingliederung in den Betrieb, Kontrollunterworfenheit, diszip... mehr lesen...
Norm: ASGG §51 Abs3 Z2SpG §16
Rechtssatz: Auch Vorstandsmitglieder von Sparkassen sind von der Geltendmachung ihrer Ansprüche im arbeitsgerichtlichen und sozialgerichtlichen Verfahren nicht mehr ausgeschlossen, falls sie zumindest in einem sogenannten freien Dienstverhältnis zu der von ihnen vertretenen Gesellschaft stehen. Entscheidungstexte 9 ObA 320/88 Entscheidungstext OGH 25.01... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat die allein strittige Frage der richtigen Gerichtsbesetzung (§ 37 Abs 3 ASGG) zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: des angefochtenen Beschlusses hinzuweisen (§ 48 ASGG). Den Ausführungen der beklagten Partei in ihrem Revisionsrekurs ist lediglich ergänzend entgegenzuhalten, daß nach § 51 Abs 3 Z 2 ASGG auch Vorstandsmitglieder von Sparkassen von der Geltendmachung ih... mehr lesen...