Entscheidungsgründe: Die beklagte G***** GmbH (im Folgenden Zweitbeklagte), über deren Vermögen am 20. 11. 2007 das Konkursverfahren eröffnet wurde, betrieb in V***** ein Dienstleistungsunternehmen mit den Gewerbeberechtigungen für Versicherungsmakler, Berater in Versicherungsangelegenheiten, Vermögensberater und Immobilienmakler. Der Ehemann der Klägerin Marion Z***** (Erstklägerin) sowie die Kläger Georg G***** und Gerhard T***** (Zweit- und Drittkläger) waren für die Zweitbeklagt... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsrekursgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Dr. Alexander Knotek, Rechtsanwalt, Pergerstraße 12, 2500 Baden, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen des Ing. Alexander I***** (Landesgericht Wr. Neustadt, ****... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein selbstständiger Pressefotograf, die Beklagte betreibt ein Medienunternehmen. Im Jahr 1994 vereinbarten die Streitteile, dass der Kläger für die Beklagte gegen einen monatlichen Pauschalbetrag von 40.000 S an vier Tagen pro Woche Fotos herstellen werde. Über Eigentums- oder Nutzungsrechte an den Fotos wurde nicht gesprochen. Die vom Kläger wahrzunehmenden Termine wurden später einvernehmlich auf drei Tage pro Woche beschränkt, dies bei einem en... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger schloss am 16. 1. 1998 mit der Beklagten einen Franchisebzw Tankstellen-Agenturvertrag über eine A*****-Tankstelle in B*****. Der Kläger war gelernter Kfz-Mechaniker ohne Meisterbrief. Er hatte keine kaufmännische Ausbildung genossen. Eigenkapital besaß er nicht. Die Beklagte bevorzugte als Vertragspartner Einzelkaufleute, weil sie eine persönliche Haftung wünschte und die Chance, dass sich der Pächter in seiner Person überwiegend dem Tankstellenunter... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner Klage begehrt der Kläger die Zahlung beendigungsabhängiger Ansprüche sowie die Feststellung künftiger Pensionsansprüche. Er brachte vor, bei der Sparkasse M***** - und nach deren Verschmelzung mit der Beklagten, bei dieser - zuletzt als Mitglied des Vorstands, beschäftigt gewesen zu sein. Das Vertragsverhältnis mit der Beklagten habe durch unberechtigte Entlassung geendet. Zur Zuständigkeit des angerufenen Landesgerichts St. Pölten als Arbeits- und Sozialger... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Carl Hennrich und ADir. Reg.Rat Winfried Kmenta als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Johann F***** Selbständiger, *****, vertreten durch Mag. Harald Schuster, Rechtsan... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Ernst Galutschek und Univ. Prof. Mag. Dr. Michaela Windischgrätz als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Engelbert P*****, vertreten durch Dr. Karl-Heinz Plankl ua, Rechtsanwälte in Dornbirn, ge... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei brachte zur Zuständigkeit des angerufenen Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien vor, die Streitteile hätten in der schriftlichen Courtagevereinbarung vom 1. September 2001 als Gerichtsstand Wien vereinbart. Die Beklagte sei Versicherungsagentin. Sie vermittle Versicherungsverträge, ohne von der klagenden Partei ständig betraut zu sein. Sie sei kein Kaufmann iSd § 1 Abs 2 Z 7 HGB iVm § 1 HVG. Sie sei Unternehmerin infolge ihrer Gewerbeberechtigu... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien schlossen am 17. 10. 1998 einen Provisionsvertretervertrag. Der Beklagte war mit seiner vollen Arbeitskraft ausschließlich für den Kläger bis in das vierte Quartal des Jahres 2001 als Handelsvertreter für den Vertrieb von Holzstiegen mit Geländern im Raum Steiermark tätig. Vereinbart wurde eine Abschlussberechtigung, nicht aber eine Inkassoberechtigung des Beklagten. Er hatte Weisungen des Klägers in Bezug auf Preise, Rabatte und Zahlungsbedingungen zu be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluss des zuständigen Landesgerichts vom 14. 12. 1999 wurde über das Vermögen eines Fußballvereins der Konkurs eröffnet. Der Kläger, der im Hauptberuf Finanzbeamter ist, schloss am 1. 7. 1999 für die Spielsaison 1999/2000 bis 30. 