Norm
ASGG §51 Abs3 Z2Rechtssatz
Die für und gegen die Annahme eines arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisses sprechenden Umstände sind nicht einzeln, sondern in ihrer Gesamtheit zu beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0085541Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.07.2014