Norm
ASGG §51 Abs3 Z2Rechtssatz
Nach § 51 Abs 3 Z 2 ASGG sind auch Geschäftsführer von GmbH von der Geltendmachung ihrer Ansprüche im arbeitsgerichtlichen und sozialgerichtlichen Verfahren nicht mehr ausgeschlossen (vgl die bewußt in das ASGG nicht übernommene, eine Ausnahme vom Arbeitnehmerbegriff enthaltende Bestimmung des § 2 Abs 2 ArbGG), falls sie zumindest in einem sogenannten freien Dienstverhältnis zu der von ihnen vertretenen Gesellschaft stehen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitsverhältnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0085525Dokumentnummer
JJR_19891206_OGH0002_009OBA00329_8900000_001