RS OGH 1989/12/6 9ObA329/89, 9ObA41/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.12.1989
beobachten
merken

Norm

ASGG §51 Abs3 Z2

Rechtssatz

Nach § 51 Abs 3 Z 2 ASGG sind auch Geschäftsführer von GmbH von der Geltendmachung ihrer Ansprüche im arbeitsgerichtlichen und sozialgerichtlichen Verfahren nicht mehr ausgeschlossen (vgl die bewußt in das ASGG nicht übernommene, eine Ausnahme vom Arbeitnehmerbegriff enthaltende Bestimmung des § 2 Abs 2 ArbGG), falls sie zumindest in einem sogenannten freien Dienstverhältnis zu der von ihnen vertretenen Gesellschaft stehen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Arbeitsverhältnis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0085525

Dokumentnummer

JJR_19891206_OGH0002_009OBA00329_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten