Norm
ASGG §51 Abs3 Z2Rechtssatz
Für die Frage der Arbeitnehmerähnlichkeit ist entscheidend das Merkmal der wirtschaftlichen Unselbständigkeit und daher die Abhängigkeit von einem oder mehreren bestimmten, nicht aber von einer unbegrenzten, ständig wechselnden Anzahl von Unternehmern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0086121Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.04.2016