6. 2000 mit diesem Verein eine mündliche Vereinbarung folgenden Inhalts: "1. Leistung des Spielers: Der Spieler verpflichtet sich, die Trainingseinheiten mit der Mannschaft zu absolvieren sowie bei allen Meisterschafts- und Freu... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt mit seiner an das Landesgericht Salzburg als Arbeits- und Sozialgericht gerichteten Klage den Zuspruch von S 1,751.933,62 sA an ausständigen Provisionen und Ausgleichsanspruch im Sinne des § 24 HVertrG. Zur Frage der Besetzung des angerufenen Gerichtes als Arbeits- und Sozialgericht berief sich der Kläger auf § 50 Abs 1 Z 1 iVm § 51 Abs 3 Z 2 ASGG: Wenngleich er selbständiger Handelsvertreter sei, sei seine Tätigkeit für die Beklagte als arbeitneh... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei der Abgrenzung der arbeitnehmerähnlichen Personen iSd § 51 Abs 3 Z 2 ASGG von den selbstständigen Unternehmern lässt sich in Grenzfällen keine allgemein gültige Regel aufstellen. Es sind vielmehr die Umstände des Einzelfalls maßgebend (RIS-Justiz RS0085540). Soweit das Rekursgericht die ausschließliche Tätigkeit des Klägers für die Beklagte, dessen erweiterter Berichtspflicht und das qualifizierte Konkurrenzverbot a... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit seinen Ausführungen, er sei in Wahrheit zur Anwesenheit im Musterhaus verpflichtet gewesen, setzt sich der Revisionswerber über die vom Berufungsgericht übernommenen Feststellungen des Erstgerichts hinweg, dass es für ihn keine grundsätzliche Anwesenheitspflicht gegeben habe und dass selbst nach freiwilligem Eintrag in die Abwesenheitsliste ein Fernbleiben sanktionslos geblieben sei. Der Kläger bedurfte auch für den ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt vom Beklagten 291.069 S mit der Behauptung, der Beklagte habe als selbständiger Montageunternehmer für sie Parkettböden verlegt; beim Bauvorhaben "M*****" sei die erbrachte Leistung derart mangelhaft gewesen, daß ein neuer Boden habe verlegt werden müssen, wofür der Klägerin Kosten von 267.530,49 S erwachsen seien; darüber hinaus schulde der Beklagte für Warenlieferungen 23.538,51 S. Der Beklagte wendet in der Klagebeantwortung ein, er sei als... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da der Beschluß über die Eröffnung des Konkursverfahrens vor dem 1. Oktober 1997 gefaßt wurde, kommt § 2 IESG idF vor der Novelle BGBl I Nr. 107/1997 zur Anwendung (§ 17a Abs 10 IESG idF BGBl I Nr. 30/1998), der in seiner Z 3 arbeitnehmerähnliche Personen iS § 51 Abs 3 Z 2 ASGG dem Kreis der anspruchsberechtigten Personen zuordnete. Da der Beschluß über die Eröffnung des Konkursverfahrens vor dem 1. Oktober 1997 gefaßt ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger - sämtlich Eigentümer von Liegenschaften in der Umgebung des Salzbergbaus D***** - begehren die Feststellung, daß ihnen und ihren Rechtsnachfolgern im Eigentum ihrer Liegenschaften jeweils eine bestimmte Anzahl von Schichtrechten gegenüber der Beklagten und deren Rechtsnachfolgern zustehe, wobei eine dieser Bergschichten den rechtlichen Anspruch auf das Verdienen von 54 Arbeitstagen a 8 Stunden jährlich im Salzbergbau D***** zum jeweiligen ortsüblichen und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: des Urteils des Erstgerichtes, auf dessen Rechtsausführungen sich auch das Berufungsgericht bezog, der Kläger sei als Werbemittelverteiler (zwischen September 1982 und Februar 1988) und sodann als Kontrollor (zwischen März 1988 und 13.12.1993) jeweils nicht im Rahmen eines Arbeitsvertrages für die beklagte Partei tätig geworden, weshalb ihm nur eine Kündigungsentschädigung im Ausmaß eines Wochene... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 IIASGG §51 Abs3 Z2
Rechtssatz: Grundlage für die Prüfung der Frage der Arbeitnehmerähnlichkeit eines geklagten Arbeitnehmers sind die Klagebehauptungen. Die Behauptung des Klägers, diesem komme eine arbeitnehmerähnliche Stellung zu, stellt aber nur ein Rechtsbehauptung dar, die eine inhaltliche Prüfung der maßgebenden tatsächlichen Voraussetzungen nicht ersetzen kann. Dies führt aber noch nicht zur Zurückweisung der Klage mangels ... mehr lesen...
Norm: ASGG §50 Abs1 Z1ASGG §51 Abs3 Z2
Rechtssatz: Ist die dem "Tankstellenverwalter" oder "Tankstellenpächter" durch den konkreten Vertrag eingeräumte Stellung insgesamt arbeitnehmerähnlich, sind Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien aus diesem Vertrag im Sinne §§ 50 Abs 1 Z 1, 51 Abs 3 ASGG Arbeitsrechtssachen, ohne daß es darauf ankommt, welche verschiedenen Vertragstypen im in seiner Gesamtheit zu beurteilenden Tankstellenvertrag ihr... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt mit ihrer Klage vom Beklagten S 206.601,34 sA. Sie habe mit ihm am 12.11.1992 ein Belieferungsübereinkommen abgeschlossen, mit dem er es übernommen habe, von der Klägerin angelieferte Treibstoffe als deren selbständiger Handelsagent und von ihr angeliefertes Heizöl sowie von ihr angelieferte Öle, Fette und sonstige Verkaufsartikel als Eigenhändler zu verkaufen. Zu diesem Zweck habe sie dem Beklagten eine Tankstelle in Salzburg "überlassen". Nach ... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 IIASGG §51 Abs3 Z2
Rechtssatz: Grundlage für die Prüfung der Frage der Arbeitnehmerähnlichkeit eines geklagten Arbeitnehmers sind die Klagebehauptungen. Die Behauptung des Klägers, diesem komme eine arbeitnehmerähnliche Stellung zu, stellt aber nur ein Rechtsbehauptung dar, die eine inhaltliche Prüfung der maßgebenden tatsächlichen Voraussetzungen nicht ersetzen kann. Dies führt aber noch nicht zur Zurückweisung der Klage mangels ... mehr lesen...
Norm: ASGG §50 Abs1 Z1ASGG §51 Abs3 Z2
Rechtssatz: Ist die dem "Tankstellenverwalter" oder "Tankstellenpächter" durch den konkreten Vertrag eingeräumte Stellung insgesamt arbeitnehmerähnlich, sind Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien aus diesem Vertrag im Sinne §§ 50 Abs 1 Z 1, 51 Abs 3 ASGG Arbeitsrechtssachen, ohne daß es darauf ankommt, welche verschiedenen Vertragstypen im in seiner Gesamtheit zu beurteilenden Tankstellenvertrag ihr... mehr lesen...
Norm: ASGG §51 Abs3 Z2IESG §1 Abs2
Rechtssatz: Ein Amateurfußballspieler, der nach der Vereinbarung mit seinem Sportklub neben einer geringfügigen Punkteprämie nur eine Aufwandsentschädigung erhalten hat, ist nicht arbeitnehmerähnlich (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 8 ObS 69/97y Entscheidungstext OGH 13.03.1997 8 ObS 69/97y 8 ObS 273/0... mehr lesen...
Norm: ASGG §51 Abs3 Z2IESG §1 Abs2
Rechtssatz: Ein Amateurfußballspieler, der nach der Vereinbarung mit seinem Sportklub neben einer geringfügigen Punkteprämie nur eine Aufwandsentschädigung erhalten hat, ist nicht arbeitnehmerähnlich (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 8 ObS 69/97y Entscheidungstext OGH 13.03.1997 8 ObS 69/97y 8 ObS 273/0... mehr lesen